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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R7705
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R7705.28
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BK, BL, BLE, CA, CP, CPD,        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50846 110 Nm
CR1, CW, DJ1, ER, ERE, GF        M12x1,5
bzw. GF/GW, GFD/GWD,
GG/GY, GG1, GH, GHE, GJ,
KE, KF, NC1, NC1E, SE, TA,
LW, LWD




RA-000724-G0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/50R17                                     A02) bis A10)

                                                 215/45R17

191                   Mazda 3 MPS                205/50R17 M+S                      A02) bis A10)

                                                 215/45R17 M+S

e1*2001/116*0234*12   1070/915(0)                                                   5/114.3/67



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                     e11*2001/116*0262*..
BLE                                    e13*2007/46*1071*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136            Mazda 3                     195/45R17                         A02) bis A10)
                      (Schrägheck, bis Modelljahr N205)T85)                         E50)
                      2013)
                                                  205/45R17
                                                  T88)

                                                 205/50R17

                                                 215/45R17




Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                      e11*2001/116*0262*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121            Mazda 3                     205/50R17                         A02) bis A10)
                      (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A93a)                             E50a)
                      2014)
                                                  205/55R17

                                                 215/50R17

                                                 225/50R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                   e13*2001/116*0156*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107             Mazda 5                 205/50R17                         A02) bis A10)
                                               A01)K44)

                                                215/45R17

                                                225/45R17
                                                A01)K44)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                                    e1*2007/46*0433*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110             Mazda 5                 205/50R17                         A02) bis A10)
                                               A01)K63)

                                                215/45R17

                                                225/45R17
                                                A01)K63)



Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                  215/45R17                                 A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                       225/45R17

e1*98/14*0188*10       1095/1065                                                 5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                 215/45R17                                  A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                      225/45R17

 191                   Mazda 6 MPS              215/45R17 M+S

                                                225/45R17 M+S

e11*2001/116*0203*04   1110/1095                                                 5/114.3/67




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Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      205/50R17                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, A01)K03)                           E51)
                Kombi, Typ GH bis EG-
                Gen.-Nr.                  205/55R17
                e1*2001/116*0448*13, Typ A01)K03)
                GHE nur bis EG-Gen.-Nr
                e13*2007/46*1075*05)      215/50R17
                                          A01)K01)K16)

                                          225/45R17
                                          A01)K03)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)K04)K16)K27)K55)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/55R17 M+S                      A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A93a)                              E51a)EF0)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/60R17 M+S
                e1*2001/116*0448*14, bei GB7)
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/55R17
                e13*2007/46*1075*06)
                                          235/50R17

                                          235/55R17
                                          GB7)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                         GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626 Lim.           205/40ZR17                             A01) bis A10)
                                                                              K15)
                                                   205/45R17

                                                   215/40R17

                                                   215/45R17
 66 bis 100         Mazda 626 Kombi                205/45R17                  A01) bis A10)
                    (außer 7-Sitzer-Ausf.)                                    K15)E41)F08)
                                                   215/45R17

e1*96/27*0055*01E   Lim. 930/915/ Kombi 925/1060                              5/114,3/67,1



Typ:                         GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626 Lim.           205/40ZR17                             A01) bis A10)
                                                                              K15)
                                                   205/45R17

                                                   215/40R17

                                                   215/45R17
 66 bis 100         Mazda 626 Kombi                205/45R17                  A01) bis A10)
                    (außer 7-Sitzer-Ausf.)                                    K15)E41)F08)
                                                   215/45R17

e1*98/14*0164*00E   Lim. 975/920 Kom. 975/1060                                5/114,3/67,1


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                                e1*2007/46*1335*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115          Mazda CX-3              215/50R17                         A02) bis A10)
                                            A93a)

                                                   215/55R17

                                                   225/50R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    6 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5              225/65R17                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         235/60R17
                                         A93)

                                         235/65R17
                                         G0F)

                                         245/60R17

                                         255/55R17

                                         255/60R17
                                         G0F)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                             e13*2007/46*1803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mazda CX-5              225/65R17                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         235/60R17

                                         235/65R17

                                         245/60R17

                                         255/60R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                                          EF0)
                                         245/60R17 M+S




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    7 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
LWD                             e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                (Serie 215/60R16)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1E                           e1*2001/116*0371*..
NC1                            e11*2001/116*0202*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5              205/45R17                           A02) bis A10)
                                        A01)K03)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)

                                          215/45R17
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                              e1*98/14*0116*..
CPD                             e1*98/14*0161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Mazda Premacy             195/40R17                         A02) bis A10)
                (Serie 185/65R14 od.      T81)
                195/55R15 od. 195/50R16)
                                          205/40R17
                                          T84)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    8 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                     e1*98/14*0116*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
96                     Mazda Premacy             205/45R17                         A02) bis A10)
                       (Serie 195/60R15)         A01)K12)



Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141; 170      Mazda RX8               225/50R17 M+S                               A02) bis A10)
              (bis EG-Genehmigungs-Nr: A91)
              e11*2001/116*0199*02)
 151          Mazda RX8                225/50R17                                   A02) bis A10)
              (ab EG-Genehmigungs-Nr:
              e11*2001/116*0199*03)
e11*2001/116*0199*06   860/1030(-)                                                 5/114.3/67,0



Typ:                         CA
ABE / EG-Genehmigung:        G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 106   Mazda Xedos 6           215/40R17                                    A02) bis A10)


e13*96/79*0028*01E     1000/860                                                    5/114,3/67,1



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                     e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                     G517
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155            Mazda Xedos 9             205/50R17                         A02) bis A10)
                       (Serie 205/65R15)
                                                 215/50R17




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                     e13*98/14*0002*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
120                    Mazda Xedos 9             215/50R17                         A02) bis A10)
                       (Serie 215/55R16)
                                                 225/45R17




RA-000724-G0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    9 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    10 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen.

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
     - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

F08) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000724-G0-104-14b~MA-5-114_3-67-ET49_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    11 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
     225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
     oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
     hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.11.2017


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