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Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                                      Stand:               21.01.2015
                                                                                                            Seite: 1 von 2

                               ALCAR-Fahrzeugzuordnung
gemäß:
        Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4)
         EG-Fahrzeugklassen
        Economic and Social Council
         Consolidated Resolution on the Construction of Vehicles (R.E.3);
         ECE/TRANS/WP.29/78/Rev.3

für die folgenden Fahrzeugklassen:

Klasse M2
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.

Klasse: N2
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5
Tonnen bis zu 12 Tonnen.

Bemerkung:

        ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-
         Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) ist nicht erforderlich.

        ECE-REGELUNG Nr. 124 für Einheitliche Bedingungen zur Genehmigung von Rädern für
         Personenkraftwagen und ihre Anhänger ist nicht erforderlich.

Raddaten:
Radgröße nach Norm      : 6 J X 16 H2                        ET / HM (mm)           : 123,7 / 132
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 205/6                              Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenloch       zul.         zul.    Max. Last
               Kennzeichnung          Kennzeichnung                     (mm)         Radlast     Abrollumf. Achse 2
               Rad                    Zentrierring                                    (kg)         (mm)       (kg)
02-9471        9471                   ohne                                161         1150         2270      4360
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
Verwendung nur Gültig für Fahrzeuge mit Zwillingsbereifung und zulässigem Gesamt-
gewicht von mehr als 3,5t jedoch bis max. 5,99t.

Verwendungsbereich: MERCEDES

Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW   Reifen                         Radgröße       Radaus-       Hinweise
                                                                                 führung
905.6           K756                115        205/75R16C         6 J X 16       9471          1); 2); 33); S1J)
                                               215/75R16C
                                                                        ALCAR-Nr: 9471
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                               Stand:            21.01.2015
                                                                                                  Seite: 2 von 2
Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES 609 D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW    Reifen                  Radgröße       Radaus-   Hinweise
                                                                           führung
609 DK         F091               63 - 65   205/75R16       6 J X 16       9471      1); 2); 33); S1J)
                                            215/75R16
                                            225/75R16
609 D-KA       E229               63 - 65   205/75R16
                                            215/75R16
                                            225/75R16
609D           E228               63 - 65   205/75R16
                                            215/75R16
                                            225/75R16

*) Die unter "Auflagen" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter
Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder
Handelsbezeichnung auch unter "Auflagen" angeführt sind.

Auflagen

1)     Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
       - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
       - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
         Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
       - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
         und Betriebsanleitung.
2)     Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33)    Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
       entsprechende Serienrad zu verwenden.

S1J) Die zulässige Hinter-Achslast ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, darf jedoch die
     Max. Last Achse 2 nicht überschreiten (siehe Techn. Daten)
						
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