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         ABE: 47042
              Design:
               C 10
          Radnummer:
       C10 706 45 62S
               Daten:
       7x16" ET45 LK5/112/66.5
             CMS 463/04
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
      1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
           Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
           ergänzen es, falls erforderlich.
      2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
           montiert werden.
      3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
           Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
           durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
           ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
      4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
           gesäubert werden.
      5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
           sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
           Reklamationen nicht anerkennen.
      6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
           fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.


    Montageinformation:
      1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
           wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
           Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
      2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
           wir nicht zurück nehmen.
      3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
           Schmutz befreit werden.
      4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
      5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
      6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
      7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
           Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
           bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
      8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
      9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47042*05



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 16 EH2+


Typ:                         C10 706



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                          2
Nummer der ABE: 47042*05

Die ABE-Nr. 47042 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ
C10 706, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0017-07-WIRD/N5
vom 10.11.2011 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 10.11.2011 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 26.06.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0017-07-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.06.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47042*05


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           11-TAAP-3047
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 47 042
                                           366-0017-07-WIRD/N5

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 7 J X 16 EH2+
Typ:                                      C10 706

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 706 46 91S R                       C10 706 40 10 R                            C10 706 35 09 R
C10 706 40 07 R                        C10 706 34 16S
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mitten Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                      kreis        loch   preß-   Rad-    Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /       (mm) tiefe     last    umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl               (mm)    (kg)    (mm)     Datum
C10 706 40 07        C10 706 CMS463/06          SR10 Ø67.1-Ø60.1          108/5     60,1     40     710   2062 09/08
R
C10 706 40 07        C10 706 CMS463/06          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     40     685   2135 09/08
R
C10 706 40 07        C10 706 CMS463/06          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     40     710   2062 09/08
R
C10 706 40 07        C10 706 CMS463/06          SR13 Ø67.1-Ø65.1          108/5     65,1     40     695   2090 09/08
R
C10 706 40 07        C10 706 CMS463/06          SR13 Ø67.1-Ø65.1          108/5     65,1     40     710   2062 09/08
R
C10 706 35 09        C10 706 CMS463/05          SR15 Ø72.6-Ø57.1          112/5     57,1     35     655   2098 09/08
R
C10 706 35 09        C10 706 CMS463/05          SR15 Ø72.6-Ø57.1          112/5     57,1     35     670   2060 09/08
R
C10 706 40 60S       C10 706 CMS463/01          ohne                      112/5     57,1     40     620   2092     01/07
C10 706 40 60S       C10 706 CMS463/01          ohne                      112/5     57,1     40     630   2060     01/07
C10 706 40 60S       C10 706 CMS463/01          ohne                      112/5     57,1     40     660   1960     01/07
C10 706 40 60S       C10 706 CMS463/01          ohne                      112/5     57,1     40     620   2092     09/08
R




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                                 Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 10.11.2011
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                                                                                                        Seite: 2 von 5
C10 706 40 60S     C10 706 CMS463/01             ohne                    112/5    57,1      40    630   2060 09/08
R
C10 706 40 60S     C10 706 CMS463/01             ohne                    112/5    57,1      40    660   1960 09/08
R
C10 706 42 60S     C10 706 CMS463/08             ohne                    112/5    57,1      42    670   2092 09/08
R
C10 706 42 60S     C10 706 CMS463/08             ohne                    112/5    57,1      42    680   2060 09/08
R
C10 706 46 91S     C10 706 CMS463/09             SR22RKØ66.45-Ø5         112/5    57,1      46    630   2025 04/10
R                                                7.1
C10 706 46 91S     C10 706 CMS463/09             SR22RKØ66.45-Ø5         112/5    57,1      46    643   1995 04/10
R                                                7.1
C10 706 35 09      C10 706 CMS463/05             SR17 Ø72.6-Ø66.6        112/5    66,6      35    670   2060 09/08
R
C10 706 45 62S     C10 706 CMS463/04             ohne                    112/5    66,6      45    650   1990 09/08
R
C10 706 46 91S     C10 706 CMS463/09             ohne                    112/5    66,6      46    643   1995 04/10
R
C10 706 40 10      C10 706 CMS463/07             SR10 Ø67.1-Ø60.1      114,3/5    60,1      40    705   2245 12/08
R
C10 706 40 10      C10 706 CMS463/07             SR10 Ø67.1-Ø60.1      114,3/5    60,1      40    730   2159 12/08
R
C10 706 40 10      C10 706 CMS463/07             SR12 Ø67.1-Ø64.1      114,3/5    64,1      40    730   2159 12/08
R
C10 706 40 10      C10 706 CMS463/07             SR14 Ø67.1-Ø66.1      114,3/5    66,1      40    730   2159 12/08
R
C10 706 40 10      C10 706 CMS463/07             ohne                  114,3/5    67,1      40    705   2245 12/08
R
C10 706 40 10      C10 706 CMS463/07             ohne                  114,3/5    67,1      40    730   2159 12/08
R
C10 706 20 16S     C10 706 CMS463/13             ohne                    120/5    72,6      20    710   2105 04/10
C10 706 34 16S     C10 706 CMS463/14             ohne                    120/5    72,6      34    640   2025 04/10
C10 706 34 16S     C10 706 CMS463/14             ohne                    120/5    72,6      34    660   1960 04/10
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     :CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C10
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 9,3 kg
I.2.    Radanschluß
siehe Anlage




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                               Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 10.11.2011
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I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 706 35 09 R:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : --                                     : CMS
Radtyp                              : --                                     : C10 706
Radausführung                       : --                                     : C10 706 CMS463/05
Radgröße                            : --                                     : 7 J X 16 EH2+
Typzeichen                          : KBA 47042                              : --
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 09.08
Gießereikennzeichnung               : --                                     : TS8987 w.w. R
Weitere Kennzeichnung               : CMS                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Zwei Technische Berichte (TÜV NORD) mit Nr.RP-003769-B0-233 vom 19.11.2008 und Nr.RP-003769-C0-233
vom 14.01.2009 liegen vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0017-07-MURD/N1-TB der TÜV SUED AUTOMOTIVE GMBH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                               Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 10.11.2011
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                                                                                                         Seite: 4 von 5
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 RENAULT                                        C10 706 40 07 R                40       10.11.2011       liegt bei
  2 FORD, JAGUAR, VOLVO                            C10 706 40 07 R; C10 706       40       10.11.2011       liegt bei
                                                   40 07 R
     3 VOLVO                                       C10 706 40 07 R; C10 706       40       10.11.2011       liegt bei
                                                   40 07 R
 16 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C10 706 46 91S R; C10 706      46       10.11.2011       liegt bei
                                                   46 91S R
     5 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,            C10 706 40 60S; C10 706        40       10.11.2011       liegt bei
       VOLKSWAGEN                                  40 60S; C10 706 40 60S;
                                                   C10 706 40 60S R; C10 706
                                                   40 60S R; C10 706 40 60S
                                                   R
     4 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               C10 706 35 09 R; C10 706       35       10.11.2011       liegt bei
                                                   35 09 R
  6 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,               C10 706 42 60S R; C10 706      42       10.11.2011       liegt bei
    VOLKSWAGEN                                     42 60S R
  9 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ               C10 706 46 91S R               46       10.11.2011       liegt bei
  8 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                     C10 706 45 62S R               45       10.11.2011       liegt bei
  7 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),               C10 706 35 09 R                35       10.11.2011       liegt bei
    MERCEDES-BENZ
 10 SUZUKI, TOYOTA                                 C10 706 40 10 R; C10 706       40       10.11.2011       liegt bei
                                                   40 10 R
 11 HONDA, ROVER                                   C10 706 40 10 R                40       10.11.2011       liegt bei




