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							Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                     Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 02.10.2013
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Fahrzeughersteller                         : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-      zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
OHAS0KP35671           PCD114,3 ET35           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      625    2250      08/07
OHAS0KP35671           PCD114,3 ET35           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      660    2105      08/07
OHAS0KP35671           PCD114,3 ET35           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      683    2040      08/07
OHAS0WP35671           PCD114,3 ET35           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      625    2250      08/07
OHAS0WP35671           PCD114,3 ET35           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      660    2105      08/07
OHAS0WP35671           PCD114,3 ET35           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      683    2040      08/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; ERE; GE; GE 6;
                                             GEA; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; LW;
                                             LWD; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ; LW
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/60R17 99        11A; 24J; 248                 nur CX-5;
                                           225/65R17 102       11A; 24J; 248                 Allradantrieb;
                                           235/60R17 102       11A; 24J; 248                 Frontantrieb;
                                           235/65R17 104       11A; 24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R17 102       11A; 24M; 241; 246            12A; 51A; 573; 71C;
                                           255/55R17 104       11A; 24C; 244; 247;           71K; 721; 725; 73C;
                                                               26P; 27I                      74A; 74P; 76S
                                                 255/60R17 106 11A; 24C; 244; 247;
                                                               26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 11A; 24J; 24M; 52J                 Allradantrieb; nicht
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/60R17 106 11A; 22I; 24C; 24D;                Dieselmotor;
                                                          52J                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I; 76S; 76Z;
                                                                                             4GC




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100 - 104 225/50R17 94            11A; 22I; 24J; 24M        nur ab
                                         235/45R17 94            11A; 22I; 24J; 24M        e1*98/14*0118*02;
                                         245/45R17 95            11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                               104       225/45R17 94            Ottomotor; 11A; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M                       721; 73C; 74A; 74P
LW             e1*98/14*0118*..     88 - 90   235/45R17-93       11A; 24D; 24J             nur bis
LWD            e1*98/14*0165*..                                                            e1*98/14*0118*01;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE 6         G003             85              215/40R17-83       nicht Allradlenkung;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                    85 - 121 245/35R17           nicht Allradlenkung;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                 11A; 22B; 24C; 24D;
                                                                 57U; 631
                                    120 - 121 215/40R17          Allradlenkung; 11A;
                                                                 22B; 24J; 24M; 631
                                              215/40R17          nicht Allradlenkung;
                                                                 11A; 22B; 24C; 24D;
                                                                 631
                                              245/35R17          Allradlenkung; 11A;
                                                                 22B; 24J; 24M; 57U;
                                                                 631

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84              11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..                                    5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/45R17 88              11A; 21B; 22B; 24D;       721; 73C; 74A; 74P
                                                                 24J; 54F; 65L
                                              215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
                                              225/35R17 86       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24D
                                    74 - 84   225/35R17 82       nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                 21B; 22B; 24C; 24D;
                                                                 5DK
                                    74 - 96   215/40R17 83       nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                 21B; 22B; 24D; 24J;
                                                                 5DW

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17            11A; 22I; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 51G; 52J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 93       MCS                       721; 73C; 74A; 74P
                                              245/45R17 95       MCS; 11A; 22I; 24J;
                                                                 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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                                                                                                     Seite: 3 von 17
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91  225/55R17 101                                       Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..         235/55R17 103                                       Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*..     235/60R17 102                                       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..     255/50R17 101 11A; 24K                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                  145 235/65R17 104                                       721; 73C; 74A; 74H;
                                      255/60R17 106                                       74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17               11A; 22B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                              631                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90           11A; 22B; 24J; 24M       Vorderachslenkung;
             G517               105 - 155 225/45R17              11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 631                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17-93       11A; 21B; 22B; 24J;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                 24M

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89          11A; 21B; 21N; 22B;      bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..                                 22H; 24C; 248; 65H       Stufenheck;
                                  76 - 136 205/50R17 89W         11A; 21B; 21N; 22B;      Schrägheck;
                                                                 22H; 24C; 248; 65H       Frontantrieb;
                                              215/45R17 91       11A; 21B; 21N; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22H; 242; 245; 248       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 21N; 22B;      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                 22F; 24C; 244            76S; 4GC
                                              235/40R17 90       11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                 22F; 24C; 244; 247
                                              235/45R17 94       11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                 22F; 24C; 244; 247

