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							Gutachten 366-0177-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50036
ANLAGE: 53 MAZDA                                                     Radtyp: OKE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 14.11.2014
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Fahrzeughersteller                         : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
OKE9K0BP40671         PCD114 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       630     2260    09/14
OKE9K0BP40671         PCD114 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       660     2144    09/14
OKE9K0BP40671         PCD114 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       673     2105    09/14
OKE9K0KA40671         PCD114 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       673     2105    09/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E;
                                             SE
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/55R19 99             122                       nur CX-5;
                                           235/45R19 95             122                       Allradantrieb;
                                           235/50R19 99             11A; 122; 245             Frontantrieb;
                                           235/55R19 101            11A; 12A; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R19 98             122                       51A; 573; 7AS; 71C;
                                           255/45R19 100            11A; 12A; 245             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/55R19 101 11A; 22I; 24J; 24M                  Allradantrieb; nicht
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/50R19 103 11A; 22B; 24C; 24M                  Dieselmotor;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 75I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50036
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: OKE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 14.11.2014
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R19 85          11A; 22B; 24C; 24D;      MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..                                 54A                      "Roadster Coupe";
                                                                                          Cabrio;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/40R19 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/35R19 87W                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/35R19 89                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 225/35R19 84           11A; 21B; 22B; 24J;      Stufenheck;
                                                                 24M                      Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BK             e1*2001/116*0234*..   191      235/35R19 87       11A; 22B; 24C; 24M       Mazda 3 MPS;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 225/35R19 88        11A; 24J; 248; 26B;      ab Mj.2013; ab
                                                                 26J; 27B                 e11*2001/116*0262*10;
                                              235/35R19 87       11A; 24J; 248; 26B;      (Typ BM); Limousine;
                                                                 26J; 27B                 Schrägheck;
                                              245/35R19 89       11A; 242; 244; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 27H
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/35R19 88W 11A; 21B; 21N; 22B;            bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..                         22H; 242; 245; 248;            Stufenheck;
                                                                 5FE
                                     76 - 136 235/35R19 91       11A; 21B; 21J; 22B;      Schrägheck;
                                                                 22F; 24C; 248            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50036
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: OKE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 14.11.2014
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 191         225/35R19 88Y 11A; 21B; 21N; 22B;           bis Mj.2013;
                                                            22H; 242; 245; 248;           Schrägheck;
                                                            5FE
                                              235/35R19 91  11A; 21B; 21J; 22B;           Frontantrieb;
                                                            22F; 24C; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R19 88W 11A; 22B; 22F; 24J;              Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                        24M; 54A                         Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191       235/35R19 91       11A; 22B; 24C; 24D       Nur Mazda MPS;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91      11A; 21B; 21N; 22B;           ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                            22L; 24C; 244; 247            e13*2007/46*1075*02;
                                 88 - 132 225/40R19 93      11A; 21B; 21N; 22B;           ab
                                                            22L; 241; 246; 248            e1*2001/116*0448*06;
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22B;           bis Mj.2012;
                                                            22L; 24C; 244; 247            Stufenheck;
                                              245/35R19 93  11A; 21B; 21J; 22B;           Schrägheck;
                                                            22H; 22L; 24C; 244;           Frontantrieb; nur
                                                            247
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 129 225/55R19 99      122                      nur CX-5;
                                               235/45R19 95      122                      Allradantrieb;
                                               235/50R19 99      11A; 122; 245            Frontantrieb;
                                               235/55R19 101     11A; 12A; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R19 98      122                      51A; 573; 7AS; 71C;
                                               255/45R19 100     11A; 12A; 245            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50036
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: OKE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 14.11.2014
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 22L;           nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                            24C; 24D                      e13*2007/46*1075*01;
                                 88 - 136 225/40R19 93      11A; 21B; 22B; 22L;           nur bis
                                                            24C; 24D                      e1*2001/116*0448*05;
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22L;           Schrägheck;
                                                            24C; 24D                      Frontantrieb; nur
                                              245/35R19 93  11A; 21B; 22B; 22L;           Mazda 6;
                                                            24C; 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 225/40R19 93       11A; 21T; 22B; 24C;      bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                               24D                      Frontantrieb; nur
                                              235/35R19 91       11A; 21T; 22B; 24C;      Mazda 6;
                                                                 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R19 93       11A; 21P; 21T; 22B;      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 24C; 24D                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 141 225/40R19 89W                              ab Mj.2012; Kombi;
GJ             e1*2007/46*1001*..              225/45R19 92                               Stufenheck;
                                               235/40R19 92      11A; 26P; 27I            Frontantrieb; nur
                                               235/45R19 95      11A; 26P; 27I            Mazda 6;
                                               245/35R19 89W     11A; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R19 94      11A; 26P; 27I            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/40R19 89W                              Kombi; Stufenheck;
                                               225/45R19 92                               Frontantrieb;
                                               235/40R19 92      11A; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R19 95      11A; 26P; 27I            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                               245/35R19 89W     11A; 26P; 27I            71K; 721; 725; 73C;
                                               245/40R19 94      11A; 26P; 27I            74A; 74P; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50036
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: OKE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 14.11.2014
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 50036
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: OKE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 14.11.2014
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 14.11.2014
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



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ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: OKE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 14.11.2014
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                                                                                                     Seite: 8 von 11
       Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 400                    VA
             27I                      x = 300             y = 370                    HA
             27B                      x = 350             y = 400                    HA
             26P                      x = 320             y = 375                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50036
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: OKE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 14.11.2014
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                                                                                                    Seite: 10 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50036
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: OKE9K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 14.11.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 265             y = 400                    HA
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.