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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                20b
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    C23 707
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               CMS
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C23 707 50 10
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1530 08
               Radgröße:                                                  7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                     5
               Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
§22 55312*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       650 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            Z 88 OR     110 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                20b
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                              e11*2001/116*0262*..
               BLE                             e13*2007/46*1071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 136      Mazda 3                  195/45R17                          A02) bis A10)
                               (Schrägheck, bis         N205) T85)                         BF1) E50)
                               Modelljahr 2013)
                                                        205/45R17
                                                        T88)

                                                        205/50R17

                                                        215/45R17


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                               e11*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 121      Mazda 3                   205/50R17                         A02) bis A10)
§22 55312*00




                               (4-/ 5-Türer, ab          A93a)                             BF1) E50a)
                               Modelljahr 2014)
                                                         205/55R17

                                                        215/50R17

                                                        225/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CR1                           e13*2001/116*0156*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 107      Mazda 5                205/50R17                            A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        215/45R17

                                                        225/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW                            e1*2007/46*0433*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110      Mazda 5                205/50R17                            A02) bis A10)
                                                      A01) K63)                            BF1)

                                                        215/45R17

                                                        225/45R17
                                                        A01) K63)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                20b
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                             e1*2001/116*0448*..
               GHE                            e13*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/50R17                             A02) bis A10)
                               (Stufenheck, Schrägheck,                                   BF1) E51)
                               Kombi, Typ GH bis EG- 205/55R17
                               Gen.-Nr.
                               e1*2001/116*0448*13,     215/50R17
                               Typ GHE nur bis EG-      A01) K01) K16)
                               Gen.-Nr
                               e13*2007/46*1075*05)     225/45R17
                                                        A01) K03)

                                                        225/50R17
                                                        A01) K01) K04) K16) K27) K55)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                              e1*2001/116*0448*..
§22 55312*00




               GHE                             e13*2007/46*1075*..
               GJ                              e1*2007/46*1001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 141      Mazda 6                  215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (bei Typ GH nur                                            BF1) E51a) EF0)
                               Ausführungen ab EG-      215/60R17 M+S
                               Genehmigungs-Nr.         GB7)
                               e1*2001/116*0448*14,
                               bei Typ GHE nur          225/55R17
                               Ausführungen ab EG-
                               Genehmigungs-Nr.         235/50R17
                               e13*2007/46*1075*06)
                                                        235/55R17
                                                        GB7)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DJ1                           e1*2007/46*1335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 115      Mazda CX-3             215/50R17                           A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                        215/55R17
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                20b
               Seite :                     4/8
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               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                            e1*2001/116*0448*..
               GHE                           e13*2007/46*1075*..
               KE                            e13*2007/46*1247*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 141     Mazda CX-5             225/65R17                         A02) bis A10)
                                                      A93)                              BF1)

                                                       235/60R17
                                                       A93a)

                                                       235/65R17
                                                       G0F)

                                                       245/60R17

                                                       255/55R17

                                                       255/60R17
                                                       G0F)
§22 55312*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KF                            e13*2007/46*1803*..
               KFE                           e13*2007/46*1832*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 143     Mazda CX-5             225/65R17                         A02) bis A10)
                                                      A93a)                             BF1) EF0)

                                                       235/60R17

                                                       235/65R17
                                                       G0F)

                                                       245/60R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NC1                           e11*2001/116*0202*..
               NC1E                          e1*2001/116*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               93 bis 118      Mazda MX-5             205/45R17                         A01) bis A10)
                                                      K03)                              BF1)

                                                       215/40R17
                                                       A93) K01)

                                                       215/45R17
                                                       K01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                20b
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CP                             e1*98/14*0116*..
               CPD                            e1*98/14*0161*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 96       Mazda Premacy           195/40R17                         A02) bis A10)
                               (Serie 185/65R14 od.    T81)                              BF1)
                               195/55R15 od.
                               195/50R16)              205/40R17
                                                       T84)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
               TA                             G517
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               105 bis 155     Mazda Xedos 9           205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Serie 205/65R15)                                         BF1)
                                                       215/50R17
§22 55312*00




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TA                             e13*98/14*0002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120             Mazda Xedos 9           215/50R17                         A02) bis A10)
                               (Serie 215/55R16)                                         BF1)
                                                       225/45R17


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                20b
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
§22 55312*00




                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 88 OR
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                      siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

               E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                     siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

               E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                      • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
                      • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                20b
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
                     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
§22 55312*00




                    und G01) zu beachten.

               GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
                    225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
                      Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                20b
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707



               K63)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
                         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
                      • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
                         klemmen,
                      • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
                         auszuschneiden (siehe Skizze)
§22 55312*00




               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 20b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C23 707 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.05.2024
						
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