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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     1 / 10                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              54R7805
Art des Sonderrades:                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                        RONAL
Radausführung:                                     54R7805.27
Radgröße:                                            8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                112 mm
Lochzahl:                                               5
Mittenlochdurchmesser:                               76,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                    3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                     710 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2105 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :   Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                            moment
168                           Radschraube, Kugel 26 mm, Gewinde   ZP50742 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 245, 245G, 204, 204K,    Radschraube, Kugel 26 mm, Gewinde   ZP50705 130 Nm
204X, 207, 212, 212K          M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
639/4                         Radschraube, Kugel 26 mm, Gewinde   ZP50705 140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 27,5mm




RA-000649-A0-104-17a~DB-5-112-66-ET45_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     2 / 10                                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


Typ:                           168
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 103    A - Klasse                205/40R17                                        A01) bis A10)E53)
              (kurze und lange Version) G82)                                              K69)K70)

e1*96/79*0073*16      810/850 (870)                                                       5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 165    Vito, Viano            225/55R17                                           A01) bis A10)E07)E24)
                                                                                          K04)
                                                        235/50R17
                                                        K03)
e1*2007/46*0458*00    min1400-1400 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano                              225/55R17                         A01) bis A10)E07)
                                                                                          K04)
                                                        235/50R17
                                                        K03)
L275NT10E             min1400/1400 max1550/1650(1800)                                     5/112/66,5


Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142    A - Klasse             205/45R17                                           A01) bis A10)
                                      M00)                                                K03)K15)

                                                        215/40R17
                                                        K26)

                                                        215/45R17
                                                        K26)
e1*2001/116*0288*14   980/900(935)                                                        5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                17a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142    B - Klasse             205/50R17                                  A01) bis A10)
                                      K81)M00)                                   K03)K04)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         K81)
e1*2001/116*0314*08   1005/900(935)                                              5/112/66,5



Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85            B-Klasse NGT           205/50R17                                  A01) bis A10)
                                      K81)M00)                                   K03)K04)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         K81)
e1*2001/116*470*02    980/970(1000)                                              5/112/66,5



Typ:                         204
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 225    C-Klasse               205/50R17                                  A02) bis A10)
              (Limousine)             E59)M00)

                                         215/45R17
                                         E59)

                                         225/45R17

                                         245/40R17
                                         A01)K03)K04)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
                                         Vorderachse          Hinterachse
                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K04)V00)
e1*2001/116*0431*20   1135/1145 (1185)                                           5/112/66,5




RA-000649-A0-104-17a~DB-5-112-66-ET45_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     4 / 10                                                               M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 225   C-Klasse, Coupe         205/50R17                                 A02) bis A10)
               (ab Genehmigungs Nr.    E59)M00)
              e1*2001/116*0431*19)
                                       215/45R17
                                       E59)

                                         225/45R17

                                         245/40R17
                                         A01)K01)K04)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         Vorderachse          Hinterachse
                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K04)V00)
e1*2001/116*0431*20   1075/1105(0)                                               5/112/66,5



Typ:                         204K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 200    C-Klasse               205/50R17                                  A02) bis A10)
              (Kombi)                 E59)M00)

                                         215/45R17
                                         E59)

                                         225/45R17

                                         245/40R17
                                         A01)K03)K04)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
                                         Vorderachse          Hinterachse
                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K04)V00)
e1*2001/116*0457*13   1160/1230 (1320)                                           5/112/66,5


Typ:                         204X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 200   GLK                    235/55R17                                  A02) bis A10)

                                         235/60R17

e1*2001/116*0480*09   1270/1280 (1352)                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     5 / 10                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


Typ:                         212
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 215   E-Klasse               205/50R17                         A02) bis A10)
              (Limousine)             A94)E59)M00)

                                         205/55R17
                                         A94)E59)M00)

                                         215/50R17
                                         E59)A94)M00)

                                         225/50R17
                                         A94)

                                         235/45R17

                                         245/45R17

 285                   E-Klasse          245/45R17                      A02) bis A10)
                      (Limousine)
 150 bis 285          E-Klasse 4-Matic   245/45R17                      A02) bis A10)
                      (Limousine)

e1*2001/116*0501*08   1265/1275(1385)                                   5/112/66,5



Typ:                         212K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 215   E-Klasse               225/50R17                         A02) bis A10)E24)
              (Kombi)                 A94)E68)

                                         235/45R17
                                         E68)

                                         245/45R17

 285                   E-Klasse          245/45R17                      A02) bis A10)E24)
                      (Kombi)
 150 bis 200          E-Klasse 4-Matic   245/45R17                      A02) bis A10)E24)
                      (Kombi)

e1*2007/46*0200*07    1190/1460(1560)                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     6 / 10                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


Typ:                           207
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 215   E-Klasse                 205/50R17                         A02) bis A10)
               (Coupe, Cabrio)          A94)E83)M00)

                                          215/45R17
                                          A94)E59)

                                          225/45R17
                                          A94)E82)

                                          235/40R17
                                          A94)

                                          235/45R17
                                          A94)
 285                   E-Klasse           235/40R17                       A02) bis A10)
                       (Coupe, Cabrio)    A94)E87)

                                          235/40R17 M+S
                                          A94)

                                          235/45R17
                                          A94)E87)

                                          235/45R17 M+S
                                          A94)
e1*2001/116*0502*06   1140/1200 (1240)                                    5/112/66,5


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                17a
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A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
     zeugherstellers).

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max.1420 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße
     155/70R15 eingetragen ist.

E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
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E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
     größe ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr-
     zeuges zugelassen sind.

E87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Sommer-
     reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapie-
     ren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G82) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 oder 185/55R15
     ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximalmög-
     lichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
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K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
     aufzuweiten.

K69) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
      - die Kunststoffradhausschale (Wulst) - ab 20 mm bis 50 mm vom Radausschnitt entfernt
      - ist von der seitlichen Karosseriesicke bis Stoßfängeroberkante warm einzuformen oder
      entsprechend auszuschneiden;
      - am Stoßfängerende ist die Kunststoffkante - ab Oberkante bis 100 mm nach unten-
         um ca. 3 mm zu kürzen oder um mind. 3 mm nach außen auszustellen,
      - die Blechsicke direkt über dem Stoßfänger ist um ca. 3 - 5 mm nach außen zu verfor-
      men,
      - die Radhausausschnittkante (serienmäßig bereits umgelegt) ist ab Stoßfänger-
      Oberkante bis ca. 100 mm nach vorn hin um mind. 3 mm aufzuweiten
      (Kontrollabstand: ab Radhausinnenwand Kunststoff an Rahmen andrücken- bis Innen-
      seite der Radhauskante: horizontal gemessen über Radmitte: mind. 235 mm, horizontal
      gemessen direkt über Stoßfänger: mind. 230 mm).

K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen erforder-
     lich:
     - die Radhauskante oberhalb des Stoßfängers ist um ca. 10 - 15 mm auszustellen
       (Befestigungsstelle unterlegen);
     - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen;
     - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen
       (ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen).

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
       lichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
       von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
     ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je-
     weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
     ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
     entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000649-A0-104-17a~DB-5-112-66-ET45_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     10 / 10                                                     M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


Die Anlage Nr. 17a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.08.2011




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