Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8520 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK112 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 203, 203K, 203CL Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5209 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 172, 204, 204K, 207, 211, 211G, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 130 Nm 218, 230, 231, 245G M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 204X GLK: 5255 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm GLC: 5242 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 216, 216 AMG, 215, 220, 221, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 150 Nm 221 AMG M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212, 212G, R1ES W212: 5255 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm W213, S213: 5255 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/30R20 A02) bis A10) (W203 ab A01) G01)K56) M00) T85) E67) e1*98/14*0139*14, S203 ab e1*98/14*0158*11, außer AMG-Modelle) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 225/30R20 A02) bis A10) (W203 ab A01) G01)K56) M00) T85) E67) e1*98/14*0139*14, S203 ab e1*98/14*0139*15) RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 270 Mercedes C-Klasse Coupe, 225/30R20 A02) bis A10) CLC A01) G01)K56) M00) N235) T85) E67) (ab e1*98/14*0159*11) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/30R20 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) A01) K01)K132) M00) N235) T85) E110a) 225/30R20 M+S A01) K01)K132) M00) T85) 225/35R20 A01) ER1)GCX)K01) K122) K132) N235) 225/35R20 M+S A01) ER1)GCX)K01) K122) K132) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A02) bis A10) (Limousine, W205) A01) GB9)K01) K04) K122) N235) T90) E103) 225/35R20 M+S A01) GB9)K01) K04) K122) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A02) bis A10) (Kombi, S205) A01) GCX)K01) K04) K122) N235) T90) E103) 225/35R20 M+S A01) GCX)K01) K04) K122) T90) RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 220 bis 326 Mercedes CL-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10) Mercedes CL 63 AMG K51)K52)K53) 368 Mercedes CL-Klasse, 245/35R20 M+S A01) bis A10) Mercedes CL 55 AMG 600 K28)K51)K52)K53) 245/35R20 E55) e1*98/14*0113*10 1230/1325(1355) 5/112/66,5 Typ: 216 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 bis 320 Mercedes CL-Klasse 255/35R20 A01) bis A10) K03)K11) 380 bis 450 Mercedes CL-Klasse, 255/35R20 M+S A01) bis A10) Mercedes CL63 AMG, K03)K11) Mercedes CL65 AMG e1*2001/116*0372*07 1330/1390(0) 5/112/66.5 Typ: 216 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes CL63 AMG, 255/35R20 M+S A01) bis A10) Mercedes CL65 AMG K03)K11) e1*2001/116*0426*03 1310/1390(0) 5/112/66.5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 245 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10)B87) (Limousine, Kombi; A94)T90) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 255/30R20 A94)T92) RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes CLS 255/30R20 A02) bis A10) B87) (Limousine, Kombi; A94)T92) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 235/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01) GCB)K01) K04) K13) K15) K22) N245) Ausführungen mit kleinsten T88) Serienreifen in 16Zoll oder 17Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211G e1*2001/116*0274*.. 211 e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10) (Limousine) A01) K01)K11) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10) (W212, Limousine, A01) K01)K02) K27) K67) K97) T90) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10) (W212, Limousine, A01) K01)K02) K27) K67) K97) T90) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A02) bis A10) (W213, Limousine) A01) K01)N245) T92) E111a)EF0) 245/35R20 A01) K01)K04) N255) 255/30R20 A01) K01)K04) N265) T92) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A02) bis A10) (S213, Kombi) A01) K01)N245) T92) EF0) 245/30R20 A01) K01)K04) N255) T90) 245/35R20 A01) K01)K04) N255) T95) 255/30R20 A01) K01)K04) N265) T92) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 A02) bis A10) A01) K01)K118) K119) K120) RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10) (X253) A94) ER2) 245/45R20 A94) 255/45R20 265/45R20 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 Mercedes GLC 43 AMG 235/45R20 M+S A02) bis A10) (X253) ER2) 245/45R20 M+S 255/40R20 M+S 255/45R20 M+S 265/45R20 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10) (C253, ohne ER2) Radhausverbreiterungen an 245/45R20 Achse 2) 255/45R20 265/45R20 RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10) (C253, mit ER2) Radhausverbreiterungen an 245/45R20 Achse 2) 255/45R20 265/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R20 A02) bis A10) A01) ER5)K01)K02) 245/40R20 A01) K01)K02) 255/40R20 A01) K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 255/40R20 A01) bis A10) K01) K02) V00) Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10)E51)ER3) Mercedes S55 AMG, K04)K45)K51) Mercedes S63 AMG 255/35R20 368 Mercedes S 55 AMG, 245/35R20 M+S A01) bis A10)E51) ER3) Mercedes S 600 K04)K45)K51) 245/35R20 E55) 255/35R20 M+S 255/35R20 E55) e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5 RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A02) bis A10) Heckantrieb A01) K01)N255) T95) E97a) (W221) 255/35R20 A01) ER3)K01)N265) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R20 255/35R20 A02) bis A10) N245)T92) N265) E97a) ER3)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 A02) bis A10) MATIC A01) K01)N255) T95) E97a) ER3) (W221) 255/35R20 A01) ER3)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung: 221 AMG e1*2001/116*0396*.. 