Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. : 13b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NBU 807
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: NBU 807 114,3G
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MAZDA
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BK, BL, BLE, CR1, CW, DJ1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4638 110 Nm
ER, ERE, GG/GY, GG1, GH, M12x1,5
GHE, GJ, KE, NC1, NC1E, SE,
TA, LW, LWD
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Anlage-Nr. : 13b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 807
Typ: GG/GY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6 215/45R17 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K15)K23)
225/45R17
K03)
e1*98/14*0188*10E 1095/1095 5/114.3/67
Typ: GG1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6, 215/45R17 A01) bis A10)
Mazda 6 Kombi, K15)K23)
Mazda 6 Kombi Allrad 225/45R17
K03)
191 Mazda 6 MPS 215/45R17 M+S A01) bis A10) E49)
K15)K23)
225/45R17 M+S
K03)
e11*2001/116*0203*04E 1135/1095 5/114,3/67,1
Typ: BK
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 110 Mazda 3 205/50R17 A01) bis A10)
M00) K03)K15)K38)
215/45R17
191 Mazda 3 MPS 205/50R17 M+S A01) bis A10)
M00) K03)K15)K38)
215/45R17 M+S
e1*2001/116*0234*12E 1110/915(0) 1070/915 (-) -3 MPS 5/114.3/67
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Anlage-Nr. : 13b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121 Mazda 3 205/50R17 A02) bis A10)
(4-/ 5-Türer, ab Modelljahr M00) E50a)
2014)
215/50R17
A01) K01)K15) M00)
235/45R17
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
BLE e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 205/45R17 A02) bis A10)
(Schrägheck, bis Modelljahr M00)T88) E50)
2013)
215/45R17
A01) K03)
225/40R17
A01) K01)
235/40R17
A01) K01)K04)
Typ: SE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 170 Mazda RX8 225/50R17 A02) bis A10)
e11*2001/116*0199*06 860/1030(-) 5/114.3/67,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
LWD e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104 Mazda MPV 235/45R17 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15)
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Anlage-Nr. : 13b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Mazda MPV 235/45R17 A02) bis A10)
(Serie 215/60R16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1 e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda 5 205/50R17 A02) bis A10)
A01) K01)K41) K43) M00)
215/45R17
A01) K03)K41)
225/45R17
A01) K01)K41) K43)
235/45R17
A01) K01)K26) K41) K43)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1E e1*2001/116*0371*..
NC1 e11*2001/116*0202*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)M00)
215/40R17
A01)K01)K04)K42)
215/45R17
A01)K01)K04)K42)
225/40R17
A01)K01)K04)K42)
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Teiletyp : NBU 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1 e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115 Mazda CX-3 215/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/55R17
M00)
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ER e11*2001/116*0308*..
ERE e13*2007/46*1109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191 Mazda CX-7 235/65R17 M+S A02) bis A10)
A01)A93)ER2)K04) EF0)
245/60R17 M+S
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/50R17 A02) bis A10)
(Stufenheck, Schrägheck, A01) K01)K04) K16) K23) K56) M00) E51)
Kombi, Typ GH bis EG-
Gen.-Nr. 205/55R17
e1*2001/116*0448*13, Typ A01) K01)K04) K16) K23) K27) K55) K56)
GHE nur bis EG-Gen.-Nr M00)
e13*2007/46*1075*05)
215/50R17
A01) K01)K04) K16) K23) K55) K56) M00)
225/45R17
A01) K01)K04) K16) K23) K56)
235/45R17
A01) K01)K04) K16) K23) K55) K56)
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Nr. : RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. : 13b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW e1*2007/46*0433*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Mazda 5 205/50R17 A02) bis A10)
A01) K01)K13) K62) K63) M00)
215/45R17
A01) K03)K63)
225/45R17
A01) K01)K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
KE e13*2007/46*1247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Mazda CX-5 225/65R17 A02) bis A10)
A93)
235/60R17
A93a)
235/65R17
G0F)
245/60R17
255/55R17
A01) K01)
255/60R17
A01) G0F)K01)
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Nr. : RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. : 13b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GJ e1*2007/46*1001*..
GHE e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141 Mazda 6 225/55R17 A02) bis A10)
(bei Typ GH nur E51a)
Ausführungen ab EG- 235/50R17
Genehmigungs-Nr. A01)K03)
e1*2001/116*0448*14, bei
Typ GHE nur Ausführungen 235/55R17
ab EG-Genehmigungs-Nr. A01)GB7)K03)
e13*2007/46*1075*06)
255/45R17
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Mazda Xedos 9 205/50R17 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15) M00)
215/50R17
A01) K03)M00)
235/45R17
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mazda Xedos 9 215/50R17 A02) bis A10)
(Serie 215/55R16) A01) K03)M00)
225/45R17
235/45R17
A01) K03)
245/40R17
A01) K01)K04) K12)
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Teiletyp : NBU 807
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp,
ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
können.
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Anlage-Nr. : 13b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 807
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
215/45R17 M+S ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
- Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05
E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
235/65R17 2251 1299
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
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Teiletyp : NBU 807
G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
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Teiletyp : NBU 807
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
- der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen.
K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder
so zu fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann.
Fixierung im Bereich der Gummimanschette,
- das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
- das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
RZ-064370-F0-306-13b~MA-5-114_3-67-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 807
K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- der Clip zur Befestigung des Innenkotflügels in den Bereichen 40° vor und 10° hinter
der Radmitte ist zu entfernen,
- die dahinter befindliche Blechlasche ist entsprechend der umgelegten Radhauskante
umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen,
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
----Auflagentexte-Ende----Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in
Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 807 des Herstellers RH-ALURAD
GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017
RZ-064370-F0-306-13b~MA-5-114_3-67-ET45.docx