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							Gutachten 366-0117-04-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45716
ANLAGE: 90 MAZDA                                                     Radtyp: EHY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
EHY0671                LK114.3 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff    570    2140       11/03
EHY0671                LK114.3 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff    605    2007       11/03
EHY0671                LK114.3 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff    615    1975       11/03


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE 6; GF; GFD/GWD;
                                             GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80             11A; 24J; 24M               MX-5 "Softtop"; MX-
NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84             11A; 24J; 24M               5 "Roadster Coupe";
                                           215/40R17 83             11A; 24J; 24M               Cabrio;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE 6         G003             85                 215/40R17-83       nicht Allradlenkung; 11A;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    22B; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                       120 - 121 215/40R17          Allradlenkung; 11A; 22B;    73C; 74A; 74P
                                                                    631
                                                 215/40R17          nicht Allradlenkung; 11A;
                                                                    22B; 24J; 24M; 631




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-04-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45716
ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: EHY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84             11A; 21B; 22B; 24M; 5EA     10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/45R17 88             11A; 21B; 22B; 24D; 54F     12A; 51A; 71K; 721;
                                       215/40R17 87             11A; 21B; 22B; 24D          73C; 74A; 74P
                                       225/35R17 86             11A; 21B; 22B; 24D; 24J;
                                                                66V
                                    74 - 84   215/40R17 83      nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                21B; 22B; 24D; 5DP
                                              225/35R17 82      nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                21B; 22B; 24D; 24J; 5DK;
                                                                66V

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17           51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..    91 - 149 225/60R17 99          24K; 51J                    Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..                                                               Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*.                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*.                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17              11A; 22B; 22F; 631          10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/50R17 91              11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/45R17 90              11A; 24J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P
TA             e13*95/54*0002*..,   105 - 155 225/45R17 91      11A; 24J; 24M               Vorderachslenkung;
               G517                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89          11A; 22B; 24J; 24M          Stufenheck;
                                          215/45R17 87          11A; 22B; 24J               Schrägheck;
                                          225/45R17 90          11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-04-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45716
ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: EHY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191          205/50R17 89      11A; 22I; 24J; 52J Mazda 3 MPS;
                                              215/45R17 87      52J                Schrägheck;
                                              225/45R17 91      11A; 22I; 24J; 52J Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                   76Z
BL             e11*2001/116*0262*.. 191      205/50R17    11A; 21P; 22I; 24J; 51G; Schrägheck;
                                                          52J                      Frontantrieb;
                                             215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                          52J                      73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                   76Z
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J       Stufenheck;
BLE            e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 24J       Schrägheck;
                                             215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 246       Frontantrieb;
                                             225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 106           215/40R17 87  Nur bis 975 kg zul.             Schrägheck 4-türig;
               G878                                         Achslast; 11A; 22B; 24J         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 5ET              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P
BJ             e1*98/14*0094*..     96        205/40R17 80      11A; 22B; 24M               Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               215/40R17 83      11A; 21B; 22B; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91         11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91         11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 91         11A; 22I; 24J; 24M          73C; 74A; 74P
CW           e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93         11A; 21P; 22B; 24J; 270     Kombi; Frontantrieb;
                                           215/45R17 91         11A; 21P; 22B; 24J; 270     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 91         11A; 21B; 22B; 24J; 270     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W        11A; 22I; 5ET               Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91         11A; 22I                    Schrägheck;
                                           225/45R17 90         11A; 22I; 24J; 24M          Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-04-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45716
ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: EHY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
GG1          e11*2001/116*0203*.. 122         215/45R17 87      11A; 22I; 5ET               für Fz. mit 18"
                                              M+S
                                              215/45R17 91      11A; 22I                    Bereifung; Kombi;
                                              M+S
                                     191      215/45R17 91H     11A; 22I                    Stufenheck;
                                              M+S
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R17 91      11A; 21P; 22I; 24J; 248; ab
GHE            e13*2007/46*1075*..                              51J                      e13*2007/46*1075*02;
                                              215/50R17 91      11A; 21P; 22I; 22M; 241; ab
                                                                246; 248                 e1*2001/116*0448*06;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Stufenheck;
                                                                248                      Schrägheck;
                                     88 - 132 205/50R17 93      11A; 21P; 22I; 24J; 248; Frontantrieb;
                                                                51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R17 91W     11A; 21P; 22I; 24J; 248; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                51J                      73C; 74A; 74P; 76S
                                              215/50R17 91W     11A; 21P; 22I; 22M; 241;
                                                                246; 248
                                              215/55R17 94      11A; 21P; 22I; 22M; 241;
                                                                246; 248
                                              225/45R17 91W     11A; 21P; 22I; 22M; 24J;
                                                                248
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 22B; 22M; 241;
                                                                246; 248
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/50R17 91      11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R17 91      11A; 22I; 24J; 24M; 51J e13*2007/46*1075*01;
                                              215/50R17 91      11A; 22I; 24C; 24D       nur bis
                                              225/45R17 91      11A; 22I; 24J; 24M       e1*2001/116*0448*05;
                                     88 - 136 205/50R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M; 51J Schrägheck;
                                              205/55R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
                                              215/50R17 91W     11A; 22I; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 22B; 22M;      73C; 74A; 74P; 76S
                                                                24C; 24D
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 205/50R17 91      11A; 21S; 22I; 24J; 24M; Kombi; Frontantrieb;
GHE            e13*2007/46*1075*..                              51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R17 91      11A; 21S; 22I; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                51J                      73C; 74A; 74P; 76S
                                              215/50R17 91      11A; 21T; 22I; 24C; 24D
                                              225/45R17 91      11A; 21S; 22I; 24J; 24M
                                              225/50R17 94      11A; 21T; 22I; 24C; 24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-04-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45716
ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: EHY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 205/45R17 84            11A; 21B; 22B; 24J; 24M     Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..           215/40R17 83            Ottomotor; nicht            Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                  Dieselmotor; 11A; 21B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                 22B; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24J; 24M     73C; 74A; 74P
                                              215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
                                                                24M
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..     66 - 100 205/45R17 88       11A; 21B; 22B; 24J; 24M     Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,             215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24J; 24M     zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..              215/45R17 87       11A; 21B; 22B; 22F; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 54A                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.


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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45716
ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: EHY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: EHY
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-04-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45716
ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: EHY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 8 von 8
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 970kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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