Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48099 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000578-A0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 1/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5605
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R5605
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R5605.27
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2050 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daimler Chrysler / Mercedes Benz
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
168 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50742 110 Nm
de M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 245 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 130 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
638/2 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 140 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
RA-000578-A0-104-16~DB-5-112-50-ET50_53R5605.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48099 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000578-A0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 2/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5605
Typ: 638/2
ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.., e9*2001/116*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 128 Viano 195/70R15 A02) bis A10)
E24)
195/70R15C
215/65R15
A01)K72)
225/60R15
A01)K72)
e9*2001/116*0020*09E 14200/1330(1400) 5/112/66,6
Typ: 168
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 A-Klasse 175/65R15 A02) bis A10)
E05) B47)E20)
185/55R15 M+S
195/50R15
A01)K03)
e1*96/79*0073*16E 810/850(870) 5/112/66,6
Typ: 169
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 85 A-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)
A93) B42)E04)
195/60R15
A93)
205/60R15
e1*2001/116*0288*13 935/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 85 B-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
B42)A93)
205/60R15
e1*2001/116*0314*08 935/900(935) 5/112/66,5
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Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5605
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000578-A0-104-16~DB-5-112-50-ET50_53R5605.doc
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5605
B42) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm.
B47) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: mit bel. Brems-
scheibe Ø276x22 mm.
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist.
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen.
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.12.2010
RA-000578-A0-104-16~DB-5-112-50-ET50_53R5605.doc