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 106           215/40R17 87  Nur bis 975 kg zul.           Schrägheck 4-türig;
               G878                                         Achslast; 11A; 22B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24C; 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R17 87W 11A; 22B; 24C; 24M;           721; 73C; 74A; 74P
                                                            5ET
                                              245/35R17-87 11A; 22B; 22F; 24C;
                                                            24D; 57U
BJ             e1*98/14*0094*..     96        205/40R17 80  11A; 22B; 24J; 24M            Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/35R17-82 11A; 21B; 22B; 22F;            721; 73C; 74A; 74P
                                                            24D; 24J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W         11A; 22B; 24J; 24M;      Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                5ET                      Schrägheck;
                                           215/45R17 91          11A; 22B; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                           225/45R17 90          11A; 21B; 22B; 22F;      Frontantrieb;
                                                                 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R17 90       11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                 24C; 24D; 684            71K; 721; 73C; 74A;
                                              245/40R17 91       11A; 22B; 22F; 24D;      74P; 76S
                                                                 57F; 681; 687

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91     11A; 21B; 21N; 22B;            ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                           22L; 24C; 244; 247;            e13*2007/46*1075*02;
                                                           51J; 56G                       ab
                                             215/50R17 91  11A; 21B; 21N; 22B;            e1*2001/116*0448*06;
                                                           22L; 24C; 244; 247;            bis Mj.2012;
                                                           56G
                                             225/45R17 91  11A; 21B; 21N; 22B;            Stufenheck;
                                                           22L; 24C; 244; 247             Schrägheck;
                                    88 - 132 205/50R17 93  11A; 21B; 21N; 22B;            Frontantrieb; nur
                                                           22L; 24C; 244; 247;            Mazda 6;
                                                           51J; 65H                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/55R17 91W 11A; 21B; 21N; 22B;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           22L; 24C; 244; 247;            721; 73C; 74A; 74P;
                                                           51J; 56G                       76S; 4GC
                                             215/50R17 91W 11A; 21B; 21N; 22B;
                                                           22L; 24C; 244; 247;
                                                           56G
                                             215/55R17 94  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                           22L; 24C; 244; 247;
                                                           56G
                                             225/45R17 91W 11A; 21B; 21N; 22B;
                                                           22L; 24C; 244; 247
                                             225/50R17 94  11A; 21B; 21J; 22B;
                                                           22H; 22L; 24C; 244;
                                                           247
                                             235/45R17 94  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                           22L; 24C; 244; 247;
                                                           68A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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                                                                                                     Seite: 5 von 17
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/50R17 94          11A; 24J; 248; 26B;      ab Mj.2012; Kombi;
GJ           e1*2007/46*1001*..                                  26N; 27B; 27H            Stufenheck;
                                           225/55R17 97          11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb; nur
                                                                 26N; 27B; 27H            Mazda 6;
                                              235/50R17 96       11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26N; 27B; 27H            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/55R17 99       11A; 24J; 248; 26B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 26N; 27B; 27H            74P; 76S; 4TZ
                                              245/50R17 99       11A; 241; 246; 248;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F
                                              255/45R17 98       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27B; 27H
                                              255/50R17 101      11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/50R17 91       11A; 21P; 22B; 22M;      nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                               24C; 24D; 51J; 65H       e13*2007/46*1075*01;
                                              205/55R17 91       11A; 21P; 22B; 22M;      nur bis
                                                                 24C; 24D; 51J; 56G       e1*2001/116*0448*05;
                                              215/50R17 91       11A; 21P; 22B; 22L;      Schrägheck;
                                                                 24C; 24D; 56G            Frontantrieb; nur
                                              225/45R17 91       11A; 21P; 22B; 22M;      Mazda 6;
                                                                 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     88 - 136 205/50R17 91W      11A; 21P; 22B; 22M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24C; 24D; 51J; 65H       721; 73C; 74A; 74P;
                                              205/55R17 91W      11A; 21P; 22B; 22M;      76S; 4GC
                                                                 24C; 24D; 51J; 56G
                                              215/50R17 91W      11A; 21P; 22B; 22L;
                                                                 24C; 24D; 56G
                                              225/45R17 91W      11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                 24C; 24D
                                              225/50R17 94       11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                 24C; 24D
                                              235/45R17 94       11A; 21P; 22B; 22L;
