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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001159-B0-104
Anlage-Nr. :                AB9d
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    68R8805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Vorderachse **)
Radausführung:                                           68R8805.08
Radausführungskennz.:                                    68R8805.08
Radgröße:                                                 8Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2230 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr.
53630*01) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001159-B0-104
Anlage-Nr. :                AB9d
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                 e11*2001/116*0262*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse       Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
74 bis 121        Mazda 3                  225/40R18         225/40R18                         A01) bis A10)
                  (4-/ 5-Türer, ab         K01)                                                BF1) E50a)
                  Modelljahr 2014)         235/40R18         235/40R18                         A01) bis A10)
                                           K01)                                                BF1) E50a)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                                e1*2001/116*0448*..
GHE                               e13*2007/46*1075*..
GJ                                e1*2007/46*1001*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
88 bis 143        Mazda 6                  235/45R18        235/45R18                          A02) bis A10)
                  (bei Typ GH nur                                                              BF1) E51a)
                  Ausführungen ab EG-
                  Genehmigungs-Nr.         245/45R18        245/45R18                          A01) bis A10)
                  e1*2001/116*0448*14,     K01)                                                BF1) E51a)
                  bei Typ GHE nur
                  Ausführungen ab EG-      255/45R18        255/45R18                          A01) bis A10)
                  Genehmigungs-Nr.         K01) K25) K67)                                      BF1) E51a)
                  e13*2007/46*1075*06)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
KE                              e13*2007/46*1247*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
110 bis 141       Mazda CX-5             255/50R18         255/50R18                           A01) bis A10)
                                         A93a) K01)                                            BF1)
                                         255/55R18         255/55R18                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  BF1) G0F)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001159-B0-104
Anlage-Nr. :                AB9d
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                              e13*2007/46*1803*..
KFE                             e13*2007/46*1832*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
110 bis 143       Mazda CX-5            245/50R18          245/50R18                           A01) bis A10)
                                        K01)                                                   BF1) EF0)
                                        255/50R18          255/50R18                           A01) bis A10)
                                        K01)                                                   BF1) EF0)
                                        255/55R18          255/55R18                           A01) bis A10)
                                        K01)                                                   BF1) EF0) G0F)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                              e11*2001/116*0308*..
ERE                             e13*2007/46*1109*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
120 bis 191       Mazda CX-7            235/60R18          235/60R18                           A01) bis A10)
                                                                                               BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1                             e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
204               Mazda CX-9            245/60R18          245/60R18                           A02) bis A10)
                                                                                               BF2)
                                               255/55R18               255/55R18               A02) bis A10)
                                                                                               BF2)
                                               255/60R18               255/60R18               A02) bis A10)
                                                                                               BF2)
                                               265/55R18               265/55R18               A02) bis A10)
                                                                                               BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001159-B0-104
Anlage-Nr. :                AB9d
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8805


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001159-B0-104
Anlage-Nr. :                AB9d
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8805


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
      Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
         Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

Die Anlage AB9d mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.10.2022
						
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