Gutachten 366-0428-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 80 MAZDA Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Fahrzeughersteller : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUP0BP35B671 PCD114 ET35 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 590 2290 09/09
OMUP0BP35B671 PCD114 ET35 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 640 2100 09/09
OMUP0BP35B671 PCD114 ET35 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 660 2025 09/09
OMUP0BP35B671 PCD114 ET35 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 670 2000 09/09
OMUP0BP35671 PCD114 ET35 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 590 2290 01/09
OMUP0BP35671 PCD114 ET35 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 640 2100 01/09
OMUP0BP35671 PCD114 ET35 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 660 2025 01/09
OMUP0BP35671 PCD114 ET35 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 670 2000 01/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GF;
GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; LW; LWD; TA
120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ; LW
133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e1*98/14*0118*.. 104 205/55R16 94 Ottomotor nur ab
205/60R16 96 Ottomotor e1*98/14*0118*02;
215/55R16 95 Ottomotor; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 96 Ottomotor; 11A; 22I; 725; 73C; 74A; 74P;
24J; 24M 76Q
225/55R16 95 11A; 22I; 24J; 24M
LW e1*98/14*0118*.. 100 215/60R16 Dieselmotor; 11A; 24J; nur ab
24M; 51G e1*98/14*0118*02;
100 - 104 225/55R16 95 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
104 205/55R16 94 Ottomotor 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R16 96 Ottomotor 725; 73C; 74A; 74P
215/55R16 95 Ottomotor; 11A; 24J;
24M
225/50R16 96 Ottomotor; 11A; 22I;
24J; 24M
LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 205/55R16 93 11A; 24J; 24M nur bis
LWD e1*98/14*0165*.. 215/55R16-93 11A; 24J; 24M e1*98/14*0118*01;
225/55R16-95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 80 MAZDA Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE 6 G003 85 - 121 205/50R16-86 nicht Allradlenkung; 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16-89 nicht Allradlenkung; 725; 73C; 74A; 74P
11A; 24J; 24M; 685
120 - 121 205/50R16-86 Allradlenkung; 11A;
22B
225/45R16-89 Allradlenkung; 11A;
22B; 685
Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/50R16 84 11A; 21B; 22B; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 5EA 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R16 87 11A; 21B; 22B; 24D 725; 73C; 74A; 74P
74 - 96 205/45R16 83 nicht Dieselmotor; 11A;
21B; 22B; 24D; 5DW
96 195/55R16 87 11A; 21B; 22B; 24M;
54F
Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP e4*98/14*0044*.. 91 215/70R16 51G Allradantrieb;
EPR e4*98/14*0052*.. 225/60R16 102 Frontantrieb;
225/65R16 100 10B; 11B; 11G; 11H;
225/70R16 102 11A; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
235/60R16 100 11A; 54A 725; 73C; 74A; 74H;
145 225/70R16 102 74P
225/75R16 104
235/70R16 11A; 54A
EP2 e13*2001/116*0092*.. 91 215/70R16 51G Allradantrieb;
EP2R e13*2001/116*0090*.. 225/60R16 102 Frontantrieb;
225/65R16 100 10B; 11B; 11G; 11H;
225/70R16 102 11A; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
235/60R16 100 725; 73C; 74A; 74H;
145 225/70R16 102 74P
225/75R16 104
235/70R16
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 205/50R16-86 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
G138 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74A; 74P
24M; 66C
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 205/55R16 11A; 22B; 24J; 24M; Vorderachslenkung;
G517 631 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
57T 725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 80 MAZDA Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248 bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. Stufenheck;
215/55R16 93 11A; 21B; 21N; 22B; Schrägheck;
22H; 24C; 248 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 21N; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22H; 24C; 244; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U; 4BC
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e13*96/27*0023*.., 106 205/50R16 11A; 22B; 24J; 51G Schrägheck 4-türig;
