Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 1 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 51R6705.08
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BA, BJ, BJD, BK, BL, BLE, CA, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm
CP, CPD, CR1, CW, DJ1, EP, M12x1,5
EP2, EP2R, EPR, GE, GE6,
GEA, GF bzw. GF/GW,
GFD/GWD, GG/GY, GG1, GH,
GHE, GJ, LV, LW, LWD, NC1,
NC1E, TA
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 2 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: BK
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 110 Mazda 3 205/55R16 A01) bis A10)
A93) K03)K15)K38)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
K04)K37)
225/50R16
K04)K21)K37)
e1*2001/116*0234*12E 1110/915(0) 5/114.3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
BLE e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 195/55R16 A02) bis A10)
(Schrägheck, bis Modelljahr N205) E50)
2013)
195/60R16
N205)
205/50R16
A01)K01)
205/55R16
A01)K01)
215/50R16
A01)K01)K04)
215/55R16
A01)K01)K04)
225/45R16
A01)K01)
225/50R16
A01)K01)K04)K58)
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 3 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121 Mazda 3 205/60R16 A02) bis A10)
(4-/ 5-Türer, ab Modelljahr E50a)
2014) 215/55R16
A01)K01)
235/50R16
A01)K01)K04)K15)
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: G878; e13*96/27*0023*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
106 Mazda 323 V6 205/50R16 A01) bis A10)
K15)K18)
215/45R16
225/45R16
e13*96/27*0023*04E 1020/840 | 1000/825 5/114,3/67
Typ: BJ
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Mazda 323 F 205/45R16 A01) bis A10)
K31)
215/40R16
e1*98/14*0094*07E 895/890 5/114.3/67
Typ: BJD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Mazda 323 F 205/45R16 A01) bis A10)
K31)
215/40R16
e1*98/14*0181*00E 895/890 5/114.3/67
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 4 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1 e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda 5 195/60R16 A02) bis A10)
A01)K03)K44)N205)
195/60R16 M+S
A01)K03)K44)W205)
205/55R16
A01)K01)K41)
215/55R16
225/50R16
A01)K01)K04)K26)K41)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW e1*2007/46*0433*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Mazda 5 195/55R16 A02) bis A10)
195/60R16
A01)K63)
205/55R16
A01)K01)K63)
215/50R16
A01)K01)K63)
225/50R16
A01)K01)K04)K63)
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 5 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: GG/GY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104 Mazda 6 205/55R16 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K15)
205/55R16 M+S
225/50R16
K23)K26)
119 bis 122 Mazda 6, 205/55R16 M+S
(Limousine, Kombi, Allrad)
e1*98/14*0188*10E 1095/1095
Typ: GG1
ABE / EG-Genehmigung: E11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 108 Mazda 6 205/55R16 A01) bis A10)E06)
(Limousine, Kombi) K15)
205/55R16 M+S
225/50R16
K23)K26)
119 bis 122 Mazda 6 205/55R16 M+S
(Limousine, Kombi)
e11*2001/116*0203*04E 1095/1010 Lim. /105/1065 Kombi 5/114.3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG 195/65R16 A02) bis A10)
(Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K04)K16)K27)K55)N205) E51)
Kombi, Typ GH bis EG-
Gen.-Nr. 195/65R16 M+S
e1*2001/116*0448*13, Typ A01)K01)K04)K16)K27)K55)
GHE nur bis EG-Gen.-Nr
e13*2007/46*1075*05) 205/55R16
A01)K01)K04)K16)
205/60R16
A01)K01)K04)K16)K55)
215/55R16
A01)K01)K04)K16)K23)K56)
225/55R16
A01)K01)K02)K16)K23)K27)K55)K56)
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GJ e1*2007/46*1001*..
