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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N25
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA                                                     Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                Europe




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)       (mm)     datum
TREZ0KA48D671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        638     1995    10/09
TREZ0KA48O671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        595     2160    04/12
TREZ0KA48S671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        595     2160    04/12
TREZ0KA48T671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        638     1995    01/11
TREZ0KA48W671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        638     1995    03/09
TREZ0KA48Y671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        638     1995    06/09
TREZ0KA48671            PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        638     1995    06/09
TREZ0SA48D671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        595     2160    10/09
TREZ0SA48D671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        638     1995    10/09
TREZ0SA48O671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        595     2160    04/12
TREZ0SA48S671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        595     2160    04/12
TREZ0SA48T671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        595     2160    01/11
TREZ0SA48W671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        595     2160    03/09
TREZ0SA48W671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        638     1995    03/09
TREZ0SA48Y671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        595     2160    06/09
TREZ0SA48Y671           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        638     1995    03/09
TREZ0SA48671            PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        595     2160    03/09
TREZ0SA48671            PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        638     1995    03/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrec ke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                             Europe
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CP; CPD; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N25
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                           133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                           135 Nm für Typ : DM
                                           140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16          95    12O                       Mazda CX-3; Kombi;
                                         225/55R16          95    12Q                       Allradantrieb;
                                         225/60R16          98    12Q                       Frontantrieb;
                                         235/55R16          98    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 215/65R16         98    124                       Kombilimousine;
                                          225/60R16         98    124                       Frontantrieb;
                                          225/65R16         100   12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R16         100   12A                       51A; 7OX; 7SX; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S; 76U

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87           11A; 24J; 24M             MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/50R16 90           11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                                                                            Cabrio;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; MCU

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..   66 - 96 195/50R16           84    5EA                    10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..           205/45R16           87                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                74 - 96 205/45R16           83    nicht Dieselmotor; 5DW 721; 725; 73C; 74A;
                                96      195/55R16           87    54F                    74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91   215/70R16                  51G                       Frontantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..                                                               10B; 11G; 11H; 12T;
EP2          e13*2001/116*0092*..                                                           51A; 71C; 71K; 721;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                           725; 73C; 74A; 74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N25
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16               51G                       Stufenheck;
                                          215/55R16 93                                      Schrägheck;
                                          225/50R16 92            11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
BK             e1*2001/116*0234*..    62 - 110 205/55R16          12V; 51G                  Stufenheck;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121    205/60R16 92      12N                       ab Mj.2013; ab
                                                215/55R16 93      11A; 12A; 26P             e11*2001/116*0262*10;
                                                225/55R16 95      11A; 12A; 26P; 27I        (Typ BM/BN);
                                                                                            Limousine; Schrägheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136    205/55R16 91                                bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..              215/55R16 93                                Stufenheck;
                                                225/50R16 92      11A; 246; 57T             Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16              12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93           11A; 12A; 22I             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U
CW             e1*2007/46*0433*..     85 - 110 195/55R16 91       121; 51J                  Kombi; Frontantrieb;
                                               205/50R16 91       11A; 12A; 22I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16 91       11A; 12A; 22I             51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 205/55R16              51G                       Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                                           Schrägheck;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N25
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 195/65R16         92                              bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..          205/55R16         91                              Frontantrieb; nur
                                          205/60R16         92                              Mazda 6;
                                          215/55R16         93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R16         95                              12A; 51A; 7AS; 71C;
                                          225/50R16         92    11A; 21S; 24J; 24M;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                  57T                       74A; 74P; 76U; 77E
                                               225/55R16 95       11A; 21S; 24J; 24M
GH             e1*2001/116*0448*..    88 - 125 205/55R16 91                                 nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..    88 - 136 195/65R16 92                                 e13*2007/46*1075*01;
                                               205/55R16 91W                                nur bis
                                               205/60R16 92                                 e1*2001/116*0448*05;
                                               215/55R16 93                                 Schrägheck;
                                               215/60R16 95                                 Frontantrieb; nur
                                               225/50R16 92  11A; 24J; 24M; 57T             Mazda 6;
                                               225/55R16 95  11A; 24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..    88 - 125 205/55R16    91                              ab
GHE            e13*2007/46*1075*..    88 - 132 195/65R16        51G; 52J                    e13*2007/46*1075*02;
                                               205/55R16    91W                             ab
                                               205/60R16    92                              e1*2001/116*0448*06;
                                               215/55R16    93                              bis Mj.2012;
                                               215/60R16    95                              Stufenheck;
                                               225/50R16    92  11A; 245; 57T               Schrägheck;
                                               225/55R16    95  11A; 245                    Frontantrieb; nur
                                                                                            Mazda 6;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..    107 - 143 215/60R16   95    12O; 52J                  ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..               215/65R16         12T; 51G; 52J             Mj.2015; Kombi;
                                                225/55R16   95    12N; 52J                  Stufenheck;
                                                225/60R16   98    12N; 52J                  Allradantrieb;
                                                235/60R16   100   12A; 52J                  Frontantrieb; nur
                                                                                            Mazda 6;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 76Z; 77E
GJ             e1*2007/46*1001*..     107 - 141 215/60R16   95    12O; 52J                  Kombi; Stufenheck;
                                                215/65R16         12T; 51G; 52J             Frontantrieb;
                                                225/55R16   95    12N; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/60R16   98    12N; 52J                  51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                235/60R16   100   12A; 52J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 76Z; 77E




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N25
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                       Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:      MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 205/60R16 92            12Q                       Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          215/55R16 93            12A                       Schräghecklimousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7G3; 7OX; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N25
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N25
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N25
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7SX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
     17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N25
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                       Seite: 9 von 10



Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BL
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
        Handelsbez.:     MAZDA 3

        Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 350             y = 400                     HA
              26P                      x = 320             y = 375                     VA
              26B                      x = 370             y = 400                     VA
              27I                      x = 300             y = 370                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 350       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 350       y = 400             15                 HA
              26N                    x = 370       y = 400              8                 VA
              26J                    x = 370       y = 400             30                 VA

Nacharbeitsprofile Fahrzeug

Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BL
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
        Handelsbez.:     MAZDA 3

        Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 370             y = 400                     VA
              27I                      x = 300             y = 370                     HA
              27B                      x = 350             y = 400                     HA
              26P                      x = 320             y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N25
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                      Seite: 10 von 10
                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 370       y = 400              8                 VA
              26J                    x = 370       y = 400             30                 VA
              27H                    x = 350       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 350       y = 400             15                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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