G878 215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 685 725; 73C; 74A; 74P
BJ e1*98/14*0094*.. 96 195/50R16 84 11A; 21B; 22B; 24M Schrägheck;
BJD e1*98/14*0181*.. 205/45R16 83 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 108 225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 24C; 24D; 57I Schrägheck;
88 - 122 205/55R16 11A; 22B; 24J; 24M; Allradantrieb;
51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 195/65R16 92 11A; 21S; 22I; 24J; bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 24M Frontantrieb; nur
205/55R16 91 11A; 21T; 22I; 24C; Mazda 6;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R16 92 11A; 21T; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 725; 73C; 74A; 74P;
215/55R16 93 11A; 21T; 22B; 24C; 76U; 4BC
24D
215/60R16 95 11A; 21T; 22B; 24C;
24D
225/50R16 92 11A; 21T; 22B; 24C;
24D; 57T
225/55R16 95 11A; 21T; 22B; 24C;
24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 80 MAZDA Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 215/60R16 95 12O; 52J ab Mj.2012; Kombi;
GJ e1*2007/46*1001*.. 215/65R16 98 12T; 52J Stufenheck;
225/55R16 95 11A; 12A; 26P; 27I; 52J
Frontantrieb; nur
Mazda 6;
225/60R16 98 11A; 12A; 26P; 27I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
235/60R16 100 11A; 12A; 24J; 248; 73C; 74A; 74P; 76U;
26P; 27I; 52J 76Z; 4OZ
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 22M; ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 241; 246; 248 e13*2007/46*1075*02;
88 - 132 195/65R16 11A; 22I; 24J; 248; ab
51G; 52J e1*2001/116*0448*06;
205/55R16 91W 11A; 21P; 22I; 22M; bis Mj.2012;
241; 246; 248 Stufenheck;
205/60R16 92 11A; 21P; 22I; 22M; Schrägheck;
241; 246; 248 Frontantrieb; nur
215/55R16 93 11A; 21P; 22B; 22M; Mazda 6;
24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 95 11A; 21P; 22B; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 244; 247 725; 73C; 74A; 74P;
225/50R16 92 11A; 21B; 21N; 22B; 76U; 4BC
22L; 24C; 244; 247;
57T
225/55R16 95 11A; 21B; 21N; 22B;
22L; 24C; 244; 247
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91 11A; 22I; 24C; 24D nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 88 - 136 195/65R16 92 11A; 22I; 24J; 24M e13*2007/46*1075*01;
205/55R16 91W 11A; 22I; 24C; 24D nur bis
205/60R16 92 11A; 22I; 24C; 24D e1*2001/116*0448*05;
215/55R16 93 11A; 22B; 24C; 24D Schrägheck;
215/60R16 95 11A; 21P; 22B; 22M; Frontantrieb; nur
24C; 24D Mazda 6;
225/50R16 92 11A; 22B; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 21P; 22B; 22M; 725; 73C; 74A; 74P;
24C; 24D 76U; 4BC
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 215/60R16 95 12O; 52J Kombi; Stufenheck;
215/65R16 98 12T; 52J Frontantrieb;
225/55R16 95 11A; 12A; 26P; 27I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
225/60R16 98 11A; 12A; 26P; 27I; 52J 73C; 74A; 74P; 76U;
76Z
235/60R16 100 11A; 12A; 24J; 248;
26P; 27I; 52J
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE G104 121 205/50R16-86 11A; 22B; 22F; 22G; Frontantrieb;
24M Allradlenkung;
225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 685 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 80 MAZDA Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 205/50R16-86 11A; 21B; 21J; 22B; Stufenheck;
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 22F; 24J; 24M Schrägheck;
GF/GW e1*96/27*0055*.., 225/45R16-89 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0055*.. 22F; 24D; 24J; 685 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 205/50R16-87 11A; 21B; 21J; 22B; Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW e1*96/27*0055*.., 22F; 24J; 24M zul.Achslast; Kombi;
e1*98/14*0055*.. 225/45R16-89 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24D; 24J; 685 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 80 MAZDA Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BBP337140B ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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4OZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BBP337140B ( nur e1*2001/116*0448*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66C) Sofern Reifen der Größe 225/45 R 16 auf der Felge 9 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N7
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N7
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.