Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TU7832666 LK112 ET32 ohne 66,6 705 2178 04/05 TU7832666 LK112 ET32 ohne 66,6 730 2100 04/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 170; 208; 202; 210 K; H0; 210; 203; 171; 414; 209; 203 K; 203 CL Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204; 172 Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJMM Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204; 204 X; 204 K; 211; 169; 212; 207; 215; 245; 140; 140 C; 211K; 220; 212K Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 169; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 245; 414 150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 22I; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 60 - 142 205/45R17 84W 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R17 88 11A; 22I; 24C; 24D 73C; 74A 215/45R17 87 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22H; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R17 89 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A 225/45R17 90 11A; 22I; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 215/45R17 87 Nacharbeit VA ab Werk 10B; 11B; 11G; 11H; G363 215/45R17 87 ohne Nacharbeit ab 12A; 51A; 71K; 721; Werk; 11A; 21B; 21J 73C; 74A 55 - 145 225/45R17-90 ohne Nacharbeit ab Werk; 11A; 21B; 21J 225/45R17-90 Nacharbeit VA ab Werk 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G; 57F; 66B; 687 125 - 145 215/45R17 Nacharbeit VA ab Werk; 631 215/45R17 ohne Nacharbeit ab Werk; 11A; 21B; 21J; 631 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F; 22G; 73C; 74A 57F; 66B; 681; 687 110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 215/45R17 51G; 52J Nur C 32 AMG; Nur C 225/45R17 51G 30 CDI AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 51G Nur 4-MATIC; 225/45R17 91 11A; 21Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb; 75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 200 225/45R17 51G; 68E; 687 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 91 11A; 21Q; 68E; 687 73C; 74A 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Nicht C 30 CDI AMG; 75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 Nur bis 75 - 200 225/45R17 51G; 68E; 687 e1*98/14*0159*18; 225/45R17 91 11A; 21Q; 68E; 687 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 205/50R17 51G; 52J Nur C 30 CDI AMG; 225/45R17 51G Nur bis e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb; 75 - 200 225/45R17 51G; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21Q; 68E; 687 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 205/50R17 11A; 21B; 51G; 52J Nur C 32 AMG; Nur C 215/45R17 51G; 52J 30 CDI AMG; 225/45R17 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 51G Nur 4-MATIC; 225/45R17 91 11A; 21Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Limousine; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I Coupe; Heckantrieb; 235/45R17 94 11A; 24J; 26B; 26N; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S 204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 200 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Kombi; Heckantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 73C; 74A; 76S 204 K e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Nur 4-MATIC; Kombi; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 729; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19; 75 - 200 225/45R17 91 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 91 Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/45R17 51G Nur CLK 500; Nur CLK 55 AMG; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 225/55R17 97 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M 11H; 12A; 51A; 71K; 245/50R17 99 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 721; 729; 73C; 74A; 24J; 24M 76S Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für 215/45R17 87 57E; 681; 684 gepanzerte Fz; 55 - 125 225/45R17 91 Heckantrieb; 245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 66B; 681; 10B; 11B; 11G; 11H; 687 12A; 51A; 71K; 721; 55 - 205 235/45R17 10N; 51G; 68A 729; 73C; 74A 130 - 165 225/45R17 91W 245/40R17 91W 11A; 22B; 57F; 66B; 681; 687 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 11A; 24J; 51G nicht für gepanzerte Fz; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb; 83 - 205 235/45R17 10N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 11A; 24J; 51G Allradantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/45R17 93W 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 200 225/50R17 94Y 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 93Y 729; 73C; 74A; 76T 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 200 225/50R17 94 Nur 4-MATIC; 235/45R17 94 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 51J; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76R; 76S 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 225/50R17 94W 5HI; 51J Heckantrieb; 235/45R17 94W 5HI; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 200 245/45R17 95 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76T 211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC; 235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb; 130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 97 51J 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76R; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21B; 24J; 248 Stufenheck; 235/45R17 94W 11A; 21P; 51J Heckantrieb; 100 - 215 225/50R17 94Y 11A; 21B; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94Y 11A; 21P; 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R17 95W 11A; 21B; 24J; 248 729; 73C; 74A; 76S; 76T 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 150 235/45R17 97Y Kombi; Heckantrieb; 100 - 215 225/50R17 98Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 97 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R17 99 11A; 245 729; 73C; 74A; 75I; 76S; 76T Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/45R17 94 11A; 21P; 575 Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S 207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 205/50R17 93 51J Coupe; Heckantrieb; 215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21P; 248; 51J 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 91 51J 729; 73C; 74A; 76S 235/45R17 94 11A; 21P; 248; 575; 68A Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 245/55R17 102 11A; 22I; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R17 101 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 255/55R17 104 11A; 21P; 22I; 24C; 24D; 73C; 74A; 76O 575 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe; 100 - 255 215/45R17 11A; 21B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 11A; 21B; 24J; 367; 631 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 245/50R17 99Y 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; F690 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 75I; 76S 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 245/50R17 99Y 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; G165 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 225/55R17 51G Nicht für Fz. m. 235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 24J; 51J Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 225/55R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Nicht für Fz. m. 51G Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 24N 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 21B; 24J; 24N 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17 90 11A; 21B; 24C; 24N; 367; 73C; 74A 66A; 684 100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 24J; 24N; 51G 145 - 160 235/40R17 90W 11A; 21B; 24C; 24N; 367; 66A; 684 170 e1*95/54*0039*.. 260 205/50R17 11A; 21B; 24J; 24N; 51G; Nur SLK 32 AMG; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 11A; 21B; 24J; 24N; 51G; 12A; 51A; 71K; 721; 52J 73C; 74A 225/45R17 11A; 21B; 24J; 51G; 57E; 687 225/45R17 11A; 21B; 24J; 24N; 51G; 52J 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87W 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 91 73C; 74A 172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 225 205/50R17 89 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb; 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 94 11A; 26P 729; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: VANEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0185*.. 215/40R17 85 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 73C; 74A 225/35R17 86 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0287-05-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46183 ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TU7 Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.