Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                     Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 14

Fahrzeughersteller                         : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTHP0BP35B671           PCD114.3 ET35          Ø67.1/Ø71.6                 67,1     Kunststoff       930     2330    01/15
TTHP0BP35671            PCD114.3 ET35          Ø67.1/Ø71.6                 67,1     Kunststoff       930     2330    01/15
TTHP0SA35B671           PCD114.3 ET35          Ø67.1/Ø71.6                 67,1     Kunststoff       930     2330    01/15
TTHP0SA35671            PCD114.3 ET35          Ø67.1/Ø71.6                 67,1     Kunststoff       930     2330    01/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EP; EP2; EPR; EP2R
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LWD; BLE;
                                             BL; GFD/GWD; GG/GY; BA; CA; GF; GG1; GH; LW; BJ; CPD; GJ;
                                             CP; BJD; GHE; GF/GW; GE 6; TA; GE
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GF;
                                             GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; LW; LWD; TA
                                             120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ; LW
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  104               205/55R16 94       Ottomotor                 nur ab
                                                 205/60R16 96       Ottomotor                 e1*98/14*0118*02;
                                                 215/55R16 95       Ottomotor; 11A; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 225/50R16 96       Ottomotor; 11A; 22I;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24J; 24M                  74P; 76Q
                                                 225/55R16 95       11A; 22I; 24J; 24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 14
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100            215/60R16          Dieselmotor; 11A; 24J;    nur ab
                                                                 24M; 51G                  e1*98/14*0118*02;
                                    100 - 104 225/55R16 95       11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                    104       205/55R16 94       Ottomotor                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/60R16 96       Ottomotor                 721; 725; 73C; 74A;
                                              215/55R16 95       Ottomotor; 11A; 24J;      74P
                                                                 24M
                                              225/50R16 96       Ottomotor; 11A; 22I;
                                                                 24J; 24M
LW             e1*98/14*0118*..     88 - 90   205/55R16 93       11A; 24J; 24M             nur bis
LWD            e1*98/14*0165*..               215/55R16-93       11A; 24J; 24M             e1*98/14*0118*01;
                                              225/55R16-95       11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE 6         G003             85 - 121 205/50R16-86              nicht Allradlenkung;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R16-89       nicht Allradlenkung;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 11A; 24J; 24M; 685        74P
                                    120 - 121 205/50R16-86       Allradlenkung; 11A;
                                                                 22B
                                              225/45R16-89       Allradlenkung; 11A;
                                                                 22B; 685

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/50R16 84              11A; 21B; 22B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..                                    5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/45R16 87              11A; 21B; 22B; 24D        721; 725; 73C; 74A;
                               74 - 96 205/45R16 83              nicht Dieselmotor; 11A;   74P
                                                                 21B; 22B; 24D; 5DW
                                    96        195/55R16 87       11A; 21B; 22B; 24M;
                                                                 54F

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91 - 149 215/70R16             51G                       Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..               225/65R16 100        11A; 24K; 51J             Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*..           235/60R16 100        11A; 24K                  10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*.. 145 - 149 235/70R16            11A; 24K; 51G; 54F        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 14
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 205/50R16-86            11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                              24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R16-89       11A; 22B; 22F; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M; 66C                 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 205/55R16              11A; 22B; 24J; 24M;      Nur Vorderachslenkung;
               G517                                              631                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16-92       11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 57T                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91          11A; 21P; 22I; 24J; 248 bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..                                                         Stufenheck;
                                           215/55R16 93          11A; 21B; 21N; 22B;     Schrägheck;
                                                                 22H; 24C; 248           Frontantrieb;
                                              225/50R16 92       11A; 21B; 21N; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22H; 24C; 244; 57T      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76U; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/60R16 92        11A; 24J; 248; 26B;     ab Mj.2013; ab
                                                                 26N; 27B                e11*2001/116*0262*10;
                                              215/55R16 93       11A; 24J; 248; 26B;     (Typ BM/BN);
                                                                 26J; 27B                Limousine; Schrägheck;
                                              225/55R16 95       11A; 242; 244; 245;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 27H
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 106           205/50R16          11A; 22B; 24J; 51G       Schrägheck 4-türig;
               G878                           215/45R16-85       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R16-89       11A; 22B; 22F; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M; 685                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BJ             e1*98/14*0094*..     96        195/50R16 84       11A; 21B; 22B; 24M       Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               205/45R16 83       11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R16 86       11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 14
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 225/50R16 92          11A; 21B; 22B; 22F;       Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                24C; 24D; 57I             Schrägheck;
                                  88 - 122 205/55R16             11A; 22B; 24J; 24M;       Allradantrieb;
                                                                 51G                       Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 195/65R16 92           11A; 21S; 22I; 24J;       bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..                                 24M                       Frontantrieb; nur
                                          205/55R16 91           11A; 21T; 22I; 24C;       Mazda 6;
                                                                 24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R16 92       11A; 21T; 22I; 24C;       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 24D                       71K; 721; 725; 73C;
                                              215/55R16 93       11A; 21T; 22B; 24C;       74A; 74P; 76U; 77E
                                                                 24D
                                              215/60R16 95       11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                 24D
                                              225/50R16 92       11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                 24D; 57T
                                              225/55R16 95       11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                 24D
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 143 215/60R16 95      12O; 52J           ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..              215/65R16 98      12T; 52J           Mj.2015; Kombi;
                                               225/55R16 95      11A; 12A; 26P; 27I; 52J
                                                                                    Stufenheck;
                                                                                    Allradantrieb;
                                              225/60R16 98  11A; 12A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb; nur
                                                                                    Mazda 6;
                                              235/60R16 100 11A; 12A; 24J; 248;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26P; 27I; 52J           51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    74P; 76U; 76Z; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 14
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91       11A; 21P; 22I; 22M;          ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                             241; 246; 248                e13*2007/46*1075*02;
                                 88 - 132 195/65R16          11A; 22I; 24J; 248;          ab
                                                             51G; 52J                     e1*2001/116*0448*06;
                                               205/55R16 91W 11A; 21P; 22I; 22M;          bis Mj.2012;
                                                             241; 246; 248                Stufenheck;
                                               205/60R16 92  11A; 21P; 22I; 22M;          Schrägheck;
                                                             241; 246; 248                Frontantrieb; nur
                                               215/55R16 93  11A; 21P; 22B; 22M;          Mazda 6;
                                                             24C; 244; 247                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R16 95  11A; 21P; 22B; 22M;          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                             24C; 244; 247                71K; 721; 725; 73C;
                                               225/50R16 92  11A; 21B; 21N; 22B;          74A; 74P; 76U; 77E
                                                             22L; 24C; 244; 247;
                                                             57T
                                               225/55R16 95  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                             22L; 24C; 244; 247
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16 91   11A; 22I; 24C; 24D     nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..   88 - 136 195/65R16 92   11A; 22I; 24J; 24M     e13*2007/46*1075*01;
                                               205/55R16 91W 11A; 22I; 24C; 24D     nur bis
                                               205/60R16 92  11A; 22I; 24C; 24D     e1*2001/116*0448*05;
                                               215/55R16 93  11A; 22B; 24C; 24D     Schrägheck;
                                               215/60R16 95  11A; 21P; 22B; 22M;    Frontantrieb; nur
                                                             24C; 24D               Mazda 6;
                                               225/50R16 92  11A; 22B; 22M; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24D; 57T               12A; 51A; 7AS; 71C;
                                               225/55R16 95  11A; 21P; 22B; 22M;    71K; 721; 725; 73C;
                                                             24C; 24D               74A; 74P; 76U; 77E
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 215/60R16 95  12O; 52J               Kombi; Stufenheck;
                                               215/65R16 98  12T; 52J               Frontantrieb;
                                               225/55R16 95  11A; 12A; 26P; 27I; 52J10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    51A; 7AS; 71C; 71K;
                                              225/60R16 98  11A; 12A; 26P; 27I; 52J 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    74P; 76U; 76Z; 77E
                                              235/60R16 100 11A; 12A; 24J; 248;
                                                            26P; 27I; 52J

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE           G104             121             205/50R16-86       11A; 22B; 22F; 22G;      Frontantrieb;
                                                                 24M                      Allradlenkung;
                                              225/45R16-89       11A; 22B; 22F; 22G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 685                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 14
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 205/50R16-86             11A; 21B; 21J; 22B;      Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..                                    22F; 24J; 24M            Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,          225/45R16-89             11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                  22F; 24D; 24J; 685       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..     66 - 100 205/50R16-87        11A; 21B; 21J; 22B;      Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                                 22F; 24J; 24M            zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..               225/45R16-89       11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22F; 24D; 24J; 685       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 14
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 14
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 14
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                   Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 10 von 14
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66C) Sofern Reifen der Größe 225/45 R 16 auf der Felge 9 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 14
      mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 14


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 14

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 400                    VA
             27I                      x = 300             y = 370                    HA
             27B                      x = 350             y = 400                    HA
             26P                      x = 320             y = 375                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 14

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen