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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              9b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    AR1 807
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            LK 114,3
Radgröße:                                                  8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Mazda : Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BA, BG8, BJ, BJD, BL, BLE, CP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  4638     110 Nm
CPD, EP, EP2, EP2R, EPR, ER, M12x1,5
ERE, GE, GE6, GEA, GF bzw.
GF/GW, GFD /GWD, GG/GY,
GG1, GJ, GH, GHE, LV, LW,
LWD, SE, TA, KE




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              9b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                         GE6
ABE / EG-Genehmigung:        G003
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 121   Mazda MX-6                215/40R17                               A02) bis A10)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        215/40R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                K15)V00)
G003/NT05E           990/770                                                    5/114,3/67,0



Typ:                         GE
ABE / EG-Genehmigung:        G104
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 121   Mazda 626                 215/40R17                               A01) bis A10)
                                                                                K15)K18)

G104/NT07E           1025/900                                                   5/114,3/67,0



Typ:                         GEA
ABE / EG-Genehmigung:        G691
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Mazda 626                 215/40R17                               A01) bis A10)
                                                                                K15)K18)

G691/NT02E           930/870                                                    5/114,3/67,0


Typ:                         BG8
ABE / EG-Genehmigung:        F545
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 136          Mazda 323 GT-R            205/40R17                               A01) bis A10)
              (4WD)                                                             K03)K12)


G691/NT03E           930/870                                                    5/114,3/67,0



Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878 ; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 106          Mazda 323 2.0 V6        205/45R17                                 A01) bis A10)
                                      M00)                                      K15)K18)

                                        215/40R17
e13*96/27*0023*04E   1020/840                                                   5/1143,/67,0




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                         LV
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Mazda MPV                235/45R17                               A02) bis A10)
              (Pkw Kombi)

e1*95/54*0038*02E   1140/1290                                                  5/114,3/67,0



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                  e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                  G517
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155         Mazda Xedos 9             205/50R17                        A02) bis A10)
                    (Serie 205/65R15)         A01)K01)K04)K12)M00)

                                              215/50R17
                                              A01)K01)K02)K12)M00)

                                              235/45R17
                                              A01)K01)K02)K12)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                  e13*98/14*0002*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
120                 Mazda Xedos 9             215/50R17                        A02) bis A10)
                    (Serie 215/55R16)         A01)K01)K02)K12)M00)

                                              225/45R17
                                              A01)K01)K04)K12)

                                              235/45R17
                                              A01)K01)K02)K12)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                         GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Mazda 626 Limousine      205/40R17                                A01) bis A10)
              (außer Kombi)                                                     K03)K15)K26)
                                       205/45R17
                                       M00)

                                              215/40R17

 100                Mazda 626 Limousine       205/45R17                         A01) bis A10)
                    (außer Kombi)             M00)                              K03)K15)K26)

                                              215/40R17
e1*98/14*0055*08E                                                               5/114,3/67,0



Typ:                         GFD /GWD
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Mazda 626 Limousine      205/40R17                                A01) bis A10)
               (außer Kombi)                                                    K03)K15)K26)
                                       205/45R17
                                       M00)

                                              215/40R17

 100                Mazda 626 Limousine       205/45R17                         A01) bis A10)
                    (außer Kombi)             M00)                              K03)K15)K26)

                                              215/40R17
e1*98/14*0164*00    Lim. 930/915                                                5/114,3/67,0



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                  e1*98/14*0116*..
CPD                                 e1*98/14*0161*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96           Mazda Premacy             205/40R17                         A02) bis A10)
                    (Serie 185/65R14 od.      A01)K04)K32)T84)
                    195/55R15 od. 195/50R16)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                  e1*98/14*0118*..
LWD                                 e1*98/14*0165*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104          Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                    (Serie 205/65R15)         A01)K03)K04)K15)M00)

                                              235/45R17
                                              A01)K03)K04)K15)

                                              245/45R17
                                              A01)K03)K04)K15)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                  e1*98/14*0118*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100                 Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                    (Serie 215/60R16)         A01)K03)K04)K15)M00)

                                              225/50R17
                                              A01)K03)K04)K15)

                                              235/45R17
                                              A01)K03)K04)K15)

                                              245/45R17
                                              A01)K03)K04)K15)



Typ:                          BJ
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F 2.0           205/40R17                               A01) bis A10)
                                                                                K31)

e1*98/14*0094*07E   895/890                                                     5/114.3/67



Typ:                          BJD
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F 2.0           205/40R17                               A01) bis A10)
                                                                                K31)

e1*98/14*0181*00E   895/890                                                     5/114.3/67




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              9b
Seite :                   6 / 16                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                          S01)
                                        235/55R17

 91 bis 145             Mazda Tribute 4WD     235/65R17
                       (Serie 235/70R16)      A01)K34)
e4*98/14*0044*02E      1125/1060                                          5/114,3/67,1



Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD       225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                          S01)
                                       235/55R17

 91 bis 145             Mazda Tribute 4WD     235/65R17
                       (Serie 235/70R16)      A01)K34)

e4*98/14*0052*01E      1125/1060                                                 5/114,3/67,1



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 110    Mazda Tribute 2WD      225/60R17                           A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                          S01)
                                      235/55R17

 145                    Mazda Tribute 4WD     235/65R17
                       (Serie 235/70R16)      A01)K34)

 149                    Mazda Tribute 4WD     225/60R17
                       (Serie 215/70R16 ww.
                       235/70R16)             235/65R17
                                              A01)K34)
e13*2001/116*0092*03   1125/1065                                            5/114,3/67,1




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              9b
Seite :                   7 / 16                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD      225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                          S01)
                                      235/55R17

 145                    Mazda Tribute 4WD   235/65R17
                       (Serie 235/70R16)    A01)K34)


e13*2001/116*0090*01   1120/1050                                         5/114,3/67,1



Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6 ,                215/45R17                         A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi                                              K15)
                                       225/45R17
                                       K03)K04)K23)K26)

                                            235/40R17
                                            K03)K04)K23)K26)
e1*98/14*0188*10E      1095/1095                                         5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6 ,               215/45R17                          A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi,                                             K15)
              Mazda 6 Kombi Allrad    225/45R17
                                      K03)K04)K23)K26)

                                            235/40R17
                                            K03)K04)K23)K26)

 191                    Mazda 6 MPS         215/45R17 M+S

                                            225/45R17 M+S
                                            K03)K04)K23)K26)
e11*2001/116*0203*04   1135/1095(0)                                      5/114.3/67




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              9b
Seite :                   8 / 16                                                                     Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170  Mazda RX 8              225/50R17                                      A02) bis A10)
                                      A93)

                                                  245/45R17
                                                  A01)K03)K39)
e11*2001/116*0199*06   860/1030                                                      5/114.3/67



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                                    e11*2001/116*0308*..
ERE                                   e13*2007/46*1109*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191            Mazda CX-7              235/65R17 M+S                         A02) bis A10)
                                               A01)ER2)K01)K04)                      EF0)

                                                  245/60R17 M+S
                                                  A01)K01)K04)

                                                  255/60R17 M+S
                                                  A01)ER2)K01)K04)K51)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                      e11*2001/116*0262*..
BLE                                     e13*2007/46*1071*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136             Mazda 3                     205/45R17                         A02) bis A10)
                       (Schrägheck, bis Modelljahr A01)K01)K04)M00)T88)              E50)
                       2013)
                                                   205/50R17
                                                   A01)K01)K04)K58)M00)

                                                  215/45R17
                                                  A01)K01)K04)K58)

                                                  225/40R17
                                                  A01)K01)K04)K58)

                                                  225/45R17
                                                  A01)K01)K04)K58)

                                                  235/40R17
                                                  A01)K01)K04)K58)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              9b
Seite :                   9 / 16                                                              Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                     205/50R17                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A01)K01)K04)K15)M00)              E50a)
                2014)
                                            235/45R17
                                            A01)K01)K02)K15)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 138     Mazda CX-5              225/65R17                             A02) bis A10)
                                        A01)K01)

                                           235/60R17
                                           A01)K01)K04)

                                           235/65R17
                                           A01)G0F)K01)K04)

                                           245/60R17
                                           A01)K01)K02)

                                           255/55R17
                                           A01)K01)K02)

                                           255/60R17
                                           A01)G0F)K01)K02)

                                           275/55R17
                                           A01)G0F)K01)K02)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Teiletyp :                AR1 807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  225/55R17                               A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A01)K01)K04)K12)                        E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         235/50R17
                e1*2001/116*0448*14, bei A01)K01)K04)K12)
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 235/55R17
                e13*2007/46*1075*06)
                                         A01)GB7)K01)K04)K12)K25)K67)K68)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K04)K12)K67)K68)

                                          255/45R17
                                          A01)K01)K04)K12)

                                          255/50R17
                                          A01)GB7)K01)K02)K12)K25)K28)K67)K68)



Auflagen und Hinweise
A01)     Entfällt für dieses Gutachten.

A02)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
         veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es
        möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
        können.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

E50)    Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
        oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
      oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;




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EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
        Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
        Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            235/65R17                    2251                        1296
            255/60R17                    2251                        1296
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0F)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB7)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
        225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
           Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
           Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18)       An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
           umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K23)       An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)       An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K26)       An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
            Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur
            Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm aufzuweiten,
       -    die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
            abzutrennen,
       -    der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.




RZ-064512-D0-306-09b~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              9b
Seite :                   14 / 16                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


K32)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
         umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
       - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
       - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
         ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K34)    An Achse 2 sind die Radausschnittkanten und -sofern vorhanden- die ins Radhaus
        ragenden Kanten der Radhausverbreiterung im Bereich oberhalb der Radmitte auf einer
        Länge von ca. 250 mm zu kürzen bzw. nach oben zu formen.

K39)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis
         zur Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm)
       - das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer
         komplett zu kürzen,
       - die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren
         Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen.

K51)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung
        bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              9b
Seite :                   15 / 16                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


K58)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
            hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       -    die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
            Radhauskante zu klemmen
       -    die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
            Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




K67)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
         zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
         Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S01)       Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
           Bremstrommel sind zu entfernen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              9b
Seite :                   16 / 16                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


T84)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR1 807 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 06.02.2015




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