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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1/8                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                             C18 859
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                    CMS 610/05
Artikel- oder Katalog-Nr:                                       C18 859 30 91S
Radgröße:                                                        8½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                                   30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               112 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                             66,60 mm
Zentrierart:                                                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                      ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                    735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                            2260 mm



Fahrzeughersteller                :   Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                             Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                moment
207, 212, 211, 211K, 211 AMG, Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde                       Z92OR       130 Nm
211K AMG, 211G, 204X,         M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
230                           Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde                       Z92OR            140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
216, 221, 216 AMG, 221 AMG Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde                          Z92OR            150 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         230
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 170 bis 380  SL-Klasse                255/35R19                                     A02) bis A10)

 380 bis 450       SL55AMG,                     255/35R19 M+S                        A02) bis A10)
                   SL65AMG
e1*98/14*0169*13   1195/1230(0)                                                     5/112/66




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2/8                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                         211
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0183*.. , e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170    E-Klasse                 235/35R19                                    A02) bis A10)

                                                    245/35R19
                                                    A01)K21)

191 bis 285             E-Klasse                    245/35R19                       A01) bis A10)
                                                    K21)

350 bis 378             E55 AMG,                    245/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                        E63 AMG                     K21)

e1*2001/116*0183*21E    1000-1225/1135-1255(1305)                                   5/112/66



Typ:                         211G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170    E-Klasse                235/35R19                                     A02) bis A10)

                                                    245/35R19
                                                    A01)K21)
e1*2001/1116*0274*07E   1025/1295(1345)                                             5/112/66,5



Typ:                         211 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
378           E63 AMG                 245/35R19 M+S                                 A01) bis A10)
                                      K21)

e1*2001/116*0397*02E    1165 / 1245 (0)                                             5/112/66


Typ:                         211K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne                hinten
100 bis 285   E-Klasse                245/35R19            255/35R19                A01) bis A10)
                                                                                    K64)V00n)

350 bis 378             E55 AMG,                    245/35R19 M+S   255/35R19 M+S   A01) bis A10)
                        E63 AMG                                                     K64)V00n)

e1*2001/1116*0213*16E   975-1175/1320-1382(1435)                                    5/112/66




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     3/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                         211K AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
378           E63 AMG                 245/35R19 M+S                     A01) bis A10)
                                      K21)

                                             255/35R19 M+S
                                             F34)K64)
e1*2001/116*0398*02E   1110 / 1350 (0)                                  5/112/66



Typ:                         221
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 285  Mercedes S-Klasse       255/40R19                         A01) bis A10)
                                                                        K01)
380 bis 450            Mercedes S-Klasse,    255/40R19 M+S              A01) bis A10)
                       S 63 AMG,                                        K01)
                       S 65 AMG
e1*2001/116*0335*12    1375/1375 (1430)                                 5/112/66



Typ:                         221 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 450    S63AMG,                255/40R19 M+S                     A01) bis A10)
               S65AMG                                                   K01)
e1*2001/116*0396*04    1375/1375 (0)                                    5/112/66,5


Typ:                         216
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 285          Mercedes CL-Klasse      255/40R19                         A01) bis A10)
                                                                        K01)
380 bis 450            Mercedes CL-Klasse,   255/40R19 M+S              A01) bis A10)
                       CL 63 AMG,                                       K01)
                       CL 65 AMG
e1*2001/116*0372*05    1310/1390(0)                                     5/112/66



Typ:                         216 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 450    CL63AMG,               255/40R19 M+S                     A01) bis A10)
               CL65AMG                                                  K01)
e1*2001/116*0426*02    1310/1390(0)                                     5/112/66,5




RA-000540-A0-233-04~DB-5-112-66_5-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     4/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                         204X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 200   GLK                    235/45R19                           A01) bis A10)
                                                                          K01)K02)
                                          235/50R19
                                          K95)

                                          245/45R19

                                          255/40R19

                                          255/45R19

e1*2001/116*0480*06   1270/1280(1330)                                     5/112/66.5



Typ:                         212
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 215   E-Klasse               235/35R19                           A01) bis A10)
                                      K04)T91)                            K01)

                                          245/35R19
                                          K02)K27)K67)K97)

                                          255/30R19
                                          K02)K27)T91)
 285                   E-Klasse           245/35R19                       A01) bis A10)
                                          K02)K27)K67)K97)                K01)

                                          255/30R19
                                          K02)K27)T91)
e1*2001/116*0501*04   1255/1275(1385)                                     5/112/66,5



Typ:                           207
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125 bis 215   E-Klasse                 225/35R19                         A01) bis A10)
               (Coupe, Cabrio)          E82)T88)                          K01)K04)

                                          235/35R19
                                          K28)

                                          245/30R19
                                          K28)T89)
285                   E-Klasse            235/35R19                       A01) bis A10)
                      (Coupe, Cabrio)                                     K01)K04)K28)
                                          245/30R19
                                          T89)
e1*2001/116*0502*04   1140/1200(1240)                                     5/112/66,5



Auflagen und Hinweise

RA-000540-A0-233-04~DB-5-112-66_5-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     5/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.


E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen (z.B. SLK32 AMG,
     SLK55 AMG), bei denen an Achse 2 als (Sommer-)Mindestbereifung 245/40R17, bzw.
     245/35R18 serienmäßig eingetragen ist.
RA-000540-A0-233-04~DB-5-112-66_5-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
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E66) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – In-
     strumenten f. Tacho u. Drehzahl).

E67) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeuge ab MJ 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instru-
     menten f. Tacho u. Drehzahl).

E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
     größe ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

F34) Am Achsbügel an Achse 1 ist die zum Reifen weisende Befestigungsschraube (Schaf-
     tende ohne Gewinde) um 5 mm zu kürzen.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
     kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
RA-000540-A0-233-04~DB-5-112-66_5-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
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K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - der Stoßfänger sowie der Kotflügel ist im vorderen Bereich auszustellen,
     - die Kotflügelkante ist im oberen Bereich komplett umzulegen und auszustellen.

K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
       hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers aus-
       zustellen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Rad-
       haus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu
       kürzen. Die Befestigungschrauben sind nach hinten zu versetzen.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab seitlicher Zierleiste bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett (auf Restdicke ~6 mm) um- und anzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Blech) ist im Bereich der Stoß-
       fängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Rad-
       haus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K73) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
       hinteren Stoßfänger komplett umzulegen .
     - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers aus-
       zustellen.
     - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
     - die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist auf Restdicke von max. 5 mm zu kürzen.

K75) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
     Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm abzuschleifen.

K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter
     der Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Be-
     reich entsprechend anzupassen.




RA-000540-A0-233-04~DB-5-112-66_5-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten um-
     zulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
     men.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 25.06.2010
RA-000540-A0-233-04~DB-5-112-66_5-66_6-30-C18_859_30_91S.doc




RA-000540-A0-233-04~DB-5-112-66_5-66_6-30-C18_859_30_91S.doc