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							               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                     Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 23.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Logistics Europe




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTHP0BP35B671           PCD114.3 ET35          Ø67.1/Ø71.6                 67,1     Kunststoff        930      2330    01/15
               TTHP0BP35671            PCD114.3 ET35          Ø67.1/Ø71.6                 67,1     Kunststoff        930      2330    01/15
               TTHP0SA35B671           PCD114.3 ET35          Ø67.1/Ø71.6                 67,1     Kunststoff        930      2330    01/15
               TTHP0SA35671            PCD114.3 ET35          Ø67.1/Ø71.6                 67,1     Kunststoff        930      2330    01/15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 49878*10




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Logistics Europe
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GF;
                                                            GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; LW; LWD; TA
                                                            120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ; LW
                                                            130 Nm für Typ : BP; BPE
                                                            133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                                            135 Nm für Typ : DM
                                                            140 Nm für Typ : BL
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/65R16         98     11A; 245                  Kombilimousine;
                                                          225/60R16         98     11A; 24J; 248; 26P        Frontantrieb; inkl.
                                                          225/65R16         100    11A; 24J; 248; 26P        Hybrid;
                                                          235/60R16         100    11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 74P; 76S; 76U




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LW           e1*98/14*0118*..  88 - 90       205/55R16 93      11A; 24J; 24M             nur bis
               LWD          e1*98/14*0165*..                215/55R16-93      11A; 24J; 24M             e1*98/14*0118*01;
                                                            225/55R16-95      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               LW            e1*98/14*0118*..     104       205/55R16 94      Ottomotor                 nur ab
                                                            205/60R16 96      Ottomotor                 e1*98/14*0118*02;
                                                            215/55R16 95      Ottomotor; 11A; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/50R16 96      Ottomotor; 11A; 22I;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24J; 24M                  74P; 76Q
                                                            225/55R16 95      11A; 22I; 24J; 24M
               LW            e1*98/14*0118*..     100       215/60R16         Dieselmotor; 11A; 24J;    nur ab
                                                                              24M; 51G                  e1*98/14*0118*02;
                                                  100 - 104 225/55R16 95      11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  104       205/55R16 94      Ottomotor                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            205/60R16 96      Ottomotor                 721; 725; 73C; 74A;
                                                            215/55R16 95      Ottomotor; 11A; 24J;      74P
                                                                              24M
                                                            225/50R16 96      Ottomotor; 11A; 22I;
                                                                              24J; 24M
§22 49878*10




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GE 6         G003              85 - 121 205/50R16-86           nicht Allradlenkung;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/45R16-89      nicht Allradlenkung;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                              11A; 24J; 24M; 685        74P
                                                  120 - 121 205/50R16-86      Allradlenkung; 11A;
                                                                              22B
                                                            225/45R16-89      Allradlenkung; 11A;
                                                                              22B; 685

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/50R16 84            11A; 21B; 22B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
               CPD          e1*98/14*0161*..                                  5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      205/45R16 87            11A; 21B; 22B; 24D        721; 725; 73C; 74A;
                                              74 - 96 205/45R16 83            nicht Dieselmotor; 11A;   74P
                                                                              21B; 22B; 24D; 5DW
                                                  96        195/55R16 87      11A; 21B; 22B; 24M;
                                                                              54F




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      TRIBUTE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EP           e4*98/14*0044*..       91 - 149 215/70R16         51G                       Allradantrieb;
               EPR          e4*98/14*0052*..                 225/65R16 100    11A; 24K; 51J             Frontantrieb;
               EP2          e13*2001/116*0092*..             235/60R16 100    11A; 24K                  10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2R         e13*2001/116*0090*..   145 - 149 235/70R16        11A; 24K; 51G; 54F        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 205/50R16-86          11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             G138                                             24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             225/45R16-89     11A; 22B; 22F; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24M; 66C                  74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 205/55R16            11A; 22B; 24J; 24M;       Nur Vorderachslenkung;
                             G517                                             631                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/50R16-92     11A; 22B; 24J; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              57T                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
§22 49878*10