                                                                 24C; 24D; 68A
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 205/50R17 91       11A; 21T; 22B; 24C;      bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                               24D; 51J; 65H            Frontantrieb; nur
                                              205/55R17 91       11A; 21T; 22B; 24C;      Mazda 6;
                                                                 24D; 51J; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91       11A; 21P; 21T; 22B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24C; 24D; 56G            721; 73C; 74A; 74P;
                                              225/45R17 91       11A; 21T; 22B; 24C;      76S; 4GC
                                                                 24D
                                              225/50R17 94       11A; 21P; 21T; 22B;
                                                                 24C; 24D
                                              235/45R17 94       11A; 21P; 21T; 22B;
                                                                 24C; 24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 129 225/60R17 99     11A; 24J; 248                 nur CX-5;
                                           225/65R17 102    11A; 24J; 248                 Allradantrieb;
                                           235/60R17 102    11A; 24J; 248                 Frontantrieb;
                                           235/65R17 104    11A; 24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R17 102    11A; 24M; 241; 246            12A; 51A; 573; 71C;
                                           255/55R17 104    11A; 24C; 244; 247;           71K; 721; 725; 73C;
                                                            26P; 27I                      74A; 74P; 76S; 4TZ
                                              255/60R17 106 11A; 24C; 244; 247;
                                                            26P; 27I
GJ             e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/50R17 94  11A; 24J; 248; 26B;           Kombi; Stufenheck;
                                                            26N; 27B; 27H                 Frontantrieb;
                                              225/55R17 97  11A; 24J; 248; 26B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26N; 27B; 27H                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/50R17 96  11A; 24J; 248; 26B;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            26N; 27B; 27H                 74P; 76S
                                              235/55R17 99  11A; 24J; 248; 26B;
                                                            26N; 27B; 27H
                                              245/50R17 99  11A; 241; 246; 248;
                                                            26B; 26J; 27B; 27F
                                              255/45R17 98  11A; 24J; 248; 26B;
                                                            26N; 27B; 27H
                                              255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE           G104             121             245/35R17-87       11A; 22B; 22F; 22G;      Frontantrieb;
                                                                 24D; 24J                 Allradlenkung;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P
GE             G104                 55 - 121 215/40R17 87W 11A; 22B; 22F; 22G;            Frontantrieb; nicht
                                                           24M; 5ET                       Allradlenkung;
                                             245/35R17-87 11A; 22B; 22F; 22G;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24D; 24J; 57U                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P
GEA            G691                 85        215/40R17-83       11A; 22B; 22F; 22G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/35R17-87       11A; 22B; 22F; 22G;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                 24D; 24J; 57U
GF             e1*96/27*0055*..     66 - 100 215/40R17 83        Ottomotor; nicht         Stufenheck;
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..                                  Dieselmotor; 11A; 21B;   Schrägheck;
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                                 21J; 22B; 22F; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J
               e1*98/14*0055*..               215/40R17 87       11A; 21B; 21J; 22B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 22F; 24D; 24J            721; 73C; 74A; 74P
                                              215/45R17 87       11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                 22F; 24D; 24J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..  66 - 100 215/40R17 87             11A; 21B; 21J; 22B;      Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                   22F; 24D; 24J            zul.Achslast; Kombi;
             e1*98/14*0055*..           215/45R17 87             11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22F; 24D; 24J; 54A       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4GC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BBP337140B ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4TZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BBP337140B ( nur e1*2001/116*0448*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R17
                    Hinterachse:                        245/35R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    KE
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1247*..
       Handelsbez.:    Mazda CX-5

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 345             y = 400                    VA
             27I                      x = 290             y = 360                    HA
             27B                      x = 340             y = 410                    HA
             26P                      x = 295             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 345       y = 400              6                VA
             27H                   x = 340       y = 410              7                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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                                                                                                    Seite: 15 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 345             y = 400                    VA
             27I                      x = 290             y = 360                    HA
             27B                      x = 340             y = 410                    HA
             26P                      x = 295             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 345       y = 400              6                VA
             27H                   x = 340       y = 410              7                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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