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							Gutachten 366-0015-07-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 24                                                           Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 09.09.2015
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Fahrzeughersteller                         : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
C10 656 50          C10 656 CMS460/06          ohne                        67,1                    660     2025    03/08
10CMS
C10 656 50 10JF C10 656 CMS460/06JF ohne                                   67,1                   625      2160 02/12
C10 656 50      C10 656 CMS460/06SD ohne                                   67,1                   660      2025 02/12
10SD
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87                                       MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/50R16 90             11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                                                                              Cabrio;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; MCU

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/55R16                     51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16 95               12O                       Mazda CX-3; Kombi;
                                         225/55R16 95               12R                       Allradantrieb;
                                         225/60R16 98               12R                       Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 24                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 09.09.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16              12V; 51G                 Reifen mit
                                                                                          Schneeketten;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76U
BK             e1*2001/116*0234*..   62 - 110 205/55R16          12T; 51G                 Stufenheck;
                                              215/55R16 93       12A                      Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76U
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16           12T; 51G                 bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..           215/55R16 93        12A                      Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76U
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/60R16           12T; 51G                 ab Mj.2013; ab
                                              215/55R16 93       11A; 12A; 26P            e11*2001/116*0262*10;
                                              225/55R16 95       11A; 12A; 26P            (Typ BM); Limousine;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 76U
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/60R16           51G                      (Typ BM); Limousine;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A
BLE            e13*2007/46*1071*..   76 - 136 205/55R16          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16             12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 76U
CW             e1*2007/46*0433*..    85 - 110 195/55R16 91       121; 51J                 Kombi; Frontantrieb;
                                              205/50R16 91       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R16          12A; 51G                 51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 24                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 09.09.2015
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 205/55R16             51G                      Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                                         Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          76U
GG/GY          e1*98/14*0188*..     88 - 122 205/55R16           12P; 51G                 Kombi; Stufenheck;
GG1            e11*2001/116*0203*..                                                       Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/55R16 95  12Q; 52J                         ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            235/60R16 100 12A; 52J                         Mj.2015; Kombi;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb; nur
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 76U; 76Z
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16 91                                nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..   88 - 136 195/65R16 92                                e13*2007/46*1075*01;
                                              205/55R16 91W                               nur bis
                                              205/60R16 92                                e1*2001/116*0448*05;
                                              215/55R16 93                                Schrägheck;
                                              215/60R16 95                                Frontantrieb; nur
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76U
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16 91                                ab
GHE            e13*2007/46*1075*..   88 - 132 195/65R16     51G; 52J                      e13*2007/46*1075*02;
                                              205/55R16 91W                               ab
                                              205/60R16 92                                e1*2001/116*0448*06;
                                              215/55R16 93                                bis Mj.2012;
                                              215/60R16 95                                Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb; nur
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 24                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 09.09.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 195/65R16 92                                    bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..          205/55R16 91                                    Frontantrieb; nur
                                          205/60R16 92                                    Mazda 6;
                                          215/55R16 93                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R16 95                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
     an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 24                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 09.09.2015
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12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 24                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 09.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 7
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
     17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 24                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 09.09.2015
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                                                                                                      Seite: 7 von 7


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 400                    VA
             27I                      x = 300             y = 370                    HA
             27B                      x = 350             y = 400                    HA
             26P                      x = 320             y = 375                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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