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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-A0-104
Anlage-Nr. :               34
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       46R6705
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Radausführung:                                              46R6705.37
Radgröße:                                                     7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                             50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                              710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke       :   Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrys-
                                        ler AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
168                                Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin-   ZP50742 110 Nm
                                   de M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 204, 204K, 245, 245G          Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin-   ZP50705 130 Nm
                                   de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
638, 638/1, 638/2                  Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin-   ZP50705 140 Nm
                                   de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm


Typ:                         638
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0005*.., e9*98/14*0005*.., e9*2001/116*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 58 bis 105   Vito                     215/60R16                                 A01) bis A10)
                                                                                 K72)
                                       225/55R16
e9*20017116*0005*12E   1420/1330                                                 5/112/66,6



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-A0-104
Anlage-Nr. :               34
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         638/1
ABE / EG-Genehmigung:        K393
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 105   Vito                        215/60R16                               A01) bis A10)
                                                                                  K72)
                                          225/55R16
K393Nt07               1420/1330                                                  5/112/66,6



Typ:                         638/2
ABE / EG-Genehmigung:        e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.., e9*2001/116*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 128   Viano                    215/60R16                                  A01) bis A10)
                                                                                  K72)
                                       225/55R16
e9*2001/116*0020*09E   14200/1330(1400)                                           5/112/66,6



Typ:                         168
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 92    A-Klasse                 195/45R16                                  A01) bis A10)E20)
                                                                                  K03)
                                          195/50R16
                                          G03)K68)

                                          205/45R16
                                          K68)
 103                   A-Klasse           195/45R16 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                  K03)
                                          195/50R16 M+S
                                          K68)

                                          205/45R16
                                          K68)
e1*96/79*0073*16E      810/850(870)                                               5/112/66,6



Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   A-Klasse                195/55R16                                   A02) bis A10)

                                          205/50R16
                                          A01)K15)
e1*2001/116*0288*13    980/900(935)                                              5/112/66,5




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Nr. :                      RA-000567-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142   B-Klasse                205/55R16                         A02) bis A10)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)K04)

e1*2001/116*0314*08   1005/900(935)                                     5/112/66,5



Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           B- Klasse NGT           205/55R16                         A02) bis A10)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)K04)

e1*2001/116*0470*02   980/970(1000)                                     5/112/66,5



Typ:                         204
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 150  C-Klasse                195/60R16                         A02) bis A10)B57)E06)
                                      A94)E05)E24)

                                         205/55R16
                                         A94)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
e1*2001/116*0431*13   1065/1110(1150)                                   5/112/66,5


Typ:                         204K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 150  C-Klasse (T-Modell)     205/55R16                         A02) bis A10)B57)E06)
                                      A94)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
e1*2001/116*0457*08   1160/1200 (1275)                                               5/112/66,5




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.




RA-000567-A0-104-34~DB-5-112-66-ET50_46R6705.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-A0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                     5/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
     zeugherstellers).

B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe 322x32mm
     Achse 2 mit massiver Bremsscheibe 300x22 mm

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
     Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
     ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
     anzuwenden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/50R15 oder
     185/55R15 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000567-A0-104-34~DB-5-112-66-ET50_46R6705.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-A0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                     6/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab Stoß-
     fänger-Oberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.

K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen.


Die Anlage Nr. 34 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.10.2010




RA-000567-A0-104-34~DB-5-112-66-ET50_46R6705.doc
						
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