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 380 bis 450 Mercedes S-Klasse, 255/35R20 M+S A01) bis A10) Mercedes S63 AMG, E97) ER3)K01)K04) Mercedes S65 AMG 386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/35R20 M+S A01) bis A10) Mercedes S65 AMG E97) ER3)K01)K04) e1*2001/116*0396*07 1375/1375(0) 5/112/66.5 RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 10 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) N255) E98b) ER4) 245/40R20 M+S 255/35R20 N265)T97) 255/35R20 M+S T97) 255/40R20 GAP)N265) 255/40R20 M+S GAP) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R20 M+S A02) bis A10) AMG E98b) ER4) (W222) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 335 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20 A02) bis A10) Cabrio (C217, A217) 255/35R20 A94a) 255/40R20 A01) G01) RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 11 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S A02) bis A10) Coupe, S65 AMG Coupe, A01) K03) S63 AMG Cabrio (C217, A217) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 380 Mercedes SL 235/30R20 M+S A02) bis A10)B101) (Baureihe R230) A01) K01)T88) E114)EF0) 245/30R20 M+S A01) K01) 255/30R20 A01) K01)N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 231 e1*2007/46*0803*.. 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 A02) bis A10) (Baureihe R231) A94a)N265) E114a)E115) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 225/30R20 A02) bis A10) A01) G01)K97) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 225/30R20 A02) bis A10) A01) G01)K97) M00) RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 12 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 13 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm B101) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: Brembo AMG 8-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E97) Bei Fahrzeugen mit der EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0335*19 (Nachtragsstand 19) nur zulässig an Varianten, die mit „I“ beginnen (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). Varianten, die mit „P“ beginnen, sind nicht zulässig. E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 14 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad- /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1357 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1416 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1402 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 15 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 16 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K45) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 bei Reifen bis Flankenbreiten von 275 mm: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen auszustellen. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen. - Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen. - Zusätzliche Maßnahmen bei Reifen bis Flankenbreiten von 280 mm: - Die Radhauskanten sind auch im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zur Radmitte komplett umzulegen. - Die umgelegten Radhauskanten sind im Bereich ab oberhalb der Radmitte nach hinten um ca. 5 mm aufzuweiten und die gekürzte Befestigungslasche um ca. 5 mm nach außen zu drücken. K51) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel (hinter den Scheinwerfern) im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). K52) An Achse 1 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb des vorderen Stoßfängers bis auf Höhe der seitlichen Schutzleiste auf eine Restbreite von ca. 2 mm abzuschleifen. K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 : - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen. RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 17 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers auszustellen, - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, - die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen. K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 18 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666 Nr. : RA-000761-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 19 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8520 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 26.04.2017 RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx