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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    1/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CA 65535
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            112
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz (D), Mercedes-Benz (D) bzw. DaimlerChrysler
                                (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
124, 124C, 124T, 168, 201, 414 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
169, 245, 246                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     130 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000344-N0-015-30~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    2/9                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                            201
ABE / EG-Genehmigung:           C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 90    190                          185/65R15                               A02) bis A10)
              (Fahrzeuge bis Modelljahr    A93)
              1984 , mit serienmäßig 14-
              Zoll Rädern)                 195/50R15
                                           A01)G01)

                                           195/55R15

                                           195/60R15

                                           205/50R15
                                           A01)G01)

                                           205/55R15
                                           A01)K11)K12)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           195/50R15            205/50R15          A01) bis A10)G01)
                                                                                   K12)V00)
                                           205/50R15            225/50R15          A01) bis A10)K12)
                                                                                   V00)
53 bis 90      190                         185/65R15                               A02) bis A10)
               (Fahrzeuge ab Modell-       A93)
               jahr 1985 , mit serienmäßig
               15-Zoll-Rädern)             195/50R15
                                           A01)G01)

                                           195/55R15

                                           195/60R15

                                           205/50R15

                                           205/55R15
                                           A01)K11)K12)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           195/50R15            205/50R15          A01) bis A10)G01)
                                                                                   K12)V00)
                                           205/50R15            225/50R15          A01) bis A10)A93)
                                                                                   K12)V00)
                                                                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    3/9                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                         201
ABE / EG-Genehmigung:        C750/1; C750/2; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 122   190                     185/65R15 M+S                                      A02) bis A10)
                                      E44)

                                                 185/65R15
                                                 E05)E44)

                                                 195/50R15
                                                 A01)G01)

                                                 195/55R15

                                                 195/60R15

                                                 205/50R15
                                                 A01)G01)

                                                 205/55R15
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 195/50R15            205/50R15          A01) bis A10)
                                                                                         G01)V00)
                                                 205/50R15            225/50R15          A02) bis A10)
                                                                                         V00)
125 bis 150    190 E 2.3-16,                     205/55R15                               A02) bis A10)
               190 E 2.5 - 16
C750/3/NT3E    830/930-840/930-860/940-860/940                                           5/112/66,5




RA-000344-N0-015-30~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    4/9                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                         124
ABE / EG-Genehmigung:        D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 142   E-Klasse                185/65R15                                 A02) bis A10)
                                      A90)E05)E44)                              E41)

                                        195/65R15
                                        A90)E44)

                                        205/60R15

                                        215/60R15
                                        A01)K12)

                                        225/50R15
                                        A01)G01)K03a)K11)K12)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/60R15            225/55R15          A01)bis A10)E41)K04a)
                                                                                K12)V00)
                                        205/60R15            215/60R15          A01)bis A10)E41)
                                                                                K12)V00)
D700/2/NT12E   1125/1115                                                        5/112/66,6



Typ:                         124T
ABE / EG-Genehmigung:        E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 138   E-Klasse T-Modell       195/65R15                                 A02) bis A10)
                                      A90)E44)                                  E41)

                                        205/60R15

                                        215/60R15
                                        A01)K12)

                                        225/55R15
                                        A01)K03a)K04a)K11)K12)L25)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/60R15            225/55R15          A01)bis A10)E41)F22)
                                                                                K04a)K12)V00)
E081/NT7E      1080/1230                                                        5/112/66,6




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    5/9                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                           124C
ABE / EG-Genehmigung:          E499; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 97 bis 142   E-Klasse Cabrio/Coupe     195/65R15 M+S                                A02) bis A10)
                                        A90)E05)

                                         205/60R15 M+S

                                         205/60ZR15

                                         215/60ZR15
                                         A01)K12)

                                         225/50ZR15
                                         A01)G01)K03a)K11)K12)L25)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/60ZR15           225/55ZR15             A01)bis A10)
                                                                                     K04a)K12)V00)
                                         205/60ZR15           215/60ZR15             A01)bis A10)
                                                                                     K12)V00)
                       1010/1170                                        5/112/66.5



Typ:                         168
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 75    A-Klasse                 175/65R15                                     A01) bis A10)E53)
                                       E05)M00)                                      K03)K15)K18)

                                         185/55R15 M+S

                                         195/50R15
e1*96/79*0073*16E      805/755(825)                                                  5/112/66,6



Typ:                         414
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0185*.., e1*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92    Vaneo                    185/60R15                                     A01) bis A10)
                                                                                     K03)
                                         195/55R15
e1*2001/116*0185*07E   990/990/1040)                                                 5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    6/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 85    A-Klasse                185/65R15                         A02) bis A10)
                                      A93)                              E04)

                                         195/60R15
                                         A93)

                                         205/60R15
                                         A01)K03)K78)
e1*2001/116*0288*16    935/900(935)                                     5/112/66,5



Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 85    B-Kasse                 195/65R15                         A02) bis A10)
                                                                        A93)E04)
                                         205/60R15
                                         A01)K03)K04)
e1*2001/116*0314*08E   935/900(935)                                     5/112/66,5



Typ:                         246
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 90     B- Klasse              195/65R15                         A02) bis A10)E04)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/60R15

                                         225/55R15

e1*2007/46*0751*01     1100/955(995)                                    5/112/66,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
     - Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.

E44) An Fahrzeugen mit Sportfahrwerk ist diese Reifengröße nur als M+S Bereifung zulässig.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße
     155/70R15 eingetragen ist.

F22) Nicht zulässig an 4-Matic-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Abnahmebestätigung nach §19(3)
     eingetragen werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K78) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste
       komplett um- und anzulegen.

L25) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von 10
     mm Dicke zu begrenzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 30 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.08.2012




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