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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-C0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               XRT-8520
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          BORBET
Montageposition:                               Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK112
Radgröße:                                             8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                      30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  112 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                       730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler




RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-C0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    2 / 19                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
203, 203K, 203CL                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                5209     120 Nm
                                M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
172, 204, 204K, 207, 211, 211G, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                5255         130 Nm
218, 230, 231, 245G             M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
204X                            GLK:                                           5255         130 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                                GLC:                                           5242         130 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
216, 216 AMG, 215, 220, 221, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   5255         150 Nm
221 AMG                         M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, 212G, R1ES                 W212:                                          5255         130 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                                W213, S213:                                    5255         150 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203K                           e1*98/14*0158*..
203CL                          e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200      Mercedes C-Klasse         225/30R20                         A02) bis A10)
                (W203 ab                  A01) G01)K56) M00) T85)           E67)
                e1*98/14*0139*14, S203 ab
                e1*98/14*0158*11, außer
                AMG-Modelle)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203K                           e1*98/14*0158*..
203CL                          e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 270     Mercedes C-Klasse AMG 225/30R20                             A02) bis A10)
                (W203 ab                  A01) G01)K56) M00) T85)           E67)
                e1*98/14*0139*14, S203 ab
                e1*98/14*0139*15)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-C0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
203                             e1*98/14*0139*..
203K                            e1*98/14*0158*..
203CL                           e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 270      Mercedes C-Klasse Coupe, 225/30R20                              A02) bis A10)
                CLC                       A01) G01)K56) M00) N235) T85)         E67)
                (ab e1*98/14*0159*11)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 245     Mercedes C-Klasse         225/30R20                             A02) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio A205) A01) K01)K132) M00) N235) T85)        E110a)

                                          225/30R20 M+S
                                          A01) K01)K132) M00) T85)

                                          225/35R20
                                          A01) ER1)GCX)K01) K122) K132) N235)

                                          225/35R20 M+S
                                          A01) ER1)GCX)K01) K122) K132)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        225/35R20                              A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        A01) GB9)K01) K04) K122) N235) T90)    E103)

                                          225/35R20 M+S
                                          A01) GB9)K01) K04) K122) T90)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/35R20                               A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           A01) GCX)K01) K04) K122) N235) T90)     E103)

                                          225/35R20 M+S
                                          A01) GCX)K01) K04) K122) T90)




RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-C0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    4 / 19                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 326  Mercedes CL-Klasse,      245/35R20                                   A01) bis A10)
              Mercedes CL 63 AMG                                                   K51)K52)K53)

 368                  Mercedes CL-Klasse,    245/35R20 M+S                         A01) bis A10)
                      Mercedes CL 55 AMG 600                                       K28)K51)K52)K53)
                                             245/35R20
                                             E55)

e1*98/14*0113*10      1230/1325(1355)                                              5/112/66,5



Typ:                         216
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 285 bis 320  Mercedes CL-Klasse      255/35R20                                    A01) bis A10)
                                                                                   K03)K11)

 380 bis 450          Mercedes CL-Klasse,        255/35R20 M+S                     A01) bis A10)
                      Mercedes CL63 AMG,                                           K03)K11)
                      Mercedes CL65 AMG


e1*2001/116*0372*07   1330/1390(0)                                                 5/112/66.5



Typ:                         216 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 386 bis 463  Mercedes CL63 AMG,      255/35R20 M+S                                A01) bis A10)
              Mercedes CL65 AMG                                                    K03)K11)


e1*2001/116*0426*03   1310/1390(0)                                                 5/112/66.5



