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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               21
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  CA 70738
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                            Lk 114,3
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                          650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BJ, BJD, BK, BL, BLE, CA, CP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                           110 Nm
CPD, CR1, EP, EP2, EP2R,      M12x1,5
EPR, ER, ERE, GF bzw.
GF/GW, GFD/GWD, GG/GY,
GG1, GH, GHE, GJ, KE, LW,
LWD, NC1, NC1E, SE, TA, CW




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               21
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         CA
ABE / EG-Genehmigung:        G138 ; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 106  Mazda Xedos 6            215/40R17                                   A02) bis A10)

 76 bis 83              Mazda Xedos 6                205/40R17

e13*96/79*0028*01E                                                                                5/114,3/67,1



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                      e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                      G517
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155             Mazda Xedos 9             205/50R17                        A02) bis A10)
                        (Serie 205/65R15)
                                                  215/50R17




Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                      e13*98/14*0002*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
120                     Mazda Xedos 9             215/50R17                        A02) bis A10)
                        (Serie 215/55R16)
                                                  225/45R17




Typ:                         GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/27*0055*.. , e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Mazda 626 Limousine      205/40R17                                   A02) bis A10)
               (außer Kombi)
                                       205/45R17

                                                     215/40R17
                                                     A01)K15)
 100                    Mazda 626 Limousine          205/45R17                     A02) bis A10)
                        (außer Kombi)
                                                     215/40R17
                                                     A01)K15)
e1*96/27*0055*03 bzw.   Lim. 930/915 Kom. 925/1060                                 5/114,3/67,0
e1*98/14*0055*08E       Kombi-7-Sitzer: 865/1135




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Mazda 626 Limousine      205/40R17                                A02) bis A10)

                                              205/45R17

                                              215/40R17
 100                Mazda 626 Limousine       205/45R17                         A02) bis A10)

                                              215/40R17
e1*98/14*0164*00E   Lim. 930/915                                                5/114,3/67,0



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                  e1*98/14*0116*..
CPD                                 e1*98/14*0161*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96           Mazda Premacy             205/40R17                         A02) bis A10)
                    (Serie 185/65R14 od.      A01)K12)T84)
                    195/55R15 od. 195/50R16)
                                              215/35R17
                                              T83)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                  e1*98/14*0116*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
96                  Mazda Premacy             205/45R17                         A02) bis A10)
                    (Serie 195/60R15)         A01)K32)

                                              215/40R17
                                              A01)K32)



Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F              205/40R17                                A02) bis A10)


e1*98/14*0094*07E   895/890                                                     4/100/54,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F              205/40R17                                    A02) bis A10)


e1*98/14*0181*00E       895/890                                                     4/100/54,0



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                      e1*98/14*0118*..
LWD                                     e1*98/14*0165*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104              Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                        (Serie 205/65R15)                                           ER1)



Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        225/60R17                                   A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                                     S01)

 91 bis 145              Mazda Tribute 4WD        225/60R17
                        (Serie 235/70R16)         A01)G01)

e4*98/14*0052*01E       1125/1060                     5/114,3/67,1


Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         E13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,      225/60R17                                    A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD,                                                   S01)
              (Serie 215/70R16)

 145                     Mazda Tribute 4WD,       225/60R17
                        (Serie 235/70R16)         A01)G01)

E13*2001/116*0090*01E   1120/1065                     5/114,3/67,1




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,       225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                           S01)

 91 bis 145              Mazda Tribute 4WD ,   225/60R17
                        (Serie 235/70R16)      A01)G01)

e4*98/14*0044*02E       1125/1060                 5/114,3/67,1



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 110    Mazda Tribute 2WD       225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                           S01)

 145                     Mazda Tribute 4WD     225/60R17
                        (Serie 235/70R16)      A01)G01)

 149                     Mazda Tribute 4WD     225/60R17
                        (Serie 215/70R16ww.
                        235/70R16)
e13*2001/116*0092*03    1120/1065                 5/114,3/67,1



Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                  215/45R17                          A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                       225/45R17
                                       A01)K15)
e1*98/14*0188*10E       1095/1065                                         5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                 215/45R17                           A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                      225/45R17
                                      A01)K15)
 191          Mazda 6 MPS             215/45R17 M+S                       A02) bis A10)

                                               225/45R17 M+S
                                               A01)K15)
e11*2001/116*0203*04E   1135/1095(0)                                      5/114.3/67




RA-000352-Q0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    6 / 14                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110    Mazda 3                205/50R17                                  A02) bis A10)

                                                215/45R17

 191                    Mazda 3 MPS             205/50R17 M+S                    A02) bis A10)

                                                215/45R17 M+S
e1*2001/116*0234*12E   1110/915(0)                                               5/114.3/67



Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141; 170     Mazda RX8                225/50R17                                 A02) bis A10)
              (bis EG-Genehmigungs-Nr:
              e11*2001/116*0199*02)
 151          Mazda RX8                225/50R17                                 A02) bis A10)
              (ab EG-Genehmigungs-Nr:
              e11*2001/116*0199*03)
e11*2001/116*0199*06   860/1030(0)                                               5/114.3/67



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                   e13*2001/116*0156*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107             Mazda 5                 205/50R17                         A02) bis A10)
                                               A01)K44)

                                                215/45R17
                                                A01)K44)

                                                225/45R17
                                                A01)K03)K44)




RA-000352-Q0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    7 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                            e11*2001/116*0202*..
NC1E                           e1*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5              205/45R17                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)

                                          215/45R17
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/65R17 M+S                       A02) bis A10)
                                        A93)                                EF0)ER2)

                                          245/60R17 M+S

                                          255/60R17 M+S
                                          A01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      205/50R17                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K16)                       E51)
                Kombi, Typ GH bis EG-
                Gen.-Nr.                  205/55R17
                e1*2001/116*0448*13, Typ A01)K01)K16)K27)K55)
                GHE nur bis EG-Gen.-Nr
                e13*2007/46*1075*05)      215/50R17
                                          A01)K01)K04)K16)K55)

                                          225/45R17
                                          A01)K01)K04)K16)




RA-000352-Q0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    8 / 14                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                      e11*2001/116*0262*..
BLE                                     e13*2007/46*1071*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136             Mazda 3                     195/45R17                         A02) bis A10)
                       (Schrägheck, bis Modelljahr N205)T85)                         E50)
                       2013)
                                                   205/45R17
                                                   T88)

                                                  205/50R17

                                                  215/45R17

                                                  225/45R17




Typ:                         BL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 191          Mazda 3 MPS             205/50R17 M+S                                  A02) bis A10)
              (Schrägheck)
                                      225/45R17 M+S

e11*2001/116*0262*06   1135/925(0)                                                   5/114,3/67,1



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                                    e1*2007/46*0433*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110             Mazda 5                 205/50R17                             A02) bis A10)
                                               A01)K63)

                                                  215/45R17

                                                  225/45R17
                                                  A01)K63)




RA-000352-Q0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    9 / 14                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 138     Mazda CX-5              225/65R17                          A02) bis A10)
                                        A93)

                                          235/60R17
                                          A93)

                                          235/65R17
                                          A93a)G0F)

                                          245/60R17
                                          A93a)

                                          255/55R17

                                          255/60R17
                                          G0F)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A93a)                             E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/60R17 M+S
                e1*2001/116*0448*14, bei
                Typ GHE nur Ausführungen 225/55R17
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e13*2007/46*1075*06)
                                         235/50R17

                                          235/55R17

                                          245/50R17
                                          A01)K03)




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                     205/50R17                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A93a)                             E50a)
                2014)
                                            205/55R17

                                           215/50R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
     - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1225 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.


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Teiletyp :                 CA 70738


K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
         umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
     - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
     - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
         ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
     oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
     hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


T83) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



DDie Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.10.2014




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