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                               Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 10.11.2011
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                                                                                                        Seite: 5 von 5
 12 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C10 706 40 10 R                40       10.11.2011      liegt bei
    Nissan International S. A., RENAULT
 13 CITROEN, DIAMOND, FORD, FORD                   C10 706 40 10 R; C10 706       40       10.11.2011      liegt bei
    MOTOR, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR                  40 10 R
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,
    MITSUBISHI, PEUGEOT
 15 BMW AG                                         C10 706 34 16S; C10 706        34       10.11.2011      liegt bei
                                                   34 16S
 14 BMW AG                                         C10 706 20 16S                 20       10.11.2011      liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.11.2011
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 10.11.2011
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                                                                                                    Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                          Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
Festigkeit                           RP-003769-B0-233                      19.11.2008
Festigkeit                           RP-003769-C0-233                      14.01.2009
Technischer Bericht                  366-0017-07-MURD/N1-TB                20.11.2008
Nabenkappe                           C 020 122-B                           07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung                      C10 706                               16.01.2007 1/27.07.2010
Radmutter M12x1,25                   D000395-N66                           10.12.1997
Radmutter M12x1,5                    D000394-N36                           10.12.1997
Radmutter M12x1,5 Schaft             1912132                               12.09.2007
Radmutter M14x1,5                    M.12.60.28                            13.11.1993
Radschraube M12x1,25x28              TP2107-BB50                           09.09.1999
Radschraube M12x1,5                  TP2107-BB51                           01.02.2000
Radschraube M12x1,5x26               TP2095-BB13                           09.09.1999
Radschraube M12x1,5x28               D000344-BB10                          09.09.1999
Radschraube M14x1,25x28              3714T05                               30.07.2007
Radschraube M14x1,5x30               TP2094-BB43                           09.09.1999
Radschraube M14x1,5x32               TP2094-BB42                           09.09.1999
Radteilzeichnung                     J 463 001                             15.01.2007 B/12.02.2008
Radteilzeichnung                     J 463 005                             29.05.2008
Radteilzeichnung                     J 463 006                             29.05.2008
Radteilzeichnung                     J 463 009                             29.05.2008 A/16.03.2010
Radteilzeichnung                     J 463 014                             16.04.2010
Radteilzeichnung                     J 463 007                             29.05.2008
Radteilzeichnung                     J 463 008                             29.05.2008
Radteilzeichnung                     J 463 013                             16.04.2010
Radzeichnung                         J 463 000                             15.01.2007 F/12.02.2008
Zentrierring                         D 000 251-E_671                       11.06.1994 27.03.2003
Zentrierring RK                      Repetaler 66.45-57.1                  04.03.2009




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.11.2011
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 10.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 10.10.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
C10 706 45 62S C10 706 463/04CMS               ohne                        66,6                   645    1990     09/08
CMS
C10 706 45 62S C10 706 463/04SD                ohne                        66,6                   645     1990    04/12
SD


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie.-Schr. Nr.A 000 990 4907
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16                51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/50R16 87             11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                          205/55R16 90             11A; 24J; 24M               725; 73C; 74D
                                          225/45R16 89             11A; 24J; 24M
                                          225/50R16 92             11A; 22I; 24C; 24D
176          e1*2007/46*0928*..  80 - 90 195/55R16 91              12I                         Frontantrieb;
                                          195/60R16 89             124                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                 80 - 125 205/50R16 91             12A                         51A; 71K; 721; 725;
                                          205/55R16 91             12A                         729; 73C; 74D; 76U
                                          215/55R16 93             11A; 12A; 248; 26P
                                          225/50R16 92             11A; 12A; 248; 26P
                                          235/50R16 95             11A; 12A; 24J; 248; 26N;
                                                                   26P; 27H

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 80 - 115 205/50R16 91                                          Kombi; Frontantrieb;
                                         205/55R16 91                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R16 93              11A; 26P                    12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/45R16 89              11A; 26P                    725; 729; 73C; 74D;
                                         225/50R16 92              11A; 26P; 57T               76U

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85  195/55R16 87             51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                 70 - 142 205/50R16 87                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                          205/55R16 90                                         725; 73C; 74D; 76U
                                          215/55R16 93             11A; 24J; 24M; 54A
                                          225/50R16 92             11A; 22I; 24J; 24M


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 8

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115       195/60R16            51G                         Coupe; Heckantrieb;
                                 115 - 150 205/50R16 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R16 91                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/55R16 93                                     725; 729; 73C; 74D;
                                           225/45R16 89Y        5FM; 685                    76U
                                           225/50R16 92         11A; 26P
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 205/55R16             12T; 51G                    Limousine;
                                           215/55R16 93         12A                         Heckantrieb;
                                           225/50R16            12A; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74D; 76U
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 170 205/55R16        12T; 51G                    Nur 4-MATIC;
                                               215/55R16 93     12A                         Limousine;
                                               225/50R16        12A; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74D; 76U
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 170 205/55R16         12T; 51G                    Kombi; Heckantrieb;
                                              215/55R16 93      12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      12A                         51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74D; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
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124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
     / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 8
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
     / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
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                                                                                                    Seite: 5 von 8
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
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                                                                                                    Seite: 6 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 245            y = 350                     VA
             26P                      x = 195            y = 300                     VA
             27B                      x = 340            y = 260                     HA
             27I                      x = 290            y = 210                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 8

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                     VA
             26B                      x = 355            y = 385                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 8

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
             26P                       x = 200            y = 310                    VA
             26B                       x = 250            y = 350                    VA
             27I                       x = 240            y = 315                    HA
             27B                       x = 290            y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             20                VA
             27H                   x = 290       y = 350              8                HA
             27F                   x = 290       y = 350            22,5               HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.