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
218                                     e1*2007/46*0485*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245           Mercedes CLS               245/30R20                         A02) bis A10)B87)
                      (Limousine, Kombi;         A94)T90)
                      Ausführungen mit kleinsten
                      Serienreifen 245/45R17)    255/30R20
                                                 A94)T92)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-C0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    5 / 19                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes CLS               255/30R20                               A02) bis A10) B87)
                (Limousine, Kombi;         A94)T92)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 255/40R18)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           235/30R20                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;             A01) GCB)K01) K04) K13) K15) K22) N245)
                Ausführungen mit kleinsten T88)
                Serienreifen in 16Zoll oder
                17Zoll)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
211G                           e1*2001/116*0274*..
211                            e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285      Mercedes E-Klasse        245/30R20                                 A02) bis A10)
                (Limousine)              A01) K01)K11) T90)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          245/30R20                               A02) bis A10)
                (W212, Limousine,          A01) K01)K02) K27) K67) K97) T90)       E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300     Mercedes E-Klasse           245/30R20                              A02) bis A10)
                (W212, Limousine,           A01) K01)K02) K27) K67) K97) T90)      E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll oder
                18Zoll)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-C0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    6 / 19                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        235/35R20                         A02) bis A10)
                (W213, Limousine)        A01) K01)N245) T92)               E111a)EF0)

                                          245/35R20
                                          A01) K01)K04) N255)

                                          255/30R20
                                          A01) K01)K04) N265) T92)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse       235/35R20                          A02) bis A10)
                (S213, Kombi)           A01) K01)N245) T92)                EF0)

                                          245/30R20
                                          A01) K01)K04) N255) T90)

                                          245/35R20
                                          A01) K01)K04) N255) T95)

                                          255/30R20
                                          A01) K01)K04) N265) T92)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            235/35R20                          A02) bis A10)
                                        A01) K01)K118) K119) K120)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-C0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    7 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC            235/45R20                           A02) bis A10)
                (X253)                  A94)                                ER2)

                                          245/45R20
                                          A94)

                                          255/45R20

                                          265/45R20
                                          A01) K03)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
270             Mercedes GLC 43 AMG     235/45R20 M+S                       A02) bis A10)
                (X253)                                                      ER2)
                                        245/45R20 M+S

                                          255/40R20 M+S

                                          255/45R20 M+S

                                          265/45R20 M+S




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        235/45R20                         A02) bis A10)
                (C253, ohne                                                 ER2)
                Radhausverbreiterungen an 245/45R20
                Achse 2)
                                          255/45R20

                                          265/45R20




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-C0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    8 / 19                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                                e1*2001/116*0480*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190         Mercedes GLC Coupe        235/45R20                               A02) bis A10)
                    (C253, mit                                                        ER2)
                    Radhausverbreiterungen an 245/45R20
                    Achse 2)
                                              255/45R20

                                              265/45R20



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                               e1*2001/116*0480*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225         Mercedes GLK            235/45R20                                 A02) bis A10)
                                            A01) ER5)K01)K02)

                                              245/40R20
                                              A01) K01)K02)

                                              255/40R20
                                              A01) K01)K02)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              235/45R20            255/40R20          A01) bis A10)
                                              K01)                 K02)               V00)



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 326  Mercedes S-Klasse,       245/35R20                                      A01) bis A10)E51)ER3)
              Mercedes S55 AMG,                                                       K04)K45)K51)
              Mercedes S63 AMG         255/35R20

 368                Mercedes S 55 AMG,        245/35R20 M+S                           A01) bis A10)E51) ER3)
                    Mercedes S 600                                                    K04)K45)K51)
                                              245/35R20
                                              E55)

                                              255/35R20 M+S

                                              255/35R20
                                              E55)

e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-C0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    9 / 19                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
221                                  e1*2001/116*0335*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380           Mercedes S-Klasse,      245/35R20                                A02) bis A10)
                      Heckantrieb             A01) K01)N255) T95)                      E97a)
                      (W221)
                                              255/35R20
                                              A01) ER3)K01)N265)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               235/35R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                               N245)T92)            N265)              E97a) ER3)V00)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
221                                  e1*2001/116*0335*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320           Mercedes S-Klasse, 4-   245/35R20                                A02) bis A10)
                      MATIC                   A01) K01)N255) T95)                      E97a) ER3)
                      (W221)
                                              255/35R20
                                              A01) ER3)K01)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung:
221 AMG                              e1*2001/116*0396*..
221                                  e1*2001/116*0335*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
380 bis 450           Mercedes S-Klasse,      255/35R20 M+S                            A01) bis A10)
                      Mercedes S63 AMG,                                                E97) ER3)K01)K04)
                      Mercedes S65 AMG

 386 bis 463          Mercedes S63 AMG,        255/35R20 M+S                           A01) bis A10)
                      Mercedes S65 AMG                                                 E97) ER3)K01)K04)

e1*2001/116*0396*07   1375/1375(0)                                                     5/112/66.5




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Nr. :                      RA-000761-C0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    10 / 19                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/40R20                         A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014)   N255)                             E98b) ER4)

                                          245/40R20 M+S

                                          255/35R20
                                          N265)T97)

                                          255/35R20 M+S
                                          T97)

                                          255/40R20
                                          GAP)N265)

                                          255/40R20 M+S
                                          GAP)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 255/40R20 M+S                        A02) bis A10)
                AMG                                                        E98b) ER4)
                (W222)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 335     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20                         A02) bis A10)
                Cabrio
                (C217, A217)             255/35R20
                                         A94a)

                                          255/40R20
                                          A01) G01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-C0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    11 / 19                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG        255/40R20 M+S                       A02) bis A10)
                Coupe, S65 AMG Coupe, A01) K03)
                S63 AMG Cabrio
                (C217, A217)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380     Mercedes SL               235/30R20 M+S                     A02) bis A10)B101)
                (Baureihe R230)           A01) K01)T88)                     E114)EF0)

                                          245/30R20 M+S
                                          A01) K01)

                                          255/30R20
                                          A01) K01)N265)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
231                             e1*2007/46*0803*..
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335     Mercedes SL               255/30R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe R231)           A94a)N265)                        E114a)E115)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     Mercedes SLC            225/30R20                           A02) bis A10)
                                        A01) G01)K97) M00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK            225/30R20                           A02) bis A10)
                                        A01) G01)K97) M00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
Nr. :                      RA-000761-C0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8520


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

B101) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     Brembo AMG 8-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm


E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
        an Achse 2)

E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit
     (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder
     nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
     Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

E97) Bei Fahrzeugen mit der EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0335*19 (Nachtragsstand
     19) nur zulässig an Varianten, die mit „I“ beginnen (Feld D.2 in der
     Zulassungsbescheinigung Teil 1). Varianten, die mit „P“ beginnen, sind nicht zulässig.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).



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E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten,
     die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E114a)      Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur
    Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-
     /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1357 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1416 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1402 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.


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GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
     235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49666
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K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K45) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 bei Reifen bis Flankenbreiten von 275 mm:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen
       auszustellen. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen.
     - Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
       mm zu kürzen.
     - Zusätzliche Maßnahmen bei Reifen bis Flankenbreiten von 280 mm:
     - Die Radhauskanten sind auch im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis
       zur Radmitte komplett umzulegen.
     - Die umgelegten Radhauskanten sind im Bereich ab oberhalb der Radmitte nach
       hinten um ca. 5 mm aufzuweiten und die gekürzte Befestigungslasche um ca. 5 mm
       nach außen zu drücken.

K51) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel (hinter den Scheinwerfern) im Bereich der
     Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
     ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

K52) An Achse 1 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb des vorderen
     Stoßfängers bis auf Höhe der seitlichen Schutzleiste auf eine Restbreite von ca. 2 mm
     abzuschleifen.

K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
     - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
       mm zu kürzen.




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K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
       auszustellen,
     - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen,
     - die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
     innen um 5 mm zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


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N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 26.04.2017




RA-000761-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx