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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2020-IR-AT-AU-RR-EX-0-000649
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                       Seite: 1 von 5


                                        TEILEGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0113-13-WIRD-TG/N3

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 8 J X 19 EH2+
Typ:                                    136 1980
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 EH2+                               Radtyp: 136 1980
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 13.05.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 5
Weitere Hinweise
Das Sonderrad wird auch mit 8.0Jx19EH2+ gekennzeichnet
Nachfolgend aufgeführte Sonderrad-Ausführung muss mit Distanzscheibe verwendet werden:
Sonderradausführung                mit Distanzscheibe                    ergibt Einpresstiefe
100538571DS5                          S22028-5mm                                33 mm
Das Basisrad für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.

I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Loch-        Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis        och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm) /       (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                   Rad                      Z-Ring / D-Scheibe     -zahl                (mm)     (kg)   (mm)     Datum
100538561          136 8x19 100x5           Ø73.1 Ø56.1                100/5      56,1      38    625    2150     04/13
100538571DS5       136 8x19 100x5           S22-028 5mm                100/5      57,1      33    625    2150     04/13
108540601          136 8x19 108/114,3/1     Ø73.1 Ø60.1                108/5      60,1      40    725    2290     04/13
108540634          136 8x19 108/114,3/1     Ø73.1 Ø63.4                108/5      63,4      40    710    2327     04/13
108540634          136 8x19 108/114,3/1     Ø73.1 Ø63.4                108/5      63,4      40    715    2297     04/13
108540634          136 8x19 108/114,3/1     Ø73.1 Ø63.4                108/5      63,4      40    725    2290     04/13
108540651          136 8x19 108/114,3/1     Ø73.1 Ø65.1                108/5      65,1      40    725    2290     04/13
1143540561         136 8x19 108/114,3x1     Ø73.1 Ø56.1               114,3/5     56,1      40    725    2290     04/13
1143540601         136 8x19 108/114,3x1     Ø73.1 Ø60.1               114,3/5     60,1      40    725    2290     04/13
1143540641         136 8x19 108/114,3x1     Ø73.1 Ø64.1               114,3/5     64,1      40    725    2290     04/13
1143540661         136 8x19 108/114,3x1     Ø73.1 Ø66.1               114,3/5     66,1      40    710    2340     04/13
1143540661         136 8x19 108/114,3x1     Ø73.1 Ø66.1               114,3/5     66,1      40    725    2290     04/13
1143540671         136 8x19 108/114,3x1     Ø73.1 Ø67.1               114,3/5     67,1      40    725    2290     04/13
115540701          136 8x19 108/115x10      Ø73.1 Ø70.1                115/5      70,1      40    725    2290     04/13
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : Barracuda Shoxx
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 12,4 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 100538561:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : 136 1980
Radausführung                       : --                                     : 136 8x19 100x5
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 19 EH2+




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 EH2+                               Radtyp: 136 1980
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 13.05.2020
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                                                                                                      Seite: 3 von 5
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET38
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 04.13
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Prüfbericht              13-TAAP-1020/CIN                 12.04.2013     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 EH2+                                  Radtyp: 136 1980
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 13.05.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
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III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am   Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1      FUJI HEAVY                                   100538561                       38      13.05.2020    liegt bei
  2      ROVER                                        100538561                       38      13.05.2020    liegt bei
  3      TOYOTA                                       100538561                       38      13.05.2020    liegt bei
  4      VW                                           100538571DS5                    33      13.05.2020    liegt bei
  5      AUDI                                         100538571DS5                    33      13.05.2020    liegt bei
  6      SKODA                                        100538571DS5                    33      13.05.2020    liegt bei
  7      SEAT                                         100538571DS5                    33      13.05.2020    liegt bei
  8      RENAULT                                      108540601                       40      13.05.2020    liegt bei
  9      JAGUAR                                       108540634; 108540634;           40      13.05.2020    liegt bei
                                                      108540634
  10 FORD                                             108540634; 108540634;           40      13.05.2020    liegt bei
                                                      108540634
  11 LAND ROVER                                       108540634; 108540634;           40      13.05.2020    liegt bei
                                                      108540634
  12 VOLVO                                            108540634; 108540634;           40      13.05.2020    liegt bei
                                                      108540634
  13     PEUGEOT                                      108540651                       40      13.05.2020    liegt bei
  14     VOLVO                                        108540651                       40      13.05.2020    liegt bei
  15     FUJI HEAVY                                   1143540561                      40      13.05.2020    liegt bei
  16     TOYOTA                                       1143540601                      40      13.05.2020    liegt bei
  17     SUZUKI                                       1143540601                      40      13.05.2020    liegt bei
  18     HONDA                                        1143540641                      40      13.05.2020    liegt bei
  19     RENAULT                                      1143540661; 1143540661          40      13.05.2020    liegt bei
  20     DACIA                                        1143540661; 1143540661          40      13.05.2020    liegt bei
  21     NISSAN                                       1143540661; 1143540661          40      13.05.2020    liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 EH2+                               Radtyp: 136 1980
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 13.05.2020
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
 22    KIA                                         1143540671                      40      13.05.2020    liegt bei
 23    CITROEN                                     1143540671                      40      13.05.2020    liegt bei
 24    HYUNDAI                                     1143540671                      40      13.05.2020    liegt bei
 25    MAZDA                                       1143540671                      40      13.05.2020    liegt bei
 26    MITSUBISHI                                  1143540671                      40      13.05.2020    liegt bei
 27    CHRYSLER                                    1143540671                      40      13.05.2020    liegt bei
 28    PEUGEOT                                     1143540671                      40      13.05.2020    liegt bei
 29    KIA MOTORS                                  1143540671                      40      13.05.2020    liegt bei
 30    GM DAEWOO                                   115540701                       40      13.05.2020    liegt bei
 31    OPEL                                        115540701                       40      13.05.2020    liegt bei
 32    FORD MOTOR                                  108540634; 108540634;           40      13.05.2020    liegt bei
                                                   108540634
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 13.05.2020
HOT




