Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-E0-104 Anlage-Nr. : 14b Seite : 1 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R7705.28 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 49 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BK, BL, BLE, CA, CP, CPD, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm CR1, CW, DJ1, ER, ERE, GF M12x1,5 bzw. GF/GW, GFD/GWD, GG/GY, GG1, GH, GHE, GJ, KE, NC1, NC1E, SE, TA RA-000724-E0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-E0-104 Anlage-Nr. : 14b Seite : 2 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: BK ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 110 Mazda 3 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 191 Mazda 3 MPS 205/50R17 M+S A02) bis A10) 215/45R17 M+S e1*2001/116*0234*12 1070/915(0) 5/114.3/67 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL e11*2001/116*0262*.. BLE e13*2007/46*1071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Mazda 3 195/45R17 A02) bis A10) (Schrägheck, bis Modelljahr N205)T85) E50) 2013) 205/45R17 T88) 205/50R17 215/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL e11*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 121 Mazda 3 205/50R17 A02) bis A10) (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A93a) E50a) 2014) 205/55R17 215/50R17 225/50R17 RA-000724-E0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-E0-104 Anlage-Nr. : 14b Seite : 3 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CR1 e13*2001/116*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 107 Mazda 5 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CW e1*2007/46*0433*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Mazda 5 205/50R17 A02) bis A10) A01)K63) 215/45R17 225/45R17 A01)K63) Typ: GG/GY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 122 Mazda 6 215/45R17 A02) bis A10) Mazda 6 Kombi 225/45R17 e1*98/14*0188*10 1095/1065 5/114.3/67 Typ: GG1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 122 Mazda 6 215/45R17 A02) bis A10) Mazda 6 Kombi 225/45R17 191 Mazda 6 MPS 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S e11*2001/116*0203*04 1110/1095 5/114.3/67 RA-000724-E0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-E0-104 Anlage-Nr. : 14b Seite : 4 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/50R17 A02) bis A10) (Stufenheck, Schrägheck, E51) Kombi, Typ GH bis EG- 205/55R17 Gen.-Nr. e1*2001/116*0448*13, Typ 215/50R17 GHE nur bis EG-Gen.-Nr A01)K01)K16) e13*2007/46*1075*05) 225/45R17 A01)K03) 225/50R17 A01)K01)K04)K16)K27)K55) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. GJ e1*2007/46*1001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 141 Mazda 6 215/55R17 M+S A02) bis A10) (bei Typ GH nur E51a)EF0) Ausführungen ab EG- 215/60R17 M+S Genehmigungs-Nr. GB7) e1*2001/116*0448*14, bei Typ GHE nur Ausführungen 225/55R17 ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06) 235/50R17 235/55R17 GB7) RA-000724-E0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-E0-104 Anlage-Nr. : 14b Seite : 5 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: GF bzw. GF/GW ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Mazda 626 Lim. 205/40ZR17 A01) bis A10) K15) 205/45R17 215/40R17 215/45R17 66 bis 100 Mazda 626 Kombi 205/45R17 A01) bis A10) (außer 7-Sitzer-Ausf.) K15)E41)F08) 215/45R17 e1*96/27*0055*01E Lim. 930/915/ Kombi 925/1060 5/114,3/67,1 Typ: GFD/GWD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0164*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Mazda 626 Lim. 205/40ZR17 A01) bis A10) K15) 205/45R17 215/40R17 215/45R17 66 bis 100 Mazda 626 Kombi 205/45R17 A01) bis A10) (außer 7-Sitzer-Ausf.) K15)E41)F08) 215/45R17 e1*98/14*0164*00E Lim. 975/920 Kom. 975/1060 5/114,3/67,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJ1 e1*2007/46*1335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 115 Mazda CX-3 215/50R17 A02) bis A10) 215/55R17 RA-000724-E0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-E0-104 Anlage-Nr. : 14b Seite : 6 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. KE e13*2007/46*1247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 141 Mazda CX-5 225/65R17 A02) bis A10) A93) 235/60R17 A93a) 235/65R17 G0F) 245/60R17 255/55R17 255/60R17 G0F) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ER e11*2001/116*0308*.. ERE e13*2007/46*1109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 191 Mazda CX-7 235/65R17 M+S A02) bis A10) EF0) 245/60R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NC1 e11*2001/116*0202*.. NC1E e1*2001/116*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17 A02) bis A10) A01)K03) 215/40R17 A01)A93)K01) 215/45R17 A01)K01) RA-000724-E0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-E0-104 Anlage-Nr. : 14b Seite : 7 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CP e1*98/14*0116*.. CPD e1*98/14*0161*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mazda Premacy 195/40R17 A02) bis A10) (Serie 185/65R14 od. T81) 195/55R15 od. 195/50R16) 205/40R17 T84) Typ: SE ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141; 170 Mazda RX8 225/50R17 M+S A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs-Nr: A91) e11*2001/116*0199*02) 151 Mazda RX8 225/50R17 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr: e11*2001/116*0199*03) e11*2001/116*0199*06 860/1030(-) 5/114.3/67,0 Typ: CA ABE / EG-Genehmigung: G138; e13*96/79*0028*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 106 Mazda Xedos 6 215/40R17 A02) bis A10) e13*96/79*0028*01E 1000/860 5/114,3/67,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*.. TA G517 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 155 Mazda Xedos 9 205/50R17 A02) bis A10) (Serie 205/65R15) 215/50R17 RA-000724-E0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-E0-104 Anlage-Nr. : 14b Seite : 8 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TA e13*98/14*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Mazda Xedos 9 215/50R17 A02) bis A10) (Serie 215/55R16) 225/45R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000724-E0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-E0-104 Anlage-Nr. : 14b Seite : 9 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen. E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13; - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05 E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00; Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14; Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06; EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. F08) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. RA-000724-E0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-E0-104 Anlage-Nr. : 14b Seite : 10 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16, 225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. RA-000724-E0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-E0-104 Anlage-Nr. : 14b Seite : 11 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen, - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze) N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 17.08.2016 RA-000724-E0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx