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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 66b
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      42R665
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R6655.28
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       82 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                         755 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50846     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 66b
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                           e11*2001/116*0262*..
BLE                          e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136    Mazda 3                195/55R16                           A02) bis A10)
              (Schrägheck, bis       N205)                               BF1) E50)
              Modelljahr 2013)
                                     195/60R16
                                     N205)

                                       205/50R16

                                       205/55R16

                                       215/50R16

                                       225/50R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                             e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121    Mazda 3                  205/60R16                         A02) bis A10)
              (4-/ 5-Türer, ab         A93a)                             BF1) E50a)
              Modelljahr 2014)
                                       215/55R16

                                       225/55R16

                                       235/50R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                         e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107    Mazda 5               195/60R16                            A02) bis A10)
                                    N205)                                BF1)

                                       195/60R16 M+S
                                       W205)

                                       205/55R16

                                       215/55R16

                                       225/50R16
                                       A01) K43) K44)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                          e1*2007/46*0433*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110    Mazda 5               195/55R16                           A02) bis A10)
                                                                        BF1)
                                     195/60R16

                                     205/55R16

                                     215/50R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                          e1*2001/116*0448*..
GHE                         e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136    Mazda 6, Mazda 6 LPG 195/65R16                            A02) bis A10)
              (Stufenheck,           A93a) N205)                        BF1) E51)
              Schrägheck, Kombi, Typ
              GH bis EG-Gen.-Nr.     195/65R16 M+S
              e1*2001/116*0448*13, A93a)
              Typ GHE nur bis EG-
              Gen.-Nr                205/55R16
              e13*2007/46*1075*05) A93a)

                                     205/60R16

                                     215/55R16
                                     A01) K03)

                                     225/55R16
                                     A01) K01) K16)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                           e1*2001/116*0448*..
GHE                          e13*2007/46*1075*..
GJ                           e1*2007/46*1001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141    Mazda 6                215/60R16                          A02) bis A10)
              (bei Typ GH nur                                           BF1) E51a) EF0)
              Ausführungen ab EG- 215/60R16 M+S
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2001/116*0448*14, 215/65R16
              bei Typ GHE nur
              Ausführungen ab EG- 215/65R16 M+S
              Genehmigungs-Nr.
              e13*2007/46*1075*06) 225/60R16

                                     225/60R16 M+S

                                     235/55R16

                                     235/60R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                         e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115    Mazda CX-3            215/60R16                           A02) bis A10)
                                                                        BF1)
                                     225/55R16

                                     225/60R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                          e1*98/14*0118*..
LWD                         e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104    Mazda MPV              205/60R16                          A02) bis A10)
              (Serie 205/65R15)                                         BF1)
                                     215/55R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                         e11*2001/116*0202*..
NC1E                        e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118    Mazda MX-5            205/50R16                           A01) bis A10)
                                    A93)                                BF1) EF0) K01) K04)

                                     215/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 66b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                          e1*98/14*0116*..
CPD                         e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96     Mazda Premacy          195/50R16                              A02) bis A10)
              (Serie 185/65R14 od.                                          BF1)
              195/55R15 od.          205/45R16
              195/50R16)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                          e1*98/14*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
96            Mazda Premacy          195/50R16                              A02) bis A10)
              (Serie 195/60R15)                                             BF1)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                          e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                          G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155   Mazda Xedos 9         205/60R16                               A02) bis A10)
              (Serie 205/65R15)                                             BF1)
                                    215/55R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                          e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120           Mazda Xedos 9         215/55R16                               A02) bis A10)
              (Serie 215/55R16)                                             BF1)
                                    225/50R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 66b
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
       siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
      Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
       • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 66b
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K43)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder so zu
          fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann. Fixierung im
          Bereich der Gummimanschette,
       • das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze einzuschneiden,
          zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
       • das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze einzuschneiden,
          zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 66b
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


K44)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Radhausausschnittkanten
       im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis oberhalb Radmitte komplett
       umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
       klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 66b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.03.2020
						
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