ABE C6 Radnummer: CS1 6 Dimension: ,x1“ Lochkreis: 5/112/R66,6 ABE-Nr.: 47 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 47181*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8 J x 18 EH2+ Typ: CS1 808 Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 47181 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können, dürfen nicht angebracht werden. Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile zusammengefaßt. Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47181*01 Die ABE-Nr. 47181 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2+ , Typ CS1 808, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0208-07-WIRD/N1 vom 09.11.2010 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 5 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus: Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 09.11.2010 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 04.07.2011 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Das am 23.03.2011 eingereichte Nachtragsgutachten Nr. 366-0208-07-WIRD/N1 vom 09.11.2010 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47181*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterla- gen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahr- zeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig- ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Ferti- gung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung, nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 10-TAAP-0782 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 3 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 47 181 366-0208-07-WIRD/N1 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Art: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Typ: CS1 808 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47181 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA47181 Die LM- Sonderräder können auch mit 8,0Jx18EH2+ gekennzeichnet sein. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum CS1 808 5662S CS1 808 CMS474/07 ohne 112/5 66,6 56 850 2288 02/10 CS1 808 6062S CS1 808 CMS474/02 ohne 112/5 66,6 60 850 2288 06/07 CS1 808 5371S CS1 808 CMS474/04 ohne 120/5 65,1 53 900 2284 06/07 CS1 808 5674S CS1 808 CMS474/05 ohne 130/5 71,6 56 945 2327 06/07 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Handelsmarke : CS1 Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 14,6 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage Gutachten 366-0208-07-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47181 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: CS1 808 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 09.11.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung CS1 808 5674S: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : CMS Radtyp : -- : CS1 808 Radausführung : -- : CS1 808 CMS474/02 Radgröße : -- : 8 J X 18 EH2+ Typzeichen : KBA 47181 : -- Einpreßtiefe : -- : ET60 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 06.07 Gießereikennzeichnung : -- : TS8987 Weitere Kennzeichnung : CMS : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0208-07-WIRD/N1-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. Für die in diesem Gutachten beschriebenen Ausführungen "ohne Verwendungsbereich" wurden keine Anbauversuche durchgeführt. Der Untersuchungsumfang soll sich an den Kriterien des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW -Kombi) Ausgabe Februar 1990, Anhang I orientieren. Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0208-07-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47181 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: CS1 808 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 09.11.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ CS1 808 5662S 56 09.11.2010 liegt bei 2 MERCEDES-BENZ CS1 808 6062S 60 09.11.2010 liegt bei 3 VOLKSWAGEN CS1 808 5371S 53 09.11.2010 liegt bei 4 AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN CS1 808 5674S 56 09.11.2010 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 09.11.2010 HPS Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0208-07-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47181 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: CS1 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 09.11.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Herstell.-CMS-Pinarbasi CS1 808_J474 09.11.2010 Nabenkappe C 020 392 18.04.2003 Radbeschreibung CS1 808_J474 21.09.2007 A/21.10.2010 Radschraube 1714T11_Z85 30.07.2007 Radteilzeichnung J 474 004 12.06.2007 Radteilzeichnung J 474 005 12.06.2007 Radteilzeichnung J 474 002 12.06.2007 Radzeichnung J 474 007 15.03.2010 Radzeichnung J 474 000 12.06.2007 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0208-07-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47181 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: CS1 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 09.11.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Deutschstraße 10 A-1230 Wien Seite: 1 von 3 TECHNISCHER BERICHT 366-0208-07-WIRD/N1-TB Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Art: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Typ: CS1 808 0. Hinweise Der Radtyp wird auch mit 8,0Jx18EH2+ gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum CS1 808 4976S CS1 808 CMS474/01 ohne 108/5 66,9 49 735 2254 06/07 CS1 808 5662S CS1 808 CMS474/07 ohne 112/5 66,6 56 850 2288 02/10 CS1 808 6062S CS1 808 CMS474/02 ohne 112/5 66,6 60 850 2288 06/07 CS1 808 5371S CS1 808 CMS474/04 ohne 120/5 65,1 53 900 2284 06/07 CS1 808 4016 CS1 808 CMS474/03 ohne 120/5 72,6 40 875 2284 06/07 CS1 808 5674S CS1 808 CMS474/05 ohne 130/5 71,6 56 945 2327 06/07 CS1 808 5674S R CS1 808 CMS474/05 ohne 130/5 71,6 56 945 2327 06/07 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Handelsmarke : CMS Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 14,6 kg I.2. Radanschluß siehe Punkt I. Übersicht I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung CS1 808 5674S R: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : CMS Radtyp : -- : CS1 808 Radausführung : -- : CS1 808 CMS474/02 Radgröße : -- : 8 J X 18 EH2+ Typzeichen : KBA 47181 : -- Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Technischer Bericht 366-0208-07-WIRD/N1-TB Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: CS1 808 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 09.11.2010 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Einpreßtiefe : -- : ET60 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 06.07 Gießereikennzeichnung : -- : TS8987 Weitere Kennzeichnung : CMS : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung: Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen: Ausführung Einpreßtiefe Radlast Abrollumfang Anzugsmoment Prüfmoment in Nm in mm in kg in mm in Nm Prüfwert Mb max. bei 100% CS1 808 5371S 53 900 2284 160 6721 CS1 808 5674S 56 945 2327 160 7212 CS1 808 5674S R 56 945 2327 160 7212 CS1 808 6062S 60 850 2288 170 6464 II.3.3 Abrollprüfung: Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt. Rad Ausführung Strecke Geschw Last Druck Reifen Ergeb. 3 CS1 808 5674S R 2000 50 - 70 2363 4,5 265/55R18 pos. Ende 2 CS1 808 5674S R 2000 50 - 70 2363 4,5 265/55R18 pos. Ende 1 CS1 808 6062S 2000 50 - 70 2363 4,5 265/55R18 pos. Ende Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine Funktionsbeeinträchtigung festgestellt. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Technischer Bericht 366-0208-07-WIRD/N1-TB Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: CS1 808 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 09.11.2010 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 II.3.5 Impact Prüfung: Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt: Ausführung Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck in mm in kg in kg in bar CS1 808 5371S 53 900 225/40 R18 720 2 CS1 808 5674S 56 945 235/60 R18 747 2 CS1 808 6062S 60 900 225/40 R18 720 2 CS1 808 5674S 56 945 235/60 R18 747 2 R Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen. IV. Zusammenfassung: Der Antragsteller hat darüber hinaus dafür zu sorgen, daß dieser Bericht sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt wird, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. V. Unterlagen: V.2. Allgemeine Hinweise: Keine VI. Radspezifische Auflagen 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen. Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 09.11.2010 HPS Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0208-07-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47181 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: CS1 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 09.11.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: CS1 808 des Herstellers / Importeurs: CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Datum: 09.11.2010 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - /- T - P.4 J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - - Gutachten 366-0208-07-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47181 ANLAGE: 1 Radtyp: CS1 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.01.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 56 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum CS1 808 56 62S CS1 808 CMS474/07 ohne 66,6 845 2291 02/10 CS1 808 56 62S CS1 808 CMS474/07 ohne 66,6 850 2288 02/10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 42 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 164; 639/5; 639; 639/2; 639/4 Zubehör : Z 85 OR Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 251 Zubehör : Serie Schraube A 000 990 53 07 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 166 Zubehör : Serie-Schraube A000 990 7607 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 103W 255/55R18 105 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/60R18 103 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 140 - 225 255/55R18 105 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE, GL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/55R18 104 12O; 51J Nur M-Klasse; 235/60R18 103 12O; 51J Allradantrieb; 245/60R18 105 12N; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 150 - 225 255/55R18 12I; 51G 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 75I; 76O; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0208-07-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47181 ANLAGE: 1 Radtyp: CS1 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.01.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 245/45R18 100 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 245/45R18 100 11A; 248; 5KA Allradantrieb; 639/5 e1*2007/46*0459*.., 190 245/45R18 11A; 248; 5KA Heckantrieb; L720 100W 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 245/45R18 100 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 245/45R18 100 11A; 248; 5KA Allradantrieb; 190 245/45R18 11A; 248; 5KA Heckantrieb; 100W 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0208-07-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47181 ANLAGE: 1 Radtyp: CS1 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.01.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0208-07-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47181 ANLAGE: 1 Radtyp: CS1 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.01.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.