GHE e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141 Mazda 6 215/60R16 M+S A02) bis A10)
(bei Typ GH nur A93a) E51a)EF0)
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr. 215/65R16 M+S
e1*2001/116*0448*14, bei
Typ GHE nur Ausführungen 225/60R16 M+S
ab EG-Genehmigungs-Nr. A93a)
e13*2007/46*1075*06)
Typ: GE
ABE / EG-Genehmigung: G104
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66; 77 Mazda 626 205/50R16 A01) bis A10)
G01)K15)K18)
225/45R16
55; 85; 120; 121 Mazda 626 205/50R16 A01) bis A10)
K15)K18)
225/45R16
G104/NT07E 1025/900 5/114,3/67
Typ: GEA
ABE / EG-Genehmigung: G691
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Mazda 626 205/50R16 A01) bis A10)
K15)K18)
225/45R16
G691/NT03E 930/870 5/114,3/67
Typ: GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Mazda 626, 205/45R16 A01) bis A10)
Mazda 626 Kombi K15)E41)
(außer 7-Sitzer-Ausf.) 215/45R16
K26)
e1*98/14*0055*08E Lim. 975/920 Kom. 975/1060 5/114,3/67
Kombi-7-Sitzer: 885/1135
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Mazda 626, 205/45R16 A01) bis A10)
Mazda 626 Kombi K15)E41)
(außer 7-Sitzer-Ausf.) 215/45R16
K26)
e1*98/14*0164*00E Lim. 975/920 Kom. 975/1060 5/114,3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1 e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115 Mazda CX-3 215/60R16 A02) bis A10)
A93a)
225/55R16
A01)A93)K01)K04)
225/60R16
A01)K01)K04)
235/55R16
A01)A93a)K01)K04)
245/50R16
A01)K01)K04)
245/55R16
A01)K01)K04)
Typ: LV
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 109 Mazda MPV 215/55R16 A02) bis A10)
A93)
225/55R16
e1*95/54*0038*02E 1140/1290 5/114,3/67
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
LWD e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104 Mazda MPV 205/60R16 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15)
215/55R16
225/55R16
A01)G01)
235/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Mazda MPV 215/60R16 A02) bis A10)
(Serie 215/60R16)
225/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1E e1*2001/116*0371*..
NC1 e11*2001/116*0202*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118 Mazda MX-5 205/50R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K42) EF0)
215/50R16
A01)K01)K02)K42)
225/45R16
A01)K01)K04)K42)
Typ: GE6
ABE / EG-Genehmigung: G003
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 121 Mazda MX-6 205/50R16 A02) bis A10)
(außer Allradlenkung)
225/45R16
A01)K12)
G003/NT05E 990/770 5/114,3/67
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CP e1*98/14*0116*..
CPD e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda Premacy 205/45R16 A02) bis A10)
(Serie 185/65R14 od.
195/55R15 od. 195/50R16) 215/40R16
A01)K12)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CP e1*98/14*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Mazda Premacy 205/50R16 A02) bis A10)
(Serie 195/60R15) A01)K32)
225/45R16
A01)K32)
Typ: EPR
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD 215/70R16 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
225/65R16
235/60R16
91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 235/70R16
(Serie 235/70R16)
e4*98/14*0052*01E 1125/1060 5/114,3/67
Typ: EP2R
ABE / EG-Genehmigung: E13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD, 215/70R16 A02) bis A10)
Mazda Tribute 4WD S01)
(Serie 215/70R16) 225/65R16
235/60R16
145 Mazda Tribute 4WD 235/70R16
(Serie 235/70R16)
E13*2001/116*0090*01E 1120/1065 5/114,3/67
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: EP
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD 215/70R16 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
225/65R16
235/60R16
91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 235/70R16
(Serie 235/70R16)
e4*98/14*0044*02E 1125/1060 5/114,3/67
Typ: EP2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 110 Mazda Tribute 2WD 215/70R16 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
225/65R16
235/60R16
145 Mazda Tribute 4WD 235/70R16
(Serie 235/70R16)
149 Mazda Tribute 4WD 215/70R16
(Serie 215/70R16 ww.
235/70R16) 235/70R16
e13*2001/116*0092*03E 1120/1065 5/114,3/67
Typ: CA
ABE / EG-Genehmigung: G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 106 Mazda Xedos 6 205/45R16 A01) bis A10)
K12)K26)
1000/860e13*96/79*0028*01E 1000/860 5/114,3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Mazda Xedos 9 205/60R16 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15)
215/55R16
A01)K03)
235/50R16
A01)K01)K04)K12)
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mazda Xedos 9 215/55R16 A02) bis A10)
(Serie 215/55R16) A01)K03)
225/50R16
A01)K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der
Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der
Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist
auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu
achten.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen.
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
- Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen
- die Radhausausschnittkanten im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante sind um ca. 10 mm aufzuweiten
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
abzutrennen
- der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
- die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
- der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.
K37) An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm
aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im
Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können
folgende Abstände dienen:
- Abstand Radhausinnenwand (hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter
Radhauskante: min. 345 mm,
- Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante
Übergangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm.
K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis
zum Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen
und eng an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
- der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen.
K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste
bis oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.
K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
- der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)
K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen,
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. : 21d
Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 21d mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017
RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx