Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R6705.27
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
AG
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
168 Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP 50742 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 204, 204K, 207, 212, 245, Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP 50705 130 Nm
245G M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
RA-000576-A0-104-26a~DB-5-112-66-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: 168
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103 A-Klasse 195/45R16 A01) bis A10)
(Radstand kurz und lang) E20)K70)
205/45R16
K68)
215/40R16
195/50R16
G03) K68)
e1*96/79*0073*16E 810/825 (850) 5/112/66,5
Typ: 169
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 A-Klasse 195/55R16 A01) bis A10)
A93) K15)
205/50R16
K03)
205/55R16
G01)K03)
e1*2001/116*0288*13 980/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 B-Klasse 205/55R16 A01) bis A10)
A93) K03)K04)
215/50R16
e1*2001/116*0314*08 1005/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 B-Klasse NGT 205/55R16 A01) bis A10)
A93) K03)K04)
215/50R16
e1*2001/116*0470*02 980/970(1000) 5/112/66,5
RA-000576-A0-104-26a~DB-5-112-66-ET45_53R6705.doc
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Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 150; C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)E06)
170; 215 A94)E05)
205/55R16
A94)
215/55R16
225/50R16
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0431*16 1065/1110(1205) 5/112/66,5
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 150; 170 C-Klasse (T-Modell) 205/55R16 A02) bis A10)E06)E26)
A94)
215/55R16
225/50R16
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0457*11 1160/1200 (1275) 5/112/66,5
Typ: 212
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 E-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(außer 4- Matic) A94)E05) E06)
215/55R16
A94)E18)
225/55R16
A94)
235/50R16
245/50R16
e1*2001/116*0501*06 1135/1180 (1265) - 5/112/66,5
RA-000576-A0-104-26a~DB-5-112-66-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: 207
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)A94)
(Coupe) E06)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
125 bis 150 E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)A94)
(Cabrio) E06)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
e1*2001/116*0502*06 1110/1115 (1165) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000576-A0-104-26a~DB-5-112-66-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
zeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1300 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung erfor-
derlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
RA-000576-A0-104-26a~DB-5-112-66-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/50R15 oder
185/55R15 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) sind ab Stoß-
fänger-Oberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.
K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen erforder-
lich:
- die Radhauskanten oberhalb des Stoßfängers sind um ca. 10 - 15 mm auszustellen
(Befest.-Stelle unterlegen);
- die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen;
- ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen (ggf.
auch durch Tieferlegung zu erreichen).
Die Anlage Nr. 26a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.11.2010
RA-000576-A0-104-26a~DB-5-112-66-ET45_53R6705.doc