Gutachten 366-0079-10-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184 ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AVA9N Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum AVA9N8BP25666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 735 2144 09/10 AVA9N8HA25666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 700 2254 09/10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 203; 208; 210; 203 K; 171; 203 CL; 209; 210 K; 202; H0 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 172; 218; 231; 230 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 219 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 172; 218; 219; 230; 231 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 265/30R19 89 11A; 22B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; G363 24D; 57F; 68X 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 235/35R19 87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R19 89 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 721; 24D; 57F; 68X 725; 73C; 74A; 74P; 76B 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 265/30R19 11A; 22B; 22D; 22F; Nur C 32 AMG; Nur C 22L; 24D; 53S; 54A; 30 CDI AMG; 57F; 68X Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 977 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 160 265/30R19 11A; 22B; 22D; 22F; Heckantrieb; 22L; 24D; 53S; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 68X 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 977 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-10-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184 ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AVA9N Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 265/30R19 89W 11A; 22B; 22D; 22F; Nicht C 30 CDI AMG; 22L; 24D; 54A; 57F; Nur bis 68X 75 - 200 265/30R19 93 11A; 22B; 22D; 22F; e1*98/14*0159*18; 22L; 24D; 54A; 57F; Heckantrieb; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 977 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 265/30R19 89Y 11A; 22B; 22D; 22F; Nur C 30 CDI AMG; Nur 22L; 24D; 54A; 57F; bis e1*98/14*0159*18; 68X Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 977 203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 265/30R19 11A; 22B; 22D; 22F; Nur C 32 AMG; Nur C 22L; 24D; 53S; 54A; 30 CDI AMG; 57F; 68X Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 977 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 160 265/30R19 11A; 22B; 22D; 22F; Heckantrieb; 22L; 24D; 53S; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 68X 12A; 51A; 71K; 721; 75 - 200 265/30R19 93 11A; 22B; 22D; 22F; 725; 73C; 74A; 74P; 22L; 24D; 54A; 57F; 76B; 977 68X Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 265/30R19 93 11A; 22B; 22L; 24D; Ab e1*98/14*0159*19; 57F; 68X Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 977 Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 265/30R19 89Y 11A; 22B; 24M; 5FM; Nur CLK 500; Nur CLK 57F; 68X 55 AMG; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4GR Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-10-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184 ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AVA9N Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 255/30R19 91 11A; 22B; 24M; 585 Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4GR Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 150 - 225 255/30R19 91 11A; 22B; 248; 270 Coupe; 4-türig; 255/35R19 92 11A; 22B; 248; 270 Allradantrieb; 265/30R19 93 11A; 22B; 248; 270 Heckantrieb; 265/35R19 94 11A; 22B; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 275/30R19 92 11A; 22B; 248; 271; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; 68R 725; 73C; 74A; 74P; 285/30R19 94 11A; 22B; 244; 247; 76B; 4GR 272; 57F; 572; 675 218 e1*2007/46*0485*.. 150 - 300 255/35R19 96 11A; 248; 27B; 27H Kombilimousine; 265/30R19 93 11A; 248; 27B; 27H; Allradantrieb; 5HA Heckantrieb; 265/35R19 94 11A; 248; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 275/30R19 96 11A; 24M; 27B; 27F; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; 68R 725; 73C; 74A; 74P; 285/30R19 94 11A; 244; 247; 27B; 76B; 4GR 27F; 57F; 572; 675 219 e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 285/30R19 98 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4AR Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 137 265/30R19 89W 11A; 22B; 22F; 24D; nicht für gepanzerte 5FR; 57F; 68X Fz; Heckantrieb; 55 - 165 265/30R19 93W 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 68X 12A; 51A; 71K; 721; 55 - 205 265/30R19 11A; 22B; 22F; 24D; 725; 73C; 74A; 74P; 53S; 57F; 68X 76B; 4AR 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 265/30R19 93W 11A; 22B; 22F; 24D; Heckantrieb; 5HA; 57F; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 205 265/30R19 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 53S; 57F; 68X 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4AR Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 205 235/35R19 87Y 11A; 22B; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-10-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184 ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AVA9N Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 235/35R19 91 11A; 22F; 22L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24M; 725; 73C; 74A; 74P; 57F; 671; 673 76B; 977; 4GR 265/30R19 89 11A; 22F; 22L; 24D; 54A; 57F; 68X 172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 225 235/35R19 91 11A; 22L; 248; 271 Cabrio; Heckantrieb; 255/30R19 91 11A; 22L; 24M; 273; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 673 12A; 51A; 71K; 721; 265/30R19 89 11A; 22L; 244; 247; 725; 73C; 74A; 74P; 273; 57F; 68X 76B; 4GR Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 231 e1*2007/46*0803*.. 225 245/35R19 93 Cabrio; Heckantrieb; 225 - 320 255/30R19 91 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 12A; 51A; 71K; 721; 265/30R19 93 11A; 248; 27I 725; 73C; 74A; 74P; 265/35R19 94 11A; 248; 27I 76B; 4GR 275/30R19 92 11A; 248; 27H; 27I; 57F; 68R 285/30R19 94 11A; 24M; 27B; 27H; 57F; 572; 575 Verkaufsbezeichnung: SL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 285/30R19 94W 11A; 22B; 22H; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 572 12A; 51A; 530; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4NA; 4NB 230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 285/30R19 94W 11A; 22B; 22H; 24M; Nur SL 55 AMG; Nur SL 57F; 675 600; nur bis e1*98/14*0169*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4NA; 4NB Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-10-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184 ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AVA9N Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-10-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184 ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AVA9N Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4GR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 000 905 4100 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ( nur Herstellerteilenummer S122228002) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4NB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ( nur Herstellerteilenummer 0 532 207 001) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-10-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184 ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AVA9N Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1180kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-10-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184 ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AVA9N Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-10-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184 ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AVA9N Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig. Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein. Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-10-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184 ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AVA9N Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-10-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184 ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AVA9N Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.