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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 30b
Seite :                      1/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       67R8805
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              67R8805.28
Radausführungskennz.:                                       67R8805.28
Radgröße:                                                     8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,00 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                           775 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 ZP50846     110 Nm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                           e11*2001/116*0262*..
BLE                          e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136    Mazda 3                205/40R18                                A02) bis A10)
              (Schrägheck, bis       T86)                                     BF1) E50)
              Modelljahr 2013)
                                     225/35R18
                                     T87)
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Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 30b
Seite :                      2/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                             e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121    Mazda 3                  205/45R18                            A02) bis A10)
              (4-/ 5-Türer, ab         M00)                                 BF1) E50a)
              Modelljahr 2014)
                                       215/45R18

                                       225/40R18

                                       235/40R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                          e1*2001/116*0448*..
GHE                         e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136    Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/45R18                                A02) bis A10)
              (Stufenheck,           M00) T86)                              BF1) E51)
              Schrägheck, Kombi, Typ
              GH bis EG-Gen.-Nr.     215/45R18
              e1*2001/116*0448*13, A01) K03) K16) K55)
              Typ GHE nur bis EG-
              Gen.-Nr                225/40R18
              e13*2007/46*1075*05) A01) K01) K04) K16)

                                       225/45R18
                                       A01) K01) K04) K16) K27) K55)

                                       235/40R18
                                       A01) K01) K04) K16) K23) K55) K56)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                           e1*2001/116*0448*..
GHE                          e13*2007/46*1075*..
GJ                           e1*2007/46*1001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 143    Mazda 6                225/50R18                              A02) bis A10)
              (bei Typ GH nur                                               BF1) E51a)
              Ausführungen ab EG- 235/45R18
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2001/116*0448*14, 245/45R18
              bei Typ GHE nur
              Ausführungen ab EG-
              Genehmigungs-Nr.
              e13*2007/46*1075*06)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 30b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                         e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115    Mazda CX-3            215/45R18                         A02) bis A10)
                                                                      BF1)
                                     225/45R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                          e1*2001/116*0448*..
GHE                         e13*2007/46*1075*..
KE                          e13*2007/46*1247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141   Mazda CX-5            225/60R18                         A02) bis A10)
                                                                      BF1)
                                     235/55R18

                                     245/55R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                          e13*2007/46*1803*..
KFE                         e13*2007/46*1832*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143   Mazda CX-5            225/55R18                         A02) bis A10)
                                                                      B34) BF1) EF0)
                                     225/60R18

                                     235/55R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                         e11*2001/116*0202*..
NC1E                        e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118    Mazda MX-5            205/40R18                         A01) bis A10)
                                                                      BF1) K01) K04)
                                     215/35R18

                                     215/40R18
                                     K42)

                                     225/35R18

                                     235/35R18
                                     K42)

                                     245/30R18
                                     K42)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 30b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                          e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                          G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155   Mazda Xedos 9         225/40R18                               A02) bis A10)
              (Serie 205/65R15)                                             BF1)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                          e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120           Mazda Xedos 9         215/40R18                               A02) bis A10)
              (Serie 215/55R16)                                             BF1)
                                    225/40R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B34)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       • innenbelüfteter Bremsscheibe Ø320x28 mm.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
       siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
      Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
       • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 30b
Seite :                      6/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis zum
          Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
          klemmen.

K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
       Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 30b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
67R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.12.2020