Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR4706
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 114G
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2150 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MAZDA
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BA, BJ, BK, BJD, BL, BLE, CA, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4638 110 Nm
CP, CPD, DJ1, EP, EP2, EP2R, M12x1,5
EPR, GE, GE6, GEA, GF ;
GF/GW, GFD/GWD, GG/GY,
GG1, GH, GHE, GJ, LV, LW,
LWD, SE, TA
RA-000738-F0-306-14e~MA-5-114_3-67-ET35.docx
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: GE6
ABE / EG-Genehmigung: G003
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 121 Mazda MX-6 205/50R16 A02) bis A10)
(außer Allradlenkung)
225/45R16
A01)K03)K12)
G003/NT05E 990/770 5/114,3/67,1
Typ: GE
ABE / EG-Genehmigung: G104
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 121 Mazda 626 205/50R16 A01) bis A10)
G27) K15)K18)
225/45R16
G27)K03)
G104/NT07E 1025/900 5/114,3/67,1
Typ: GEA
ABE / EG-Genehmigung: G691
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Mazda 626 205/50R16 A01) bis A10)
K15)K18)
225/45R16
K03)
G691/NT03E 930/870 5/114,3/67,1
Typ: CA
ABE / EG-Genehmigung: G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 106 Mazda Xedos 6 205/45R16 A01) bis A10)
K12)K36)
e13*96/79*0028*01E 1000/860 5/114,3/67,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Mazda Xedos 9 205/60R16 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15) A01)K03)
215/55R16
A01)K01)K04)K12)
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mazda Xedos 9 215/55R16 A02) bis A10)
(Serie 215/55R16) A01)K01)K04)K12)
225/50R16
A01)K01)K02)K12)
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: G878; e13*96/27*0023*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
106 Mazda 323 V6 205/50R16 A01) bis A10)
K15)K18)
215/45R16
225/45R16
e13*96/27*0023*04E 1000/825 5/114,3/67,1
Typ: LV
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 109 Mazda MPV 215/55R16 A02) bis A10)
225/55R16
e1*95/54*0038*02E 1140/1290 5/114,3/67
Typ: GF ; GF/GW
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0055*.. , e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Mazda 626, 205/45R16 A01) bis A10) E41)
Mazda 626 Kombi K15)
(außer 7-Sitzer-Ausf.) 215/45R16
K36)
e1*98/14*0055*08E 5/114,3/67
Typ: GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Mazda 626, 205/45R16 A01) bis A10) E41)
Mazda 626 Kombi K15)
(außer 7-Sitzer-Ausf.) 215/45R16
K36)
e1*98/14*0164*00E Lim. 975/920 Kom. 975/1060 5/114,3/67
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CP e1*98/14*0116*..
CPD e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda Premacy 185/50R16 A02) bis A10)
(Serie 185/65R14 od. A01)K32)M00)N195)T81)
195/55R15 od. 195/50R16)
195/45R16
A01)K12)T84)
195/50R16
A01)K32)
205/45R16
A01)K32)
215/40R16
A01)K32)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CP e1*98/14*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Mazda Premacy 195/50R16 A02) bis A10)
(Serie 195/60R15) A01)K32)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
LWD e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104 Mazda MPV 205/60R16 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15)
215/55R16
A90)
225/55R16
A01)G01)K15)
235/50R16
A01)K03)K04)K15)
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
Seite : 5 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Mazda MPV 215/60R16 A02) bis A10)
(Serie 215/60R16) A01)K15)
225/55R16
A01)K15)
235/55R16
A01)K03)K04)K15)
Typ: BJ
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Mazda 323 F 195/50R16 A01) bis A10)
K31)
205/45R16
215/40R16
e1*98/14*0094*07E 895/890 5/114.3/67
Typ: BJD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Mazda 323 F 195/50R16 A01) bis A10)
K31)
205/45R16
215/40R16
e1*98/14*0181*00E 895/890 5/114.3/67
Typ: EPR
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD 215/70R16 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
225/65R16
235/60R16
91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 235/70R16
(Serie 235/70R16) A01)K34)
e4*98/14*0052*01E 1125/1060 5/114,3/67,1
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: EP2R
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD 215/70R16 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
225/65R16
235/60R16
91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 235/70R16
(Serie 235/70R16) A01)K34)
e13*2001/116*0090*01E 1120/1065 5/114,3/67,1
Typ: EP
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD 215/70R16 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
225/65R16
235/60R16
91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 235/70R16
(Serie 235/70R16) A01)K34)
e4*98/14*0044*02E 1125/1060 5/114,3/67,1
Typ: EP2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 110 Mazda Tribute 2WD 215/70R16 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
225/65R16
235/60R16
145 Mazda Tribute 4WD 235/70R16
(Serie 235/70R16) A01)K34)
149 Mazda Tribute 4WD 215/70R16
(Serie 215/70R16ww.
