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							Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 54 MAZDA                                                     Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 21.01.2013
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Fahrzeughersteller                         : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
ARE70KP45671           PCD114 ET45             Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff    735    2260       12/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CA; CP; CPD; ER; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE;
                                             NC1; NC1E; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/60R17 99             122                        Kombi;
                                           225/65R17 102            122                        Allradantrieb;
                                           235/60R17 102            122                        Frontantrieb;
                                           235/65R17 104            12O                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 127 - 191 235/65R17 104 52J                                  nur bis
                                            255/60R17 106 11A; 24J; 24M; 52J                   e11*2001/116*0308*0
                                                                                               1; Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76Z; 4BC

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100 - 104 235/45R17 94                                          nur ab
                               104       225/45R17 94               Ottomotor                  e1*98/14*0118*02;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 54 MAZDA                                                  Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80         11A; 24J; 24M               MX-5 "Softtop"; MX-
NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84         11A; 24J; 24M               5 "Roadster Coupe";
                                           215/40R17 83         11A; 24J; 24M               Cabrio;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4BC

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84             11A; 24M; 5EA           10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/45R17 88             11A; 21B; 22B; 24M; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17           51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R17 93        MCS                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/45R17 95        MCS                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17              11A; 22B; 631               10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/50R17 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/45R17 90                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                      235/45R17 93              11A; 24J                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
TA             e13*95/54*0002*..,   105 - 123 225/45R17-90      11A; 21M; 52A           Vorderachslenkung;
               G517                 105 - 155 225/45R17         11A; 21M; 52A; 631      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17-93      11A; 21M; 24J; 24M; 52A 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89          11A; 24J                    Stufenheck;
                                          215/45R17 87                                      Schrägheck;
                                          225/45R17 90          11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4BC




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 54 MAZDA                                                  Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191          205/50R17 89      11A; 22I; 52J               Mazda 3 MPS;
                                              215/45R17 87      52J                         Schrägheck;
                                              225/45R17 91      11A; 22I; 52J               Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; 76Z; 4BC
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 246                Stufenheck;
BLE            e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 246                Schrägheck;
                                              215/45R17 91      11A; 22I                    Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22I; 246          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24J; 248     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; 4BC
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       205/50R17         11A; 21P; 22I; 51G; 52J     Schrägheck;
                                              215/45R17 91      11A; 22I; 52J               Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22I; 52J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24J; 248;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                52J                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; 76Z; 4BC

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91         11A; 22I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 91         11A; 22I                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 4BC
CW             e1*2007/46*0433*..    85 - 110 205/50R17 93      11A; 21P; 22B; 24J; 270 Kombi; Frontantrieb;
                                              215/45R17 91      11A; 21P; 22B           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22B; 24J; 270 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 4BC

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W        11A; 22I; 5ET           Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91         11A; 22I                Schrägheck;
                                           225/45R17 90         11A; 22I; 24J; 24M      Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 74P; 76S
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 205/50R17 91      11A; 21S; 24J; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb;
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R17 91      11A; 21S; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91      11A; 21S; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17 91      11A; 21S; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R17 94      11A; 21T; 22I; 24C; 24D 74P; 76S; 4BC
                                              235/45R17 94      11A; 21S; 22I; 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 54 MAZDA                                                  Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91          11A; 22I; 245; 51J          ab
GHE          e13*2007/46*1075*..          215/50R17 91          11A; 21P; 22I; 22M; 24J;    e13*2007/46*1075*02;
                                                                248                         ab
                                              225/45R17 91      11A; 22I; 245               e1*2001/116*0448*06;
                                     88 - 132 205/50R17 93      11A; 22I; 245; 51J          Stufenheck;
                                              205/55R17 91W     11A; 22I; 245; 51J          Schrägheck;
                                              215/50R17 91W     11A; 21P; 22I; 22M; 24J;    Frontantrieb;
                                                                248                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R17 94      11A; 21P; 22I; 22M; 24J;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                248                         721; 725; 73C; 74A;
                                              225/45R17 91W     11A; 22I; 245               74P; 76S; 4BC
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 22I; 22M; 241;
                                                                246; 248
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 22M; 24J;
                                                                248; 68A
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/50R17 91      11A; 22I; 24J; 24M; 51J     nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R17 91      11A; 22I; 24J; 24M; 51J     e13*2007/46*1075*01;
                                              215/50R17 91      11A; 22I; 24J; 24M          nur bis
                                              225/45R17 91      11A; 22I; 24J; 24M          e1*2001/116*0448*05;
                                     88 - 136 205/50R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M; 51J     Schrägheck;
                                              205/55R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M; 51J     Frontantrieb;
                                              215/50R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 22I; 22M; 24C;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                24D                         74P; 76S; 4BC
                                              235/45R17 94      11A; 22I; 24J; 24M; 68A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 54 MAZDA                                                  Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 54 MAZDA                                                  Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
4BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BBP337140B ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 54 MAZDA                                                  Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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                                                                                                      Seite: 7 von 8
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
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ANLAGE: 54 MAZDA                                                  Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 8
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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