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							Gutachten 366-0331-18-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507
ANLAGE: 22 MAZDA                                                       Radtyp: TTA1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 13.12.2021
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                Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 48,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                Kennzeichnung                  Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                Rad                            Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTA10BP485EB671 PCD114.3 ET48.5                ohne                          67,1                     740      2254    02/19
TTA10BP485ED671 PCD114.3 ET48.5                ohne                          67,1                     740      2254    02/19
TTA10SA485EB671 PCD114.3 ET48.5                ohne                          67,1                     740      2254    02/19
TTA10SA485ED671 PCD114.3 ET48.5                ohne                          67,1                     740      2254    02/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm   für   Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; KFE; NC1; NC1E
                                             120 Nm   für   Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ
                                             126 Nm   für   Typ : DJ1
                                             140 Nm   für   Typ : BL
 Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18 98                                        inkl. Mj.2015; nur CX-
 KF           e13*2007/46*1803*..           225/60R18 100                                       5; Allradantrieb;
                                            235/55R18 100                                       Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 573; 7AS;
                                                                                                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                73C; 74C; 76O; 77E
 KFE           e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/55R18 98                                       nur CX-5;
                                                 225/60R18 100                                  Allradantrieb;
                                                 235/55R18 100                                  Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74C; 76O



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0331-18-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507
ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTA1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80        11A; 24J; 24M             MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85        11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                                                                         Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18       89    12O                       Mazda CX-3; Kombi;
                                         215/50R18       92    12R                       Allradantrieb;
                                         225/45R18       91    12O                       Frontantrieb;
                                         225/50R18       95    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191          215/45R18 89                               Mazda 3 MPS;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C
BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   205/45R18 90     12N                       ab Mj.2013; ab
                                              215/45R18 89     12N                       e11*2001/116*0262*10;
                                              225/45R18 91     11A; 12A; 26P             (Typ BM/BN);
                                                                                         Limousine; Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         77E
BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 136   215/40R18 89W 51J                          bis Mj.2013;
BLE           e13*2007/46*1071*..                                                        Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76T; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0331-18-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507
ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTA1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     122        215/45R18         51G                       Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                                        Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C
GG1           e11*2001/116*0203*.. 191       215/45R18         51G                       Nur Mazda MPS;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18 91W                                 ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            225/50R18 95                                  Mj.2015; Kombi;
                                           235/50R18 97                                  Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; nur
                                                                                         Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76O; 77E
GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125   225/45R18 91                                ab
GHE           e13*2007/46*1075*.. 88 - 132   215/45R18 93  51J                           e13*2007/46*1075*02;
                                             225/45R18 91W                               ab
                                                                                         e1*2001/116*0448*06;
                                                                                         bis Mj.2012;
                                                                                         Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb; nur
                                                                                         Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76T; 77E
GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R18 98                                 inkl. Mj.2015; nur CX-
                                             225/60R18 100                               5; Allradantrieb;
                                             235/55R18 100                               Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 7AS;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74C; 76O; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0331-18-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507
ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTA1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA     6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*..   83 - 125 215/45R18 89W 5FM; 51J                       bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..   83 - 136 215/45R18 93  51J                            Frontantrieb; nur
                                            225/45R18 91                                 Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76T; 77E
GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125  215/45R18    89W 5FM; 51J                    nur bis
GHE           e13*2007/46*1075*..           225/45R18    91                              e13*2007/46*1075*01;
                                   88 - 136 215/45R18    93  51J                         nur bis
                                            225/45R18    91W                             e1*2001/116*0448*05;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb; nur
                                                                                         Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76T; 77E
GJ            e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/45R18 91                                Kombi; Stufenheck;
                                             225/50R18 95                                Frontantrieb;
                                             235/50R18 97                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76O; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0331-18-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507
ANLAGE: 22 MAZDA                                                  Radtyp: TTA1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.12.2021
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreic hend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhin weis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0331-18-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507
ANLAGE: 22 MAZDA                                                  Radtyp: TTA1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.12.2021
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0331-18-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507
ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTA1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BL
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:     MAZDA 3

       Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 370              y = 400                  VA
             27B                     x = 350              y = 400                  HA
             27I                     x = 300              y = 370                  HA
             26P                     x = 320              y = 375                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 370        y = 400             8                VA
             26J                  x = 370        y = 400            30                VA
             27H                  x = 350        y = 400             8                HA
             27F                  x = 350        y = 400            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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