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							                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




             MITTEILUNG

     E1      ausgestellt von:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             über die Erweiterung der Genehmigung
             für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124



             COMMUNICATION

             issued by:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             concerning approval extended
             of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124


Nummer der Genehmigung: 000035                     Erweiterung Nr.: 01
Approval No.                                       Extension No.


1.    Radhersteller:
      Wheel manufacturer:
      Reifen Gundlach GmbH

2.    Typbezeichnung des Rades:
      Wheel type designation:
      RG10 7016

2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
      Category of replacement wheels:
      Dimensionsgleiche Nachrüsträder
      pattern part replacement wheels

2.2   Werkstoff:
      Construction material:
      Aluminiumlegierung
      Aluminium alloy

2.3   Fertigungsverfahren:
      Method of production:
      gegossene Räder
      casted wheels
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




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Nummer der Genehmigung: 000035, Erweiterung 01
Approval No.:

2.4   Kennung der Felgenkontur:
      Rim contour designation:
      7,0 J x 16 H2

2.5   Einpresstiefe des Rades:
      Wheel inset/outset:
      43 ww. 38 mm

2.6   Radbefestigung:
      Wheel attachment:
      serienmäßige Radschrauben
      original wheel mounting bolt

2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
      Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
      690 kg bei einem Abrollumfang von 2050 mm
      690 kg with a tyre-tread circumference of 2050 mm

3.    Name und Anschrift des Herstellers:
      Manufacturer‘s name and address:
      Reifen Gundlach GmbH
      DE-56316 Raubach

4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
      If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
      entfällt
      not applicable

5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
      Date on which the wheel was submitted for approval tests:
      Juli 2010

6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
      Technical Service responsible for carrying out the approval test:
      Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
      der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
      DE-51105 Köln

7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      06.08.2012

8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Number of report issued by that service:
      55 0896 10 (2. Ausfertigung)
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




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Nummer der Genehmigung: 000035, Erweiterung 01
Approval No.:

9.    Bemerkungen:
      Remarks:
      entfällt
      not applicable

10.   Die Genehmigung wird erweitert
      Approval extended

11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      Erweiterung des Verwendungsbereiches
      extension of range of application

12.   Ort:              DE-24932 Flensburg
      Place:

13.   Datum:            18.09.2012
      Date:

14.   Unterschrift:     Im Auftrag
      Signature:
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




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Nummer der Genehmigung: 000035, Erweiterung 01
Approval No.:

15.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
      Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich
      ist.
      Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
      competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


      1.   Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
           Index to the information package

      2.   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
           Collateral clauses and instruction on right to appeal

      3.   Beschreibungsunterlagen
           Information package
               Montageanleitung für Leichtmetallrad


                 Elegancy         RG10 7016          E1   124R–000035

Montageanleitung

  1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.

  2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.

  3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
     entsprechen.
  4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
     werden.

  5. Vor der Radmontage am Fahrzeug muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion
     oder Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingeschmiert werden.
      § Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
      § Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
          anzuschrauben.
      § Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
      § Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand, mit
          einem Drehmomentschlüssel anziehen.
      § Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.

  6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden.

  7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.

  8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.

  9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
     Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
     dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.

  10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
      gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
      Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
      geprüften Version entspricht.

Pflegehinweise
  §   Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
      von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
      muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
      werden.
  §   Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
      verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
      beachten.
  §   Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
GUTACHTEN zur ECE R124 000035

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089610 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ RG10 7016
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
DB           RG10 7016 DB / ohne Ring              5/112/66,6         43       690     2050


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Serien - Schraube M14x1,5    Kugel d = 28 mm 130                     27


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse                 88-215        205/55R16     A32                                 A04 A05 A09
204                                                                                      A14 A16 A22
e1*2001/116*0431*..                                                                      A63 Cpe ECE
- Limousine/Coupe                                                                        Lim S01
- incl. Facelift 2011
C-Klasse T-Modell        88-170        205/55R16     A32 T91 T94                         A04 A05 A09
204K                                                                                     A14 A16 A22
e1*2001/116*0457*..                                                                      A63 Car ECE
- incl. Facelift 2011                                                                    S01

Auflagen und Hinweise

A04    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

A05       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

A09    Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000035

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089610 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ RG10 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 2
A22     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis einschließlich 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch schlauchlose Reifen und kurze Gummiventile zulässig,
die den Normen E.T.R.T.O. – Typ V2-03-6, DIN – Typ 33GS-11,3 oder Tire and Rim – Nr. TR 412
entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen auf dieser
Radgröße incl. Einpresstiefe auch serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegben ist.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S01      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Lambsheim, 6. August 2012


                                                                                00183099.DOC




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