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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    C36 808
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               CMS
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C36 808 47 10
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1545/09
               Radgröße:                                                  8Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         47 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                     5
               Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
§22 55383*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       690 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 110 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                              e11*2001/116*0262*..
               BLE                             e13*2007/46*1071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 136      Mazda 3                 205/40R18                          A02) bis A10)
                               (Schrägheck, bis        T86)                               BF1) E50)
                               Modelljahr 2013)
                                                       215/40R18

                                                        225/35R18
                                                        A01) K03) T87)

                                                        235/35R18
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                               e11*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55383*00




               74 bis 121      Mazda 3                  205/45R18                         A02) bis A10)
                               (4-/ 5-Türer, ab         M00)                              BF1) E50a)
                               Modelljahr 2014)
                                                        215/45R18

                                                        225/40R18

                                                        235/40R18
                                                        A01) K01) K15)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BP                            e13*2007/46*1972*..
               BPE                           e13*2007/46*2249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 137      Mazda 3               205/45R18                            A02) bis A10)
                                                     M00) N215)                           BF2)

                                                        215/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CR1                           e13*2001/116*0156*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 107      Mazda 5               225/40R18                            A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K41) K43)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                18b
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               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                             e1*2001/116*0448*..
               GHE                            e13*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/45R18                             A01) bis A10)
                               (Stufenheck, Schrägheck, K03) M00) T86)                    BF1) E51)
                               Kombi, Typ GH bis EG-
                               Gen.-Nr.                 215/45R18
                               e1*2001/116*0448*13,     K01) K16) K55)
                               Typ GHE nur bis EG-
                               Gen.-Nr                  225/40R18
                               e13*2007/46*1075*05)     K01) K04) K16) K23) K56)

                                                        235/40R18
                                                        K01) K04) K16) K23) K55) K56)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                              e1*2001/116*0448*..
               GHE                             e13*2007/46*1075*..
§22 55383*00




               GJ                              e1*2007/46*1001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 143      Mazda 6                  225/50R18                         A02) bis A10)
                               (bei Typ GH nur                                            BF1) E51a)
                               Ausführungen ab EG-      235/45R18
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2001/116*0448*14,     245/45R18
                               bei Typ GHE nur
                               Ausführungen ab EG-      255/45R18
                               Genehmigungs-Nr.         A01) K67)
                               e13*2007/46*1075*06)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DJ1                           e1*2007/46*1335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 115      Mazda CX-3             215/45R18                           A02) bis A10)
                                                      A93a)                               BF1)

                                                        225/45R18

                                                        235/40R18

                                                        235/45R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                            e1*2001/116*0448*..
               GHE                           e13*2007/46*1075*..
               KE                            e13*2007/46*1247*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 141     Mazda CX-5             225/60R18                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                       235/55R18
                                                       A93a)

                                                       245/55R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KF                            e13*2007/46*1803*..
               KFE                           e13*2007/46*1832*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 143     Mazda CX-5            225/55R18                          A02) bis A10)
§22 55383*00




                                                                                        BF1) EF0)
                                                       225/60R18

                                                       235/55R18

                                                       245/50R18

                                                       245/55R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ER                            e11*2001/116*0308*..
               ERE                           e13*2007/46*1109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 191     Mazda CX-7            235/60R18                          A02) bis A10)
                                                                                        A93) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NC1                           e11*2001/116*0202*..
               NC1E                          e1*2001/116*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               93 bis 118      Mazda MX-5             205/40R18                         A01) bis A10)
                                                      K04)                              BF1) K01)

                                                       215/35R18
                                                       K04)

                                                       215/40R18
                                                       K04) K42)

                                                       225/35R18
                                                       K04) K42)

                                                       245/30R18
                                                       K02) K42)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808



               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 55383*00




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                      siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

               E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                     siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
§22 55383*00




               E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                      • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
                      • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

               E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
                     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.
§22 55383*00




               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               K41)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
                         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
                         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
                      • der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

               K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis zum
                         Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
                      • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
                         klemmen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               K43)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder so zu
                         fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann. Fixierung im
                         Bereich der Gummimanschette,
                      • das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
                         einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
                      • das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
                         einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
§22 55383*00




               K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
                      Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

               K56)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
                      Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

               K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist zu
                        entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
                        Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 18b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C36 808 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 04.07.2024
§22 55383*00
						
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