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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               66b
Seite :                    1/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R665
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R6655.28
Radgröße:                                                6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                          755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BK, BL, BLE, CP, CPD, CR1,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50846 110 Nm
CW, EP, EP2, EP2R, EPR,          M12x1,5
GG/GY, GG1, GH, GHE, GJ,
LW, LWD, NC1, NC1E, TA




RA-000477-F0-104-66b~MA-5-114_3-67-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               66b
Seite :                    2/9                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                  e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                  G517
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155         Mazda Xedos 9             205/60R16                         A02) bis A10)
                    (Serie 205/65R15)
                                              215/55R16




Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                  e13*98/14*0002*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
120                 Mazda Xedos 9             215/55R16                         A02) bis A10)
                    (Serie 215/55R16)
                                              225/50R16




Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                  e1*98/14*0118*..
LWD                                 e1*98/14*0165*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104          Mazda MPV                 205/60R16                         A02) bis A10)
                    (Serie 205/65R15)
                                              215/55R16




Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        215/70R16                               A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                                 S01)

e4*98/14*0052*01E   1125/1060                     5/114,3/67,1



Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        215/70R16                               A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                                 S01)

e4*98/14*0044*02E   1125/1060                     5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               66b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         E13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,      215/70R16                                    A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                                    S01)
              (Serie 215/70R16)
e13*2001/116*0092*03E   1125/1065                     5/114,3/67,1



Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         E13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,      215/70R16                                    A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                                    S01)
              (Serie 215/70R16)
e13*2001/116*0090*01E   1125/1065                     5/114,3/67,1



Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/55R16                                     A02) bis A10)
                                      A93a)

e1*2001/116*0234*12E    1110/915(0)                                                 5/114.3/67



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                      e1*98/14*0116*..
CPD                                     e1*98/14*0161*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96               Mazda Premacy             195/50R16                         A02) bis A10)
                        (Serie 185/65R14 od.
                        195/55R15 od. 195/50R16) 205/45R16




Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                      e1*98/14*0116*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
96                      Mazda Premacy             195/50R16                         A02) bis A10)
                        (Serie 195/60R15)




RA-000477-F0-104-66b~MA-5-114_3-67-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               66b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                    e13*2001/116*0156*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107              Mazda 5                 195/60R16                         A02) bis A10)
                                                N205)

                                                          195/60R16 M+S
                                                          W205)

                                                          205/55R16

                                                          215/55R16

                                                          225/50R16
                                                          A01) K43)K44)



Typ:                          GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                   205/55R16                                 A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)

e1*98/14*0188*10E       1095/1010 Lim. /1075/1065 Kombi                           5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 108   Mazda 6,                205/55R16                                   A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                      205/55R16 M+S
 119 bis 122  Mazda 6,                205/55R16 M+S                               A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
e11*2001/116*0203*04E   1110/1095(0)                                              5/114.3/67



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                                    e11*2001/116*0202*..
NC1E                                   e1*2001/116*0371*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118              Mazda MX-5              205/50R16                         A02) bis A10)
                                                A01) A93)K01) K04)

                                                          215/50R16
                                                          A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               66b
Seite :                    5/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      195/65R16                           A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, A93a)N205)
                Kombi, bei Typ GH nur
                Ausführungen bis EG-      195/65R16 M+S
                Genehmigungs-Nr.          A93a)
                e1*2001/116*0448*13)
                                           205/55R16
                                           A93a)

                                           205/60R16

                                           215/55R16
                                           A01) K03)

                                           225/55R16
                                           A01) K01)K16)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
BLE                              e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                     195/55R16                         A02) bis A10)
                (Schrägheck, bis Modelljahr N205)                             E50)
                2013)
                                            195/60R16
                                            N205)

                                           205/50R16

                                           205/55R16

                                           215/50R16

                                           225/50R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               66b
Seite :                    6/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                     205/60R16                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A93a)
                2014)
                                            215/55R16

                                           225/55R16

                                           235/50R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                             e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                 195/55R16                             A02) bis A10)

                                           195/60R16

                                           205/55R16

                                           215/50R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/60R16 M+S                        A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur
                Ausführungen ab EG-      215/65R16 M+S
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0448*14)     225/60R16 M+S




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               66b
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               66b
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder
         so zu fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann.
         Fixierung im Bereich der Gummimanschette,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
     - das Kunstsoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               66b
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
     oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
     hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 66b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.11.2013




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