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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48299 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55103110 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ PR 859
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                      ATS Leichtmetallräder GmbH
                                  Bruchstraße 34
                                  67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Präzision
Typ                               PR 859
Radgröße                          8,5Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
30.B7        PR 859.30.B7 / Z15                   5/112/66,6          30         780    2200
             Ø 70,0 x Ø 66,5

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48299
Herstellerzeichen                 ATS
Radtyp und Ausführung             PR 859 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx19H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Made in Germany
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M14x1,5       Kegel 60°    130                      30                 Multipack:
                                                                                        44

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48299 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55103110 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ PR 859
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLS-Klasse             150-225        245/35R19    R02                                   A02 A04 A05
218                    150-225        255/35R19    R02                                   A08 A09 A12
e1*2007/46*0485*..                                                                       A18 A58 A99
                                                                                         Lim V19 VA1
                                                                                         S01
SL                     170-285        255/35R19    R02                                   A02 A04 A05
230                                                                                      A08 A09 A12
e1*98/14*0169*..                                                                         A18 A99 RDK
                                                                                         V19 VA1 S01
SL 600                 368,380        255/35R19    R02                                   A02 A04 A05
230                                                                                      A08 A09 A12
e1*98/14*0169*..                                                                         A18 A99 RDK
                                                                                         V19 VA1 S01

Auflagen und Hinweise

Das Sonderrad ist nur in Verbindung mit dem Sonderrad PR 1009.40.B7, 10,0Jx19H2, ET 40 mm
der Firma ATS Leichtmetallräder GmbH an der Vorderachse zulässig.
Die Reifengrößen und Auflagen für die Vorderachse sind der ABE Nr. 48465
(Gutachten Nr. 55051711, Anlage 4, 1. Ausfertigung) zu entnehmen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55103110 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ PR 859
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 3 von 4

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 245/35R19         275/30R19
Nr. 2 255/35R19         255/35R19
Nr. 3 255/35R19         285/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die Sonderräder sind nur an der Vorderachse zulässig.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. September 2011 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48299 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55103110 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ PR 859
Hersteller                    ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 23. September 2011




Blauth                                                              00171161.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48465 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 10Jx19H2 Typ PR 1009
Hersteller                         ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 1 von 4

Auftraggeber                       ATS Leichtmetallräder GmbH
                                   Bruchstraße 34
                                   67098 Bad Dürkheim
                                   QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Modell                             Präzision
Typ                                PR 1009
Radgröße                           10Jx19H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
40.B7        PR 1009.40.B7 / Z15                   5/112/66,6          40         780    2200
             Ø 70,0 x Ø 66,5

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                         48465
Herstellerzeichen                  ATS
Radtyp und Ausführung              PR 1009 (s.o.)
Radgröße                           10Jx19H2
Einpresstiefe                      ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                   Made in Germany
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M14x1,5       Kegel 60°     130                      30                 Multipack:
                                                                                         44

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48465 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10Jx19H2 Typ PR 1009
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLS-Klasse             150-225        255/35R19    R03                                   A02 A04 A05
218                    150-225        275/30R19    R03                                   A08 A09 A12
e1*2007/46*0485*..                                                                       A18 A58 A99
                                                                                         Lim V19 VA2
                                                                                         S01
SL                     170-285        255/35R19    R03                                   A02 A04 A05
230                    170-285        285/30R19    R03                                   A08 A09 A12
e1*98/14*0169*..                                                                         A18 A99 RDK
                                                                                         V19 VA2 S01
SL 600                 368,380        255/35R19    R03                                   A02 A04 A05
230                    368,380        285/30R19    R03                                   A08 A09 A12
e1*98/14*0169*..                                                                         A18 A99 RDK
                                                                                         V19 VA2 S01

Auflagen und Hinweise

Das Sonderrad ist nur in Verbindung mit dem Sonderrad PR 859.30.B7, 8,5Jx19H2, ET 30 mm
der Firma ATS Leichtmetallräder GmbH an der Vorderachse zulässig.
Die Reifengrößen und Auflagen für die Vorderachse sind der ABE Nr. 48299
(Gutachten Nr. 55103110, Anlage 16, 1. Ausfertigung) zu entnehmen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48465 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx19H2 Typ PR 1009
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 3 von 4

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 245/35R19         275/30R19
Nr. 2 255/35R19         255/35R19
Nr. 3 255/35R19         285/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VA2     Die Sonderräder sind nur an der Hinterachse zulässig.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. September 2011 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48465 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx19H2 Typ PR 1009
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2011.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 22. September 2011




Blauth                                                               00171101.DOC




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