Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 21
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 70738
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 114,3
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BJ, BJD, BK, BL, BLE, CA, CP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
CPD, CR1, EP, EP2, EP2R, M12x1,5
EPR, ER, ERE, GF bzw.
GF/GW, GFD/GWD, GG/GY,
GG1, GH, GHE, GJ, KE, LW,
LWD, NC1, NC1E, SE, TA, CW
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Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 21
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: CA
ABE / EG-Genehmigung: G138 ; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 106 Mazda Xedos 6 215/40R17 A02) bis A10)
76 bis 83 Mazda Xedos 6 205/40R17
e13*96/79*0028*01E 5/114,3/67,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Mazda Xedos 9 205/50R17 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15)
215/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mazda Xedos 9 215/50R17 A02) bis A10)
(Serie 215/55R16)
225/45R17
Typ: GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0055*.. , e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Mazda 626 Limousine 205/40R17 A02) bis A10)
(außer Kombi)
205/45R17
215/40R17
A01)K15)
100 Mazda 626 Limousine 205/45R17 A02) bis A10)
(außer Kombi)
215/40R17
A01)K15)
e1*96/27*0055*03 bzw. Lim. 930/915 Kom. 925/1060 5/114,3/67,0
e1*98/14*0055*08E Kombi-7-Sitzer: 865/1135
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Anlage-Nr. : 21
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Mazda 626 Limousine 205/40R17 A02) bis A10)
205/45R17
215/40R17
100 Mazda 626 Limousine 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
e1*98/14*0164*00E Lim. 930/915 5/114,3/67,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CP e1*98/14*0116*..
CPD e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda Premacy 205/40R17 A02) bis A10)
(Serie 185/65R14 od. A01)K12)T84)
195/55R15 od. 195/50R16)
215/35R17
T83)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CP e1*98/14*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Mazda Premacy 205/45R17 A02) bis A10)
(Serie 195/60R15) A01)K32)
215/40R17
A01)K32)
Typ: BJ
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Mazda 323 F 205/40R17 A02) bis A10)
e1*98/14*0094*07E 895/890 4/100/54,0
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Anlage-Nr. : 21
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: BJD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Mazda 323 F 205/40R17 A02) bis A10)
e1*98/14*0181*00E 895/890 4/100/54,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
LWD e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104 Mazda MPV 215/50R17 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15) ER1)
Typ: EPR
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 225/60R17
(Serie 235/70R16) A01)G01)
e4*98/14*0052*01E 1125/1060 5/114,3/67,1
Typ: EP2R
ABE / EG-Genehmigung: E13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD, 225/60R17 A02) bis A10)
Mazda Tribute 4WD, S01)
(Serie 215/70R16)
145 Mazda Tribute 4WD, 225/60R17
(Serie 235/70R16) A01)G01)
E13*2001/116*0090*01E 1120/1065 5/114,3/67,1
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: EP
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD, 225/60R17 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
91 bis 145 Mazda Tribute 4WD , 225/60R17
(Serie 235/70R16) A01)G01)
e4*98/14*0044*02E 1125/1060 5/114,3/67,1
Typ: EP2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 110 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
145 Mazda Tribute 4WD 225/60R17
(Serie 235/70R16) A01)G01)
149 Mazda Tribute 4WD 225/60R17
(Serie 215/70R16ww.
235/70R16)
e13*2001/116*0092*03 1120/1065 5/114,3/67,1
Typ: GG/GY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6 215/45R17 A02) bis A10)
Mazda 6 Kombi
225/45R17
A01)K15)
e1*98/14*0188*10E 1095/1065 5/114.3/67
Typ: GG1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6 215/45R17 A02) bis A10)
Mazda 6 Kombi
225/45R17
A01)K15)
191 Mazda 6 MPS 215/45R17 M+S A02) bis A10)
225/45R17 M+S
A01)K15)
e11*2001/116*0203*04E 1135/1095(0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 21
Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: BK
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 110 Mazda 3 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
191 Mazda 3 MPS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
215/45R17 M+S
e1*2001/116*0234*12E 1110/915(0) 5/114.3/67
Typ: SE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141; 170 Mazda RX8 225/50R17 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs-Nr:
e11*2001/116*0199*02)
151 Mazda RX8 225/50R17 A02) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs-Nr:
e11*2001/116*0199*03)
e11*2001/116*0199*06 860/1030(0) 5/114.3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1 e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda 5 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K44)
215/45R17
A01)K44)
225/45R17
A01)K03)K44)
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Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 21
Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1 e11*2001/116*0202*..
NC1E e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
215/40R17
A01)K01)K04)
215/45R17
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ER e11*2001/116*0308*..
ERE e13*2007/46*1109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191 Mazda CX-7 235/65R17 M+S A02) bis A10)
A93) EF0)ER2)
245/60R17 M+S
255/60R17 M+S
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/50R17 A02) bis A10)
(Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K16) E51)
Kombi, Typ GH bis EG-
Gen.-Nr. 205/55R17
e1*2001/116*0448*13, Typ A01)K01)K16)K27)K55)
GHE nur bis EG-Gen.-Nr
e13*2007/46*1075*05) 215/50R17
A01)K01)K04)K16)K55)
225/45R17
A01)K01)K04)K16)
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Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 21
Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
BLE e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 195/45R17 A02) bis A10)
(Schrägheck, bis Modelljahr N205)T85) E50)
2013)
205/45R17
T88)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
Typ: BL
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
191 Mazda 3 MPS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Schrägheck)
225/45R17 M+S
e11*2001/116*0262*06 1135/925(0) 5/114,3/67,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW e1*2007/46*0433*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Mazda 5 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K63)
215/45R17
225/45R17
A01)K63)
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Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 21
Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
KE e13*2007/46*1247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 138 Mazda CX-5 225/65R17 A02) bis A10)
A93)
235/60R17
A93)
235/65R17
A93a)G0F)
245/60R17
A93a)
255/55R17
255/60R17
G0F)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
GJ e1*2007/46*1001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141 Mazda 6 215/55R17 M+S A02) bis A10)
(bei Typ GH nur A93a) E51a)
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr. 215/60R17 M+S
e1*2001/116*0448*14, bei
Typ GHE nur Ausführungen 225/55R17
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2007/46*1075*06)
235/50R17
235/55R17
245/50R17
A01)K03)
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Anlage-Nr. : 21
Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121 Mazda 3 205/50R17 A02) bis A10)
(4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A93a) E50a)
2014)
205/55R17
215/50R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Anlage-Nr. : 21
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
- Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05
E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
RA-000352-Q0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 21
Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1225 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 21
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
- die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
- der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.
K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.
K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen,
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 21
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
T83) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
DDie Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 30.10.2014
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