Gutachten 366-2015-95-WIRD/N89
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43737
ANLAGE: 9420 Typ: 15-ZOLL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.11.2019
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Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 JJ X 15 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich: MAZDA
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 205/65R15 6 JJ X 15 9420 *); nur bis
e1*98/14*0118*01;
1); 2); 33)
LWD e1*98/14*0165*.. 88 205/65R15 B); 1); 2); 33)
Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 84 195/55R15 85 6 JJ X 15 9420 1); 2); 33)
195/55R15 85
M+S
195/55R15-82
74 195/55R15 85V
195/55R15-83
195/55R15-83
M+S
74 - 96 195/55R15-84
195/55R15-84
M+S
96 195/60R15-88V
CPD e1*98/14*0161*.. 66 - 84 195/55R15 C); 1); 2); 33)
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
BJ e1*98/14*0094*.. 96 195/55R15 6 JJ X 15 9420 1); 2); 33)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-2015-95-WIRD/N89
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43737
ANLAGE: 9420 Typ: 15-ZOLL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 185/65R15 6 JJ X 15 9420 1); 2); 33)
195/60R15
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 85 185/65R15 D); 1); 2); 33)
66 - 100 185/65R15 M+S
195/60R15
195/65R15
Kombi
GF/GW e1*96/27*0055*.. 66 - 74 195/65R15 1); 2); 33)
Kombi
66 - 85 185/65R15
66 - 100 195/60R15
100 185/65R15 M+S
GF/GW e1*98/14*0055*.. 66 - 85 185/65R15 M+S
66 - 100 195/60R15
195/65R15
Kombi
*) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs- oder
Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Hinweise" angeführt, so sind nur diese
Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen.
Hinweise
1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung
2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
B) beim Fahrzeugtyp LWD wird auch das Fahrzeug im Fzg.-Schein unter Ziffer 3 als LW aufgeführt. Dies
betrifft die Fahrzeuggenehmigung e1*98/14*0165*..
C) beim Fahrzeugtyp CPD wird auch das Fahrzeug im Fzg.-Schein unter Ziffer 3 als CP aufgeführt. Dies
betrifft die Fahrzeuggenehmigung e1*98/14*0161*..
D) beim Fahrzeugtyp GFD/GWD wird auch das Fahrzeug im Fzg.-Schein unter Ziffer 3 als GF/GW
aufgeführt. Dies betrifft die Fahrzeuggenehmigung e1*98/14*0164*..
33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.
Letzte Bearbeitung: 27.01.2014
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland