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							Gutachten 366-0249-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 63 MAZDA                                                     Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          MAZDA, Mazda Motor Corporation




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TTYZ0GA50EO671          PCD114.3 ET50          ohne                        67,1                     730     2172    02/20
TTYZ0SA50EO671          PCD114.3 ET50          ohne                        67,1                     730     2172    02/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16 95               12O                       Mazda CX-3; Kombi;
                                         225/55R16 95               12R                       Allradantrieb;
                                         225/60R16 98               12R                       Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              77E

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..   100                215/60R16        Dieselmotor; 12T; 51G     nur ab
                                104                205/55R16 94     Ottomotor; 12M            e1*98/14*0118*02;
                                                   205/60R16 96     Ottomotor; 12A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   215/55R16 95     Ottomotor; 12A            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74C



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 63 MAZDA                                                    Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87                                     MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/50R16 90           11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                                                                            Cabrio;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74C; MCU

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91   215/70R16                  51G                       Frontantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..                                                               10B; 11G; 11H; 12T;
EP2          e13*2001/116*0092*..                                                           51A; 71C; 71K; 721;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                           725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*98/14*0002*..  120    215/55R16                  51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16               12T; 51G                  Stufenheck;
                                          215/55R16 93            12A                       Schrägheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76U
BK             e1*2001/116*0234*..    62 - 110 205/55R16          12V; 51G                  Stufenheck;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76U
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121    205/60R16         12T; 51G                  ab Mj.2013; ab
                                                215/55R16 93      11A; 12A; 26P             e11*2001/116*0262*10;
                                                225/55R16 95      11A; 12A; 26P             (Typ BM/BN);
                                                                                            Limousine; Schrägheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76U; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136    205/55R16         12T; 51G                  bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..              215/55R16 93      12A                       Stufenheck;
                                                225/50R16 92      12A; 57T                  Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76U; 77E



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 63 MAZDA                                                    Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BLE          e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/55R16               51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16              12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76U
CW             e1*2007/46*0433*..     85 - 110 195/55R16 91       121; 51J                  Kombi; Frontantrieb;
                                               205/50R16 91       12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16          12A; 51G                  51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76U

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 205/55R16              12P; 51G                  Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                                           Schrägheck;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76U
GG/GY          e1*98/14*0188*..     88 - 122    205/55R16         51G                       Kombi; Stufenheck;
GG1            e11*2001/116*0203*..                                                         Schrägheck;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74C; 76U

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA       6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*..      88 - 125 205/55R16    91                              nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..      88 - 136 195/65R16    92                              e13*2007/46*1075*01;
                                               205/55R16    91W                             nur bis
                                               205/60R16    92                              e1*2001/116*0448*05;
                                               215/55R16    93                              Schrägheck;
                                               215/60R16    95                              Frontantrieb; nur
                                               225/50R16    92  11A; 24J; 24M; 57T          Mazda 6;
                                               225/55R16    95  11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74C; 76U; 77E




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 63 MAZDA                                                    Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA       6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*..      88 - 125 205/55R16    91                              ab
GHE          e13*2007/46*1075*..      88 - 132 195/65R16        51G; 52J                    e13*2007/46*1075*02;
                                               205/55R16    91W                             ab
                                               205/60R16    92                              e1*2001/116*0448*06;
                                               215/55R16    93                              bis Mj.2012;
                                               215/60R16    95                              Stufenheck;
                                               225/50R16    92  11A; 245; 57T               Schrägheck;
                                               225/55R16    95  11A; 245                    Frontantrieb; nur
                                                                                            Mazda 6;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74C; 76U; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..    107 - 143 225/55R16 95      12Q; 52J                  ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..               235/60R16 100     12A; 52J                  Mj.2015; Kombi;
                                                                                            Stufenheck;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb; nur
                                                                                            Mazda 6;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76U; 76Z; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..    83 - 136 195/65R16    92                              bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..             205/55R16    91                              Frontantrieb; nur
                                               205/60R16    92                              Mazda 6;
                                               215/55R16    93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R16    95                              12A; 51A; 7AS; 71C;
                                               225/50R16    92    11A; 24J; 24M; 57T        71K; 721; 725; 73C;
                                               225/55R16    95    11A; 24J; 24M             74C; 76U; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 63 MAZDA                                                    Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
     an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 63 MAZDA                                                    Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 63 MAZDA                                                    Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
     17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 63 MAZDA                                                    Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BL
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
        Handelsbez.:     MAZDA 3

        Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 370             y = 400                     VA
              27I                      x = 300             y = 370                     HA
              27B                      x = 350             y = 400                     HA
              26P                      x = 320             y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 370       y = 400              8                 VA
              26J                    x = 370       y = 400             30                 VA
              27H                    x = 350       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 350       y = 400             15                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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