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							Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 36                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 04.03.2021
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                Fahrzeughersteller              BMW AG, MERCEDES-BENZ




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
112545666/VK        ZH6550/VK PCD112           Ø66.6-SX-Ø76                66,6     Kunststoff     705      1975    03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX13


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FMCA         e1*2007/46*1679*..          55 - 100 185/60R15 84      11A; 244                  COOPER (F57); ONE
                                                  185/65R15 88      11A; 244                  (F57); Cabrio;
                                                  195/55R15 85      11A; 24J; 244; 27Q        Frontantrieb;
                                                  195/60R15 88      11A; 24J; 244; 27Q        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  205/55R15 88      11A; 24J; 244; 26Q;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    27Q                       721; 725; 73C; 74A;
                                                   205/60R15 91     11A; 24J; 244; 26Q;       74P; 76Q
                                                                    27Q
                                                   215/50R15 88     11A; 242; 244; 245;
                                                                    26Q; 27Q
FML2           e1*2007/46*1678*..        55 - 100 185/60R15 84      11A; 244                  COOPER (F56); ONE
                                                  185/65R15 88      11A; 244                  (F56);
                                                  195/55R15 85      11A; 24J; 244; 27Q        Schräghecklimousine;
                                                  195/60R15 88      11A; 24J; 244; 27Q        Frontantrieb;
                                                  205/55R15 88      11A; 24J; 244; 26Q;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    27Q                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   205/60R15 91     11A; 24J; 244; 26Q;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    27Q                       74P; 76Q
                                                   215/50R15 88     11A; 242; 244; 245;
                                                                    26Q; 27Q



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 36                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 04.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
FML4         e1*2007/46*1680*..        55 - 100 185/60R15 84        11A; 244                   COOPER (F55); ONE
                                                185/65R15 88        11A; 244                   (F55); Kombilimousine;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 100 185/60R15 84              11A; 244                   Mini F55/F56/F57; ab
                                          185/65R15 88              11A; 244                   e1*2007/46*0371*10;
                                          195/55R15 85              nicht 5-türig; 11A; 24J;   Cabrio;
                                                                    244; 27Q                   Schräghecklimousine;
                                                 195/60R15 88       nicht 5-türig; 11A; 24J;   3-türig; 5-türig;
                                                                    244; 27Q                   Frontantrieb;
                                                 205/55R15 88       nicht 5-türig; 11A; 24J;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    244; 26Q; 27Q              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 205/60R15 91       nicht 5-türig; 11A; 24J;   721; 725; 73C; 74A;
                                                                    244; 26Q; 27Q              74P; 76Q; 77E; 82B;
                                                 215/50R15 88       nicht 5-türig; 11A; 242;   820; DEK
                                                                    244; 245; 26Q; 27Q




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 168
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX16


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 169; 245
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 168
                                             130 Nm für Typ : 169; 245
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
168          e1*96/79*0073*..  44 - 75           185/55R15          10N; 11A; 21P; 22B;        kurzer Radstand;
                                                                    24C; 24M; 51G; 52J         langer Radstand;
                                                 195/50R15          10N; 11A; 21B; 22B;        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                    24C; 24M; 51G              51A; 71C; 71K; 721;
                                                 195/55R15          10N; 11A; 21B; 22B;        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                    24C; 24M; 51G              76Q; 915




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 36                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 85      185/65R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R15 88       11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                              205/60R15 91                                74P; 76Q
                                              225/50R15 91       11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85      195/65R15          12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R15 91       12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                              215/60R15 94       12A                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 36                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.03.2021
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.03.2021
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
     Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
     dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
820) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
     (Dicke 24mm) an der Vorderachse nicht zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.03.2021
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82B) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm
     nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
DEK) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 292mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       BMW AG
       Fahrzeugtyp:      FMCA
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1679*..
       Handelsbez.:      MINI

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26Q                      x = 300            y = 300                     VA
             27Q                      x = 350            y = 380                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       BMW AG
       Fahrzeugtyp:      FML2
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1678*..
       Handelsbez.:      MINI

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26Q                      x = 300            y = 300                     VA
             27Q                      x = 350            y = 380                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 36                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       BMW AG
       Fahrzeugtyp:      UKL-L
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:      MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):      Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26Q                      x = 300            y = 300                     VA
             27Q                      x = 350            y = 380                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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