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91        11A; 21P; 22I; 24J; 248 bis Mj.2013;
               BLE          e13*2007/46*1071*..                                                       Stufenheck;
                                                          215/55R16 93        11A; 21B; 21N; 22B;     Schrägheck;
                                                                              22H; 24C; 248           Frontantrieb;
                                                             225/50R16 92     11A; 21B; 21N; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              22H; 24C; 244; 57T      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 76U; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   205/60R16 92     11A; 24J; 248; 26B;     ab Mj.2013; ab
                                                                              26N; 27B                e11*2001/116*0262*10;
                                                             215/55R16 93     11A; 24J; 248; 26B;     (Typ BM/BN);
                                                                              26J; 27B                Limousine; Schrägheck;
                                                             225/55R16 95     11A; 242; 244; 245;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              247; 26B; 26J; 27B;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                              27H
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BA           e13*96/27*0023*.., 106           205/50R16        11A; 22B; 24J; 51G        Schrägheck 4-türig;
                             G878                            215/45R16-85     11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R16-89     11A; 22B; 22F; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24M; 685                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BJ           e1*98/14*0094*..  96            195/50R16 84      11A; 21B; 22B; 24M        Schrägheck;
               BJD          e1*98/14*0181*..                205/45R16 83      11A; 22B; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R16 86      11A; 21B; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 225/50R16 92        11A; 21B; 22B; 22F;       Kombi; Stufenheck;
               GG1          e11*2001/116*0203*..                              24C; 24D; 57I             Schrägheck;
                                                 88 - 122 205/55R16           11A; 22B; 24J; 24M;       Allradantrieb;
                                                                              51G                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 195/65R16 92         11A; 21S; 22I; 24J;       bis Mj.2012; Kombi;
               GHE          e13*2007/46*1075*..                               24M                       Frontantrieb; nur
                                                         205/55R16 91         11A; 21T; 22I; 24C;       Mazda 6;
§22 49878*10




                                                                              24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/60R16 92      11A; 21T; 22I; 24C;       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                              24D                       71K; 721; 725; 73C;
                                                            215/55R16 93      11A; 21T; 22B; 24C;       74A; 74P; 76U; 77E
                                                                              24D
                                                            215/60R16 95      11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                              24D
                                                            225/50R16 92      11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                              24D; 57T
                                                            225/55R16 95      11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                              24D
               GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 215/60R16 95       12O; 52J                ab Mj.2012; inkl.
               GJ            e1*2007/46*1001*..            215/65R16 98       12T; 52J                Mj.2015; Kombi;
                                                            225/55R16 95      11A; 12A; 26P; 27I; 52J Stufenheck;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                            225/60R16 98      11A; 12A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb; nur
                                                                                                      Mazda 6;
                                                            235/60R16 100     11A; 12A; 24J; 248;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26P; 27I; 52J           51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P; 76U; 76Z; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
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                                                                                                                  Seite: 5 von 18
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91    11A; 21P; 22I; 22M;            ab
               GHE          e13*2007/46*1075*..                          241; 246; 248                  e13*2007/46*1075*02;
                                                88 - 132 195/65R16       11A; 22I; 24J; 248;            ab
                                                                         51G; 52J                       e1*2001/116*0448*06;
                                                           205/55R16 91W 11A; 21P; 22I; 22M;            bis Mj.2012;
                                                                         241; 246; 248                  Stufenheck;
                                                           205/60R16 92  11A; 21P; 22I; 22M;            Schrägheck;
                                                                         241; 246; 248                  Frontantrieb; nur
                                                           215/55R16 93  11A; 21P; 22B; 22M;            Mazda 6;
                                                                         24C; 244; 247                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/60R16 95  11A; 21P; 22B; 22M;            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                         24C; 244; 247                  71K; 721; 725; 73C;
                                                           225/50R16 92  11A; 21B; 21N; 22B;            74A; 74P; 76U; 77E
                                                                         22L; 24C; 244; 247;
                                                                         57T
                                                           225/55R16 95  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                         22L; 24C; 244; 247
               GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91   11A; 22I; 24C; 24D           nur bis
               GHE           e13*2007/46*1075*.. 88 - 136 195/65R16 92   11A; 22I; 24J; 24M           e13*2007/46*1075*01;
                                                           205/55R16 91W 11A; 22I; 24C; 24D           nur bis
                                                           205/60R16 92  11A; 22I; 24C; 24D           e1*2001/116*0448*05;
                                                           215/55R16 93  11A; 22B; 24C; 24D           Schrägheck;
§22 49878*10




                                                           215/60R16 95  11A; 21P; 22B; 22M;          Frontantrieb; nur
                                                                         24C; 24D                     Mazda 6;
                                                           225/50R16 92  11A; 22B; 22M; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24D; 57T                     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                           225/55R16 95  11A; 21P; 22B; 22M;          71K; 721; 725; 73C;
                                                                         24C; 24D                     74A; 74P; 76U; 77E
               GJ            e1*2007/46*1001*..  107 - 141 215/60R16 95  12O; 52J                     Kombi; Stufenheck;
                                                           215/65R16 98  12T; 52J                     Frontantrieb;
                                                           225/55R16 95  11A; 12A; 26P; 27I; 52J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                            225/60R16 98      11A; 12A; 26P; 27I; 52J 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P; 76U; 76Z; 77E
                                                            235/60R16 100     11A; 12A; 24J; 248;
                                                                              26P; 27I; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GE           G104              121           205/50R16-86      11A; 22B; 22F; 22G;       Frontantrieb;
                                                                              24M                       Allradlenkung;
                                                            225/45R16-89      11A; 22B; 22F; 22G;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M; 685                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 205/50R16-86            11A; 21B; 21J; 22B;       Stufenheck;
               GFD/GWD      e1*98/14*0164*..                                   22F; 24J; 24M             Schrägheck;
               GF/GW        e1*96/27*0055*..,          225/45R16-89            11A; 21B; 21J; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0055*..                                  22F; 24D; 24J; 685        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
               GFD/GWD       e1*98/14*0164*..      66 - 100 205/50R16-87       11A; 21B; 21J; 22B;       Nur Fz.bis 1060kg
               GF/GW         e1*96/27*0055*..,                                 22F; 24J; 24M             zul.Achslast; Kombi;
                             e1*98/14*0055*..                225/45R16-89      11A; 21B; 21J; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               22F; 24D; 24J; 685        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/60R16 92          11A; 24J; 26B; 26N        Limousine;
               BPE          e13*2007/46*2249*..          215/55R16 93          11A; 24J; 248; 26B;       Schräghecklimousine;
                                                                               26J; 27H                  Allradantrieb;
                                                             225/55R16 95      11A; 24J; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                                               26J; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
§22 49878*10




                                                                                                         73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfäl lig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfli cht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
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                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenom men, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es s ei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§22 49878*10




                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußens eite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 49878*10




                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglic h sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiter ung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 49878*10




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
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               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dies er Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beac hten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
§22 49878*10




                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R15
                                    Hinterachse:                        225/50R15
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 18
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               66C) Sofern Reifen der Größe 225/45 R 16 auf der Felge 9 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                    mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          205/50R16
                                   Hinterachse:                          225/45R16
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 49878*10




                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                  Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 18
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröß e mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 49878*10




                    Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BPE
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 49878*10




                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BP
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 49878*10




                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     DM
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
                      Handelsbez.:     MAZDA CX-30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 300                  VA
                            26P                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 300             8                VA
§22 49878*10




                            26N                  x = 320        y = 300            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GH
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49878*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BL
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 3

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 370              y = 400                  VA
                            27I                     x = 300              y = 370                  HA
                            27B                     x = 350              y = 400                  HA
                            26P                     x = 320              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49878*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 370        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 370        y = 400            30                VA
                            27H                  x = 350        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 350        y = 400            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 68 MAZDA                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GJ
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49878*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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