Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                    Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 13

Fahrzeughersteller                         : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.        gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll      ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.        Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)        datum
EGY0SA40O671           PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff    715    2105        01/13
EGY0SA40671            PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff    690    2178        01/13
EGY0SA40671            PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff    715    2105        01/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; ERE; GE 6; GF;
                                             GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; LW; LWD; NC1;
                                             NC1E; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/60R17 99             122                      nur CX-5;
                                           225/65R17 102            122                      Allradantrieb;
                                           235/60R17 102            122                      Frontantrieb;
                                           235/65R17 104            12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R17 102            11A; 12A; 245            51A; 573; 71C; 71K;
                                           255/55R17 104            11A; 12A; 24J; 248       721; 725; 73C; 74A;
                                           255/60R17 106            11A; 12A; 24J; 248       74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 52J                                Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/60R17 106 11A; 24J; 24M; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S; 76Z; 4BC

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100 - 104 225/50R17 94                                        nur ab
                               104       225/45R17 94               Ottomotor                e1*98/14*0118*02;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                 Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  88 - 90        225/45R17 94       11A; 24M                  nur bis
LWD          e1*98/14*0165*..                 225/50R17-94       11A; 24M                  e1*98/14*0118*01;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80          11A; 24J; 24M             MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84          11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                           215/40R17 83          11A; 24J; 24M             Cabrio;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 4BC

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE 6         G003             85              215/40R17-83       nicht Allradlenkung;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                    120 - 121 215/40R17          Allradlenkung; 11A;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 22B; 631                  74P
                                              215/40R17          nicht Allradlenkung;
                                                                 11A; 22B; 24J; 24M;
                                                                 631

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84              11A; 21B; 22B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..                                    5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/45R17 88              11A; 21B; 22B; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 54F                       74P
                                              215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24D
                                              225/35R17 86       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J; 66V
                                    74 - 84   215/40R17 83       nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                 21B; 22B; 24D; 5DP
                                              225/35R17 82       nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                 21B; 22B; 24D; 24J;
                                                                 5DK; 66V

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17            51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76Z




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                 Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91  225/55R17 101                                       Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..         235/55R17 103                                       Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*..     235/60R17 102                                       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..     255/50R17 101 11A; 24K                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                  145 235/65R17 104                                       721; 725; 73C; 74A;
                                      255/60R17 106                                       74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17               11A; 22B; 22F; 631       10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/50R17 91               11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/45R17 90               11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
TA             e13*95/54*0002*..,    105 - 155 225/45R17 91      11A; 24J; 24M            Vorderachslenkung;
               G517                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89           11A; 22B; 24J; 24M       Stufenheck;
                                          215/45R17 87           11A; 22B; 24J            Schrägheck;
                                          225/45R17 90           11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4BC
BK             e1*2001/116*0234*..   191      205/50R17 89       11A; 22I; 24J; 52J       Mazda 3 MPS;
                                              215/45R17 87       52J                      Schrägheck;
                                              225/45R17 91       11A; 22I; 24J; 52J       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S; 76Z; 4BC
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       205/50R17          11A; 21P; 22I; 24J;      bis Mj.2013;
                                                                 51G; 52J                 Schrägheck;
                                              215/45R17 91       11A; 21P; 22I; 52J       Frontantrieb;
                                              225/45R17 91       11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 248; 52J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S; 76Z; 4BC




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                 Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89          11A; 21P; 22I; 24J        bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W          11A; 21P; 22I; 24J        Stufenheck;
                                           215/45R17 91          11A; 21P; 22I; 246        Schrägheck;
                                           225/45R17 91          11A; 21P; 22I; 24J; 248   Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S; 4BC

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 106           215/40R17 87  Nur bis 975 kg zul.            Schrägheck 4-türig;
               G878                                         Achslast; 11A; 22B; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 5ET             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
BJ             e1*98/14*0094*..     96        205/40R17 80       11A; 22B; 24M             Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               215/40R17 83       11A; 21B; 22B; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91          11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91          11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 91          11A; 22I; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 4BC
CW             e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93        11A; 21P; 22B; 24J;       Kombi; Frontantrieb;
                                                                 270                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91       11A; 21P; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 270                       721; 725; 73C; 74A;
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22B; 24J;       74P; 4BC
                                                                 270

