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							Teilegutachten 366-0173-10-WIRD-TG

ANLAGE: 2 MAZDA                                                     Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 21.09.2012
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Fahrzeughersteller                        : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll   ab
              Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.     Fertig
              Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
PCZEBK0SA4867 PCD114 ET48                     ohne                        67,1                   625    1975     08/12
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : MAZDA
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJC2
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : CA; CP; CPD; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY;
                                            GG1; TA
                                            120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/55R15 85                5EG                       10B; 11G; 11H; 11K;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/50R15 86                                          12A; 51A; 71K; 721;
                               96      195/60R15                   51G                       73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15                 51G                       10B; 11G; 11H; 11K;
             G138                        195/60R15                 51G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15-87              367                       73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S            51G; 52J                  Vorderachslenkung;
             G517                         205/65R15                51G                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                          215/60R15-93             52A                       12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/60R15-95             21M; 52A                  73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 80        195/65R15          12T; 51G                  Reifen mit
                                                                                             Schneeketten;
                                                                                             Stufenheck;
                                                                                             Schrägheck;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74C; 76Q




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0173-10-WIRD-TG

ANLAGE: 2 MAZDA                                                  Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 21.09.2012
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                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 80      195/65R15         51G                        Stufenheck;
                                              205/60R15 91                                 Schrägheck;
                                              205/65R15 94                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/60R15 94                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74C; 76Q
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15          12T; 51G                   Stufenheck;
BLE            e13*2007/46*1071*..           205/60R15          12T; 51G                   Schrägheck;
                                              205/65R15 94      12A                        Frontantrieb;
                                              215/60R15 94      12A                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                           74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15            12T; 51G                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           205/60R15 91         12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                                           205/65R15 94         12A                        74C; 76Q
CW           e1*2007/46*0433*..   85 - 110 195/65R15 91         12Q                        Kombi; Frontantrieb;
                                           205/60R15 91         12A                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           205/65R15 94         12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                                           215/60R15 94         12A; 22I                   74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 205/60R15 91                                    Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15            51G                        Schrägheck;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12T; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 185/65R15               51G                        Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..           195/60R15               51G                        Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0055*..                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74C; 76Q
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..     66 - 100 185/65R15          Nur Fz.bis 1060kg          Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                                zul.Achslast; 51G          zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..               195/60R15         Nur Fz.bis 1060kg          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                zul.Achslast; 51G          12K; 51A; 71K; 721;
                                              195/65R15         nur 7-Sitzer, erhöhte      73C; 74C; 76Q
                                                                Achslast; 51G

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0173-10-WIRD-TG

ANLAGE: 2 MAZDA                                                   Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.09.2012
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0173-10-WIRD-TG

ANLAGE: 2 MAZDA                                                  Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 21.09.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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