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 25 MAZDA                                                   Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 13.05.2020
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                 Fahrzeughersteller             MAZDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 19 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.        gültig
                                                                    och     werkstoff      Rad-      Abroll      ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.        Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)      (mm)        datum
1143540671          136 8x19 108/114,3x1     Ø73.1 Ø67.1                  67,1   Aluminium     725     2290       04/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : MAZDA
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø67,1; Nabenkappe: 136;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; NC1;
                                            NC1E; SE
                                            120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CW; GH; GJ
                                            126 Nm für Typ : DJ1
                                            130 Nm für Typ : BP; BPE
                                            135 Nm für Typ : DM
                                            140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 225/45R19 92                                      Kombilimousine;
                                          235/40R19 92            245                       Frontantrieb;
                                          235/45R19 95            245                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 25 MAZDA                                                  Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R19 99          122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           235/45R19 95          122                      5; Allradantrieb;
                                           235/50R19 99          122; 245                 Frontantrieb;
                                           235/55R19 101         12A; 245                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/45R19 98          122                      51A; 573; 71C; 71K;
                                           255/45R19 100         12A; 245                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R19 99          122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           235/45R19 95          122                      5; Allradantrieb;
                                           235/50R19 99          122; 245                 Frontantrieb;
                                           235/55R19 101         12A; 245                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/45R19 98          122                      51A; 573; 71C; 71K;
                                           255/45R19 100         12A; 245                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/55R19 101        22I; 24J; 24M            Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/50R19 103        22B; 24C; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R19 85          22B; 24C; 24D; 54A       MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..                                                          "Roadster Coupe";
                                                                                          Cabrio;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/40R19 89                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/35R19 87W                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                            245/35R19 89                                  725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 25 MAZDA                                                  Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 225/40R19 89            24J; 248                 Mazda CX-3; Kombi;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191           235/35R19 87      22B; 24C; 24M            Mazda 3 MPS;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
BK             e1*2001/116*0234*..   62 - 110 225/35R19 84       21B; 22B; 24J; 24M       Stufenheck;
                                              235/35R19 87       21B; 22B; 24C; 24M;      Schrägheck;
                                                                 362                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 225/35R19 88        24J; 248; 26B; 26J;      ab Mj.2013; ab
                                                                 27B                      e11*2001/116*0262*10;
                                               235/35R19 87      24J; 248; 26B; 26J;      (Typ BM/BN);
                                                                 27B                      Limousine; Schrägheck;
                                               245/35R19 89      242; 244; 245; 247;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27H       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/35R19 88W 21B; 21N; 22B; 22H;            bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..                         242; 245; 248; 5FE             Stufenheck;
                                     76 - 136 235/35R19 91       21B; 21J; 22B; 22F;      Schrägheck;
                                                                 24C; 248                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 191        225/35R19 88Y 21B; 21N; 22B; 22H;          bis Mj.2013;
                                                             242; 245; 248; 5FE           Schrägheck;
                                               235/35R19 91  21B; 21J; 22B; 22F;          Frontantrieb;
                                                             24C; 248                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 25 MAZDA                                                  Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CW           e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 235/35R19 91            21B; 22B; 24C; 24M;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                 260; 272; 362            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R19 88W 22B; 22F; 24J; 24M;              Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                        54A                              Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191        235/35R19 91      22B; 24C; 24D            Nur Mazda MPS;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91       21B; 21N; 22B; 22L;          ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                             24C; 244; 247                e13*2007/46*1075*02;
                                 88 - 132 225/40R19 93       21B; 21N; 22B; 22L;          ab
                                                             241; 246; 248                e1*2001/116*0448*06;
                                               235/35R19 91W 21B; 21N; 22B; 22L;          bis Mj.2012;
                                                             24C; 244; 247                Stufenheck;
                                               245/35R19 93  21B; 21J; 22B; 22H;          Schrägheck;
                                                             22L; 24C; 244; 247           Frontantrieb; nur
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 143 225/55R19 99      122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                                               235/45R19 95      122                      5; Allradantrieb;
                                               235/50R19 99      122; 245                 Frontantrieb;
                                               235/55R19 101     12A; 245                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/45R19 98      122                      51A; 573; 71C; 71K;
                                               255/45R19 100     12A; 245                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 25 MAZDA                                                  Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91       21B; 22B; 22L; 24C;          nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                             24D                          e13*2007/46*1075*01;
                                 88 - 136 225/40R19 93       21B; 22B; 22L; 24C;          nur bis
                                                             24D                          e1*2001/116*0448*05;
                                               235/35R19 91W 21B; 22B; 22L; 24C;          Schrägheck;
                                                             24D                          Frontantrieb; nur
                                               245/35R19 93  21B; 22B; 22L; 24C;          Mazda 6;
                                                             24D                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 225/40R19 93       21T; 22B; 24C; 24D       bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..            235/35R19 91       21T; 22B; 24C; 24D       Frontantrieb; nur
                                              245/35R19 93       21P; 21T; 22B; 24C;      Mazda 6;
                                                                 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 143 225/40R19 92Y                              ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..              225/45R19 92                               Mj.2015; Kombi;
                                               235/40R19 92      26P; 27I                 Stufenheck;
                                               235/45R19 95      26P; 27I                 Allradantrieb;
                                               245/35R19 93      26P; 27I                 Frontantrieb; nur
                                               245/40R19 94      26P; 27I                 Mazda 6;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/40R19 89W                              Kombi; Stufenheck;
                                               225/45R19 92                               Frontantrieb;
                                               235/40R19 92      26P; 27I                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/45R19 95      26P; 27I                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/35R19 89W     26P; 27I                 725; 73C; 74A; 74H;
                                               245/40R19 94      26P; 27I                 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 121 235/35R19 87           24J; 248; 26B; 26J;      Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..                                 27H                      Schräghecklimousine;
                                 85 - 132 225/35R19 88           24J; 248; 26B; 26N       Frontantrieb;
                                          235/35ZR19 91          24J; 248; 26B; 26J;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 27H                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/35R19 89      22K; 24J; 248; 26B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 26J; 27H                 74H; 74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 25 MAZDA                                                  Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 121 235/35R19 87           24J; 248; 26B; 26J;      Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..                                 27H                      Schräghecklimousine;
                                 85 - 132 225/35R19 88           24J; 248; 26B; 26N       Frontantrieb;
                                          235/35ZR19 91          24J; 248; 26B; 26J;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 27H                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/35R19 89      22K; 24J; 248; 26B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 26J; 27H                 74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.05.2020
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter




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                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BPE
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 290            y = 325                     VA
              26P                     x = 340            y = 375                     VA
              27B                     x = 285            y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 290       y = 325            30                 VA
              26J                   x = 290       y = 325             8                 VA
              27F                   x = 285       y = 365            22                 HA
              27H                   x = 285       y = 365             8                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 25 MAZDA                                                  Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.05.2020
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                                                                                                    Seite: 12 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BP
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 290            y = 325                     VA
              26P                     x = 340            y = 375                     VA
              27B                     x = 285            y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 290       y = 325            30                 VA
              26J                   x = 290       y = 325             8                 VA
              27F                   x = 285       y = 365            22                 HA
              27H                   x = 285       y = 365             8                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 25 MAZDA                                                  Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.05.2020
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                                                                                                    Seite: 13 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BL
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:     MAZDA 3

       Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 370            y = 400                     VA
              27I                     x = 300            y = 370                     HA
              27B                     x = 350            y = 400                     HA
              26P                     x = 320            y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                   x = 370       y = 400             8                 VA
              26J                   x = 370       y = 400            30                 VA
              27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
              27F                   x = 350       y = 400            15                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 25 MAZDA                                                  Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.05.2020
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                                                                                                    Seite: 14 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GJ
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26P                     x = 385            y = 400                     VA
              26B                     x = 400            y = 400                     VA
              27I                     x = 215            y = 350                     HA
              27B                     x = 265            y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
              26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
              27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
              27F                   x = 265       y = 400            24                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 25 MAZDA                                                  Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.05.2020
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                                                                                                    Seite: 15 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GH
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26P                     x = 385            y = 400                     VA
              26B                     x = 400            y = 400                     VA
              27I                     x = 215            y = 350                     HA
              27B                     x = 265            y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
              26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
              27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
              27F                   x = 265       y = 400            24                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Technische Unterlagen                                   Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 13.05.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 13.05.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                           Stand: 13.05.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0113-13-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: 136 1980
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 13.05.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad          Typ: 136 1980
 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
 13.05.2020
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
 bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                           Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -          2.1            2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -
J                           4                      18    -                            19      -
E                                      3           20    -                               G    -
D.1    -                                           12    -               13     -                      Q       -
                                                   V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                           7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                           8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                           U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                          O.1    -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                          15.1   -
                                                  15.2   -
5
                                                  15.3   -
V.9    -                                           R     -                                                         11     -
14                                                 K     -
P.3    -                                           6     -                     17    -            16       -
10     -      14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -