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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8e
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  DE808
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK 114G
Radgröße:                                              8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                        710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BJ, BJD, BL, BLE, DJ1, EP,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4638     110 Nm
EP2, EP2R, EPR, ER, ERE,         M12x1,5
GG/GY, GG1, GH, GHE, GJ,
KE, LW, LWD, SE, TA




RA-000608-D0-306-08e~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8e
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                   e11*2001/116*0262*..
BLE                                  e13*2007/46*1071*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136          Mazda 3                     205/40R18                         A02) bis A10)
                    (Schrägheck, bis Modelljahr A01)K01)K04)T86)                  E50)
                    2013)
                                                205/45R18
                                                A01)K01)K04)K58)M00)T86)

                                               215/40R18
                                               A01)K01)K04)K58)

                                               225/35R18
                                               A01)K01)K04)K58)T87)

                                               225/40R18
                                               A01)K01)K04)K58)

                                               235/35R18
                                               A01)K01)K04)K58)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                    e11*2001/116*0262*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121          Mazda 3                     205/45R18                         A02) bis A10)
                    (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A01)K01)K15)M00)                  E50a)
                    2014)
                                                225/40R18
                                                A01)K01)K04)K15)



Typ:                          BJ
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F 2.0           215/35R18                                 A01) bis A10)
                                                                                  K31)

e1*98/14*0094*07E   895/890                                                       5/114.3/67



Typ:                          BJD
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F 2.0           215/35R18                                 A01) bis A10)
                                                                                  K31)

e1*98/14*0181*00E   895/890                                                       5/114.3/67



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8e
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ:                          GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122    Mazda 6,                 215/40R18                                      A01) bis A10)
               Mazda 6 Kombi,                                                          K03)K04)K15)K23)
               Mazda 6 Kombi Allrad     225/40R18
                                        K26)
e1*98/14*0188*10E       1095/1095                                                       5/114,3/67,1



Typ:                          GG1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122    Mazda 6,                215/40R18                                       A01) bis A10)
               Mazda 6 Kombi,                                                          K03)K04)K15)K23)
               Mazda 6 Kombi Allrad    225/40R18
                                       K26)

191                     Mazda 6 MPS             225/40R18                              A01) bis A10)
                                                K26)                                   K03)K04)K15)K23)

e11*2001/116*0203*04E   1135/1095                                                      5/114,3/67,1



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                                       e1*2001/116*0448*..
GHE                                      e13*2007/46*1075*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136              Mazda 6, Mazda 6 LPG      205/45R18                           A02) bis A10)
                        (Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K04)K16)K23)K55)K56)M00)T86) E51)
                        Kombi, Typ GH bis EG-
                        Gen.-Nr.
                        e1*2001/116*0448*13, Typ
                        GHE nur bis EG-Gen.-Nr
                        e13*2007/46*1075*05)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8e
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  225/50R18                         A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A01)K01)K04)K12)K25)K67)K68)      E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         235/45R18
                e1*2001/116*0448*14, bei A01)K01)
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 245/45R18
                e13*2007/46*1075*06)
                                         A01)K01)K04)K12)K68)

                                          255/45R18
                                          A01)K01)K04)K12)K25)K67)K68)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                             e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3               215/45R18                         A02) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit       A01)K01)K04)
                Frontantrieb)
                                         225/45R18
                                         A01)K01)K04)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R18
                                          A01)K01)K04)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)




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Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8e
Seite :                    5 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5              225/60R18                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)

                                          235/55R18
                                          A01)K01)K04)

                                          245/55R18
                                          A01)K01)K02)

                                          255/50R18
                                          A01)K01)K02)

                                          255/55R18
                                          A01)G0F)K01)K02)

                                          275/50R18
                                          A01)G0F)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/60R18                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                          245/55R18
                                          A01)K01)K04)

                                          255/55R18
                                          A01)K01)K04)K51)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
LWD                             e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV                 215/45R18                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)         A01)K15)T93)

                                          235/40R18
                                          A01)K03)K04)K15)



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8e
Seite :                    6 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                     e1*98/14*0118*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
100                    Mazda MPV                 225/45R18                         A02) bis A10)
                       (Serie 215/60R16)         A01)K15)

                                                 235/40R18
                                                 A01)K03)K04)K15)



Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170   Mazda RX8              225/45R18                                    A02) bis A10)

                                                 245/40R18
                                                 A01)K03)K04)K39)K40)
e11*2001/116*0199*06   860/1030(-)                                                 5/114,3/67



Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        235/50R18                                  A01) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                                    K34)S01)

 91 bis 145             Mazda Tribute 4WD        235/60R18
                       (Serie 235/70R16)         K03)K04)

e4*98/14*0044*02E      1125/1060                                                   5/114,3/67,1



Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        235/50R18                                  A01) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                                    K34)S01)

 91 bis 145             Mazda Tribute 4WD        235/60R18
                       (Serie 235/70R16)         K03)K04)

e4*98/14*0052*01E      1125/1060                                                   5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8e
Seite :                    7 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 110    Mazda Tribute 2WD       235/50R18                                  A01) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                                  K34)S01)

145                     Mazda Tribute 4WD        235/60R18
                       (Serie 235/70R16 )        K03)K04)

149                     Mazda Tribute 4WD        235/50R18
                       (Serie 235/70R16
                       oder 215/70R16 )          235/60R18
                                                 K03)K04)
e13*2001/116*0092*03   1125/1060                                                  5/114,3/67,1



Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD       235/50R18                                  A01) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                                  K34)S01)

145                     Mazda Tribute 4WD        235/60R18
                       (Serie 235/70R16 )        K03)K04)

e13*2001/116*0090*01   1120/1050                                                  5/114,3/67,1



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                     e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                     G517
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155            Mazda Xedos 9             215/45R18                        A02) bis A10)
                       (Serie 205/65R15)         A01)K01)K04)K12)

                                                 225/40R18
                                                 A01)K01)K04)K12)

                                                 235/40R18
                                                 A01)K01)K02)K12)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8e
Seite :                    8 / 12                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                              e13*98/14*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Mazda Xedos 9             215/40R18                        A02) bis A10)
                (Serie 215/55R16)         A01)K01)K04)K12)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)K12)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K02)K12)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
         Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
         Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
         möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8e
Seite :                    9 / 12                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
           Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
           unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

E50)       Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
           oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
      oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51)       Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       -    Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
       -    Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.

G0F)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19
           ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
           vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000608-D0-306-08e~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8e
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


K02)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
           Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
           Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
           Schweller komplett umzulegen.

K23)       An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)       An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K26)       An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K31)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
            Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur
            Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm aufzuweiten,
       -    die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
            abzutrennen,
       -    der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.




RA-000608-D0-306-08e~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8e
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


K34)       An Achse 2 sind die Radausschnittkanten und -sofern vorhanden- die ins Radhaus
           ragenden Kanten der Radhausverbreiterung im Bereich oberhalb der Radmitte auf einer
           Länge von ca. 250 mm zu kürzen bzw. nach oben zu formen.

K39)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis
         zur Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm)
       - das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer
         komplett zu kürzen,
       - die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren
         Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen.

K40)       An Achse 1 ist bei Fahrzeugen bis NT 02 zur FZ-Typgenehmigung (bis Facelift) das
           Kunststoffinnenradhaus auf Höhe des Fahrtrichtungsanzeigers warm einzuformen.

K51)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung
           bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K55)       An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
           Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56)       An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
           Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K58)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
            hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       -    die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
            Radhauskante zu klemmen
       -    die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
            Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




RA-000608-D0-306-08e~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8e
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


K67)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
         zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
         Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S01)    Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
        Bremstrommel sind zu entfernen.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 8e mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 03.11.2015




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