235/70R166) 235/70R16
A01)K34)
e13*2001/116*0092*03E 1120/1065 5/114,3/67,1
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: GG/GY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104 Mazda 6, 205/55R16 A01) bis A10)
Mazda 6 Kombi K15)
205/55R16 M+S
225/50R16
K23)K26)
119 bis 122 Mazda 6, 205/55R16 M+S
Mazda 6 Kombi,
Mazda 6 Kombi Allrad
e1*98/14*0188*10E 1095/1065 5/114.3/67
Typ: GG1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 108 Mazda 6 205/55R16 A01) bis A10) E06)
(Limousine, Kombi) K15)
205/55R16 M+S
225/50R16
K23)K26)
119 bis 122 Mazda 6, 205/55R16 M+S
Mazda 6 Kombi,
Mazda 6 Kombi Allrad
e11*2001/116*0203*04E 1110/1095 5/114.3/67
Typ: SE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 170 Mazda RX8 225/55R16 A02) bis A10) A93)
E06)
e11*2001/116*0199*06 860/1030(-) 5/114.3/67,0
Typ: BK
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 110 Mazda 3 205/55R16 - A01) bis A10)
A93) K03)K04)K15)K37)
K38)
215/50R16
e1*2001/116*0234*12 1110/910(0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG 195/65R16 A02) bis A10)
(Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K04)K16)K23)K27)K55)K56)N205)E51)
Kombi, Typ GH bis EG-
Gen.-Nr. 195/65R16 M+S
e1*2001/116*0448*13, Typ A01)K01)K04)K16)K23)K27)K55)K56)
GHE nur bis EG-Gen.-Nr
e13*2007/46*1075*05) 205/55R16
A01)K01)K02)K16)K23)K56)
205/60R16
A01)K01)K02)K16)K23)K55)K56)
215/55R16
A01)K01)K02)K16)K23)K55)K56)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GJ e1*2007/46*1001*..
GHE e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141 Mazda 6 215/60R16 M+S A02) bis A10)
(bei Typ GH nur A93a) E51a)EF0)
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr. 215/65R16 M+S
e1*2001/116*0448*14, bei
Typ GHE nur Ausführungen 225/60R16 M+S
ab EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)
e13*2007/46*1075*06)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1 e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115 Mazda CX-3 215/60R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
225/55R16
A01)K01)K04)
225/60R16
A01)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K04)
245/50R16
A01)K01)K04)
245/55R16
A01)K01)K04)
255/50R16
A01)K01)K02)
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
BLE e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 195/55R16 A02) bis A10)
(Schrägheck, bis Modelljahr A01)K01)N205) E50)
2013)
195/60R16
A01)K01)N205)
205/50R16
A01)K01)K04)
205/55R16
A01)K01)K04)
215/50R16
A01)K01)K04)K58)
215/55R16
A01)K01)K04)K58)
225/45R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)K58)
235/50R16
A01)K01)K02)K58)K59)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121 Mazda 3 205/60R16 A02) bis A10)
(4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A01)K01) E50a)
2014)
215/55R16
A01)K01)K04)
235/50R16
A01)K01)K02)K15)
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G27) Bei Fahrzeugen, bei denen serienmäßig nur die Reifengröße 185/65R14 eingetragen ist
oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist sind,
sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
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Anlage-Nr. : 14e
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
abzutrennen,
- der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.
K34) An Achse 2 sind die Radausschnittkanten und -sofern vorhanden- die ins Radhaus
ragenden Kanten der Radhausverbreiterung im Bereich oberhalb der Radmitte auf einer
Länge von ca. 250 mm zu kürzen bzw. nach oben zu formen.
K36) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab dem Übergang vom Kunststoff-
zum Blechradhaus bis ca. 150 mm vor der Radmitte eng an das äußere Radhausblech
anzulegen (verkleben) oder um ca. 50 mm zu kürzen.
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Teiletyp : AR4706
K37) An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm
aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im
Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können
folgende Abstände dienen:
- Abstand Radhausinnenwand (hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter
Radhauskante: min. 345 mm,
- Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante
Übergangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm.
K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).
K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
- der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)
K59) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinterliegende
Stoßfängerbefestigungslasche um 5 mm zu kürzen.
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Teiletyp : AR4706
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
- Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
- die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
- der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14e
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Teiletyp : AR4706
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 14e mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4706 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 14.09.2017
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