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W         11A; 22I; 5ET             Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91          11A; 22I                  Schrägheck;
                                           225/45R17 90          11A; 22I; 24J; 24M        Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                 Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG1          e11*2001/116*0203*.. 122         215/45R17 87       11A; 22I; 5ET            für Fz. mit 18"
                                              M+S
                                              215/45R17 91       11A; 22I                 Bereifung; Kombi;
                                              M+S
                                     191      215/45R17 91H      11A; 22I                 Stufenheck;
                                              M+S
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91      11A; 21P; 22I; 24J;           ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                            248; 51J                      e13*2007/46*1075*02;
                                          215/50R17 91      11A; 21P; 22I; 22M;           ab
                                                            241; 246; 248                 e1*2001/116*0448*06;
                                              225/45R17 91  11A; 21P; 22I; 22M;           bis Mj.2012;
                                                            24J; 248                      Stufenheck;
                                     88 - 132 205/50R17 93  11A; 21P; 22I; 24J;           Schrägheck;
                                                            248; 51J                      Frontantrieb; nur
                                              205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 24J;           Mazda 6;
                                                            248; 51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            241; 246; 248                 721; 725; 73C; 74A;
                                              215/55R17 94  11A; 21P; 22I; 22M;           74P; 76S; 4BC
                                                            241; 246; 248
                                              225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;
                                                            24J; 248
                                              225/50R17 94  11A; 21P; 22B; 22M;
                                                            241; 246; 248
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 205/50R17 91  11A; 21S; 22I; 24J;           bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                          24M; 51J                      Frontantrieb; nur
                                              205/55R17 91  11A; 21S; 22I; 24J;           Mazda 6;
                                                            24M; 51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91  11A; 21T; 22I; 24C;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24D                           721; 725; 73C; 74A;
                                              225/45R17 91  11A; 21S; 22I; 24J;           74P; 76S; 4BC
                                                            24M
                                              225/50R17 94  11A; 21T; 22I; 24C;
                                                            24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                 Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91           11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                                                         e13*2007/46*1075*01;
                                          205/55R17 91           11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
                                                                                         e1*2001/116*0448*05;
                                              215/50R17 91       11A; 22I; 24C; 24D      Schrägheck;
                                              225/45R17 91       11A; 22I; 24J; 24M      Frontantrieb; nur
                                     88 - 136 205/50R17 91W      11A; 22I; 24J; 24M; 51J Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R17 91W      11A; 22I; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                              215/50R17 91W      11A; 22I; 24C; 24D      74P; 76S; 4BC
                                              225/45R17 91W      11A; 22I; 24J; 24M
                                              225/50R17 94       11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                 24C; 24D
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 141 225/50R17 94      12N                     ab Mj.2012; Kombi;
GJ             e1*2007/46*1001*..              225/55R17 97      12T                     Stufenheck;
                                               235/50R17 96      11A; 12A; 26P; 27I      Frontantrieb; nur
                                               235/55R17 99      11A; 12A; 26P; 27I      Mazda 6;
                                               245/50R17 99      11A; 12A; 245; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S; 4OZ
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 129 225/60R17 99      122                     nur CX-5;
                                               225/65R17 102     122                     Allradantrieb;
                                               235/60R17 102     122                     Frontantrieb;
                                               235/65R17 104     12O                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/55R17 102     11A; 12A; 245           51A; 573; 71C; 71K;
                                               255/55R17 104     11A; 12A; 24J; 248      721; 725; 73C; 74A;
                                               255/60R17 106     11A; 12A; 24J; 248      74P; 76S; 4OZ
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/50R17 94      12N                     Kombi; Stufenheck;
                                               225/55R17 97      12T                     Frontantrieb;
                                               235/50R17 96      11A; 12A; 26P; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/55R17 99      11A; 12A; 26P; 27I      51A; 71C; 71K; 721;
                                               245/50R17 99      11A; 12A; 245; 26P; 27I 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 205/45R17 84             11A; 21B; 22B; 24J;      Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..                                    24M                      Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,          215/40R17 83             Ottomotor; nicht         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                  Dieselmotor; 11A; 21B;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 22B; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                              215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24J;      74P
                                                                 24M
                                              215/45R17 87       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                 Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..  66 - 100 205/45R17 88             11A; 21B; 22B; 24J;      Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                   24M                      zul.Achslast; Kombi;
             e1*98/14*0055*..           215/40R17 87             11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R17 87       11A; 21B; 22B; 22F;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J; 24M; 54A            74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                 Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 13
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                 Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 13
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BBP337140B ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4OZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BBP337140B ( nur e1*2001/116*0448*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                 Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 13
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 970kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                 Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 13
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                 Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49210
ANLAGE: 104 MAZDA                                                 Radtyp: EGY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen