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							                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 21 MAZDA                                                     Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.12.2025
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                                Fahrzeughersteller              MAZDA




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                TKFK0BA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1998    10/25
                TKFK0BP46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1998    10/25
                TKFK0SA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1998    10/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100846*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CA; CP; CPD; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY;
                                                             GG1
                                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
                 Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/55R15 85                 5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                 CPD          e1*98/14*0161*..          205/50R15 86                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                96      195/60R15                    51G                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                              76Q

                 Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                              G138                        195/60R15                  51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          205/55R15-87               11A; 367                 721; 725; 73C; 74C



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 21 MAZDA                                                 Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 80      195/65R15          12T; 51G                Stufenheck;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74C; 76Q
                BK            e1*2001/116*0234*.. 62 - 80     195/65R15          51G                     Stufenheck;
                                                              205/60R15 91                               Schrägheck;
                                                              205/65R15 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/60R15 94                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         76Q
                BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 136   195/65R15   91                             bis Mj.2013;
                BLE           e13*2007/46*1071*..             205/60R15   91                             Stufenheck;
                                                              205/65R15   94                             Schrägheck;
                                                              215/60R15   94                             Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 76Q; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
§22 100846*00




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15             12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/60R15      91     12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                           205/65R15      94     12A                     725; 73C; 74C; 76Q
                CW           e1*2007/46*0433*..   85 - 110 195/65R15      91                             Kombi; Frontantrieb;
                                                           205/60R15      91     11A; 22I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/65R15      94     11A; 22I                12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                           215/60R15      94     11A; 22I                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 76Q

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 195/65R15             12N; 51G                Kombi; Stufenheck;
                GG1          e11*2001/116*0203*..                                                        Schrägheck;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         76Q

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 185/65R15                51G                     Stufenheck;
                GFD/GWD      e1*98/14*0164*..           195/60R15                51G                     Schrägheck;
                GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                              e1*98/14*0055*..                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74C; 76Q



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GFD/GWD      e1*98/14*0164*..  66 - 100 185/65R15                 Nur Fz.bis 1060kg       Nur Fz.bis 1060kg
                GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                    zul.Achslast; 51G       zul.Achslast; Kombi;
                             e1*98/14*0055*..           195/60R15                 Nur Fz.bis 1060kg       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  zul.Achslast; 51G       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                              195/65R15           nur 7-Sitzer, erhöhte   721; 725; 73C; 74C;
                                                                                  Achslast; 51G           76Q


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Las tindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§22 100846*00




                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
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                12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäus er im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Em pfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 100846*00




                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
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                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
§22 100846*00




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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