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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    1 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CA 65535
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            112
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz (D), Mercedes-Benz (D) bzw. DaimlerChrysler
                                (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
124, 124C, 124T, 168, 201, 414 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
169, 176, 245, 245G, 246       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     130 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000344-O0-015-30~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    2 / 11                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                            201
ABE / EG-Genehmigung:           C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 90    190                          185/65R15                               A02) bis A10)
              (Fahrzeuge bis Modelljahr    A93)
              1984 , mit serienmäßig 14-
              Zoll Rädern)                 195/50R15
                                           A01)G01)

                                           195/55R15

                                           195/60R15

                                           205/50R15
                                           A01)G01)

                                           205/55R15
                                           A01)K11)K12)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           195/50R15            205/50R15          A01) bis A10)G01)
                                                                                   K12)V00)
                                           205/50R15            225/50R15          A01) bis A10)K12)
                                                                                   V00)
53 bis 90      190                         185/65R15                               A02) bis A10)
               (Fahrzeuge ab Modell-       A93)
               jahr 1985 , mit serienmäßig
               15-Zoll-Rädern)             195/50R15
                                           A01)G01)

                                           195/55R15

                                           195/60R15

                                           205/50R15

                                           205/55R15
                                           A01)K11)K12)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           195/50R15            205/50R15          A01) bis A10)G01)
                                                                                   K12)V00)
                                           205/50R15            225/50R15          A01) bis A10)A93)
                                                                                   K12)V00)
                                                                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                         201
ABE / EG-Genehmigung:        C750/1; C750/2; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 122   190                     185/65R15 M+S                                      A02) bis A10)
                                      E44)

                                                 185/65R15
                                                 E05)E44)

                                                 195/50R15
                                                 A01)G01)

                                                 195/55R15

                                                 195/60R15

                                                 205/50R15
                                                 A01)G01)

                                                 205/55R15
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 195/50R15            205/50R15          A01) bis A10)
                                                                                         G01)V00)
                                                 205/50R15            225/50R15          A02) bis A10)
                                                                                         V00)
125 bis 150    190 E 2.3-16,                     205/55R15                               A02) bis A10)
               190 E 2.5 - 16
C750/3/NT3E    830/930-840/930-860/940-860/940                                           5/112/66,5




RA-000344-O0-015-30~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    4 / 11                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                         124
ABE / EG-Genehmigung:        D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 142   E-Klasse                185/65R15                                 A02) bis A10)
                                      A90)E05)E44)                              E41)

                                        195/65R15
                                        A90)E44)

                                        205/60R15

                                        215/60R15
                                        A01)K12)

                                        225/50R15
                                        A01)G01)K03a)K11)K12)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/60R15            225/55R15          A01)bis A10)E41)K04a)
                                                                                K12)V00)
                                        205/60R15            215/60R15          A01)bis A10)E41)
                                                                                K12)V00)
D700/2/NT12E   1125/1115                                                        5/112/66,6



Typ:                         124T
ABE / EG-Genehmigung:        E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 138   E-Klasse T-Modell       195/65R15                                 A02) bis A10)
                                      A90)E44)                                  E41)

                                        205/60R15

                                        215/60R15
                                        A01)K12)

                                        225/55R15
                                        A01)K03a)K04a)K11)K12)L25)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/60R15            225/55R15          A01)bis A10)E41)F22)
                                                                                K04a)K12)V00)
E081/NT7E      1080/1230                                                        5/112/66,6




RA-000344-O0-015-30~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    5 / 11                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                           124C
ABE / EG-Genehmigung:          E499; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 97 bis 142   E-Klasse Cabrio/Coupe     195/65R15 M+S                                A02) bis A10)
                                        A90)E05)

                                         205/60R15 M+S

                                         205/60ZR15

                                         215/60ZR15
                                         A01)K12)

                                         225/50ZR15
                                         A01)G01)K03a)K11)K12)L25)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/60ZR15           225/55ZR15             A01)bis A10)
                                                                                     K04a)K12)V00)
                                         205/60ZR15           215/60ZR15             A01)bis A10)
                                                                                     K12)V00)
                       1010/1170                                        5/112/66.5



Typ:                         168
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 75    A-Klasse                 175/65R15                                     A01) bis A10)E53)
                                       E05)M00)                                      K03)K15)K18)

                                         185/55R15 M+S

                                         195/50R15
e1*96/79*0073*16E      805/755(825)                                                  5/112/66,6



Typ:                         414
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0185*.., e1*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92    Vaneo                    185/60R15                                     A01) bis A10)
                                                                                     K03)
                                         195/55R15
e1*2001/116*0185*07E   990/990/1040)                                                 5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    6 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
169                            e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 85       Mercedes A-Klasse       185/65R15                          A02) bis A10)

                                          195/60R15
                                          A01) K03)K04) K15) K23)

                                          195/65R15
                                          A01) G7Y)K03) K04) K15) K23)

                                          205/55R15
                                          A01) K01)K04) K15) K23) K26)

                                          205/60R15
                                          A01) K01)K04) K15) K23) K26)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 85       Mercedes B-Klasse        195/65R15                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01) A93)K03)                     E99)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 205/60R15
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01) A93)K01) K04)
                e1*2001/116*0470*02)
                                          215/55R15
                                          A01) A93)K01) K04)

                                          225/55R15
                                          A01) A93)K01) K04) K81)




RA-000344-O0-015-30~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    7 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 90       Mercedes B- Klasse       195/65R15                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                         E100)EF0)
                zulässig an              205/60R15
                Fahrzeugausführungen ab A93)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)     215/60R15

                                          225/55R15
                                          A01) K04)

                                          235/55R15
                                          A01) K04)K13) K22)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 90       Mercedes A-Klasse       195/65R15                          A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                         E100)E93) EF0)
                zulässig an             205/60R15
                Fahrzeugausführungen ab A93)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    215/60R15
                                          A01) K04)

                                          225/55R15
                                          A01) K01)K04)

                                          235/55R15
                                          A01) K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000344-O0-015-30~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    8 / 11                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A90)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung
        des Fahrzeugherstellers).

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).


RA-000344-O0-015-30~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    9 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E41)    Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
        -      Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
        -      Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.

E44)    An Fahrzeugen mit Sportfahrwerk ist diese Reifengröße nur als M+S Bereifung
        zulässig.

E53)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nur die
        Bereifungsgröße 155/70R15 eingetragen ist.

E93)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
        serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)    Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e1*2001/116*0470*02.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

F22)    Nicht zulässig an 4-Matic-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G7Y)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/40R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000344-O0-015-30~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    10 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1
      nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
      mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2
      nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
      serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
      Maßnahmen erforderlich sein.

K11)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.



RA-000344-O0-015-30~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


K81)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

L25)    Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von
        10 mm Dicke zu begrenzen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 30 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 21.10.2013




RA-000344-O0-015-30~DB-5-112-66-ET40.docx