Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R675
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal Ronal
Radausführung: 42R6755.07 42R6755.07P
Radgröße: 7½Jx16H2 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 755 kg 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG ,Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
AG
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
124, 124C, 124T, 170, 171, 201, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50742 110 Nm
202, 203, 203CL, 203K, 208, de M12x1,5, Schaftlänge 23,5 mm
209, 210, 210K, HO
172, 204, 204K, 207, 211, 211K, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 130 Nm
211G, 212, 212K, 245, 245G, de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
246
220 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 150 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
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Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 205/45R16 A01) bis A10)K03)
(nur Ausführungen bis Bj. K04a)K12)
84, Serie 14-Zoll) 225/45R16
K31)L01)
215/40R16
G01)
C750 860/940 5/112/66,5
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750; C750/1; C750/2; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 150 190 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K12)K31)
225/45R16 L01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)K03a)K04a)
L01)K12)K31)V00)
C750/3/NT3E 860/940 5/112/66,5
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Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 140 E-Klasse Lim. 205/50R16 A01) bis A10)
E41)F22)K03a)K12)
205/55R16 K32)
215/55R16
225/50R16
225/45R16
G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne Hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)E41)F22)
K03a)K12)K32)V00)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)E41)F22)
K03a)K12)K32)V00)
225/50R16 245/45R16 A01) bis A10)E41)
K03a)K12)K32)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 205 E-Klasse Lim. 205/55R16 A01) bis A10)
E41)K03a)K12)
215/55R16 K32)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)E41)
K03a)K12)K32)V00)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)E41)
K03a)K12)K32)V00)
225/50R16 245/45R16 A01) bis A10)E41)
K03a)K12)K32)V00)
D700/2/NT12E 1015/10151085/10251125/1115 5/112/66,6
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Anlage-Nr. : 40a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 138 E-Klasse Kombi 215/55R16 A01) bis A10)
E41)K03a)K12)
225/50R16 K32)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)E41)F22)
K03a)K12)K32)V00)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)E41)F22)
K03a)K12)K32)K26)
V00)
225/50R16 245/45R16 A01) bis A10)E41)
F22)K03a)K12)K32)
K26)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 162 E-Klasse Kombi 215/55R16 A01) bis A10)
E41)K03a)K12)K32)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)E41)
F22)K03a)K12)K32)
V00)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)E41)
F22)K03a)K12)K32)
K26)V00)
225/50R16 245/45R16 A01) bis A10)E41)
F22)K03a)K12)K32)
K26)V00)
E081/NT7E 1080/1230
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Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 124C
ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 162 E-Klasse Coupe 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K12)K32)
205/55R16
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K03a)K12)K32)V00)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)
K03a)K12)K32)V00)
225/50R16 245/45R16 A01) bis A10)
K03a)K12)K32)V00)
E499/1/NT05 1010/1170 5/112/66,6
Typ: HO
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse Limousine 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 6 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse Kombi 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne Hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*93/81*0034*18E 960/1070(1150) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 7 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 150 E-Klasse Limousine 205/55R16 A02) bis A10)
A94)E83) E06)
215/55R16
A94)
225/50R16
245/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)E83)
V00)
205/55R16 245/45R16 A02) bis A10)E06)
V00)
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)E06)
V00)
225/50R16 245/45R16 A02) bis A10)E06)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 205 E-Klasse Limousine 215/55R16 A02) bis A10)
A94) E06)E41)
225/50R16
245/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)E06)
E41)V00)
225/50R16 245/45R16 A02) bis A10)E06)
E41)V00)
e1*93/81*0022*24E 1095/1165(1225) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 8 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 210K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 205 E-Klasse Kombi 215/55R16 A02) bis A10)
A94) E06)
225/50R16
245/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
E83)V00)
205/55R16 245/45R16 A02) bis A10)
E06)V00)
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)
E06)V00)
225/50R16 245/45R16 A02) bis A10)
E06)V00)
e1*93/81*0033*22E 1110/1300(1340) 5/112/66,5
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 SLK 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
215/55R16
A01)G01)
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
205/55R16 245/45R16 A02) bis A10)
V00)
225/50R16 245/45R16 A02) bis A10)
V00)
e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5
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Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 9 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 145 CLK , 205/50R16 A02) bis A10) E06)
CLK Cabrio
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10) E06)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) E06)
V00)
205/55R16 245/45R16 A02) bis A10) E06)
V00)
225/50R16 245/45R16 A02) bis A10) E06)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 205 CLK , 205/55R16 A02) bis A10)E06)
CLK Cabrio
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V00)
205/55R16 245/45R16 A02) bis A10)E06)
V00)
225/50R16 245/45R16 A02) bis A10)E06)
V00)
e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 225 S –Klasse 225/60R16 A02) bis A10)E06)
A94) E51)
245/55R16
e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 10 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170 C-Klasse 205/50R16 A02) bis A10)
B38)B46)E06)
205/55R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
B38)B46)E06)V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
B38)B46)E06)V00)
e1*98/14*0139*24E 1085/1075(1105) 5/112/66,5
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170 C-Klasse Kombi 205/55R16 A02) bis A10)
B38)B46)E06)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
B38)B46)E06)V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
B38)B46)E06)V00)
e1*98/14*0158*20E 1090/1165(1200) 5/112/66,5
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 C-Klasse Coupe, 205/50R16 A02) bis A10)
CLC B38)B46)E06)
205/55R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
B38)B46)E06)V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
B38)B46)E06)V00)
e1*98/14*0159*24 1010/1010(1040) 5/112/66,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 11 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 215 E-Klasse Limousine 205/60R16 A02) bis A10)
A94)E59) E06)E68)
225/55R16
A94)
e1*2001/116*0183*21 1005-1210/1140-1210(1260) 5/112/66,5
Typ: 211G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mercedes E-Klasse NGT 225/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, ww. Erdgas- A94) E06)E68)
Antrieb)
e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5
Typ: 211K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 215 E-Klasse Kombi 205/60R16 A02) bis A10)
A94)E59) E06)E68)
225/55R16
A94)
e1*2001/116*0213*16E 975-1140/1320-1380(1400-1430) 5/112/66,5
Typ: 209
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 CLK, 205/55R16 A02) bis A10)
CLK Cabrio B38)B46)E06)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
B38)B46)V00)
e1*98/14*0184*16E 1100/1155(1195) 5/112/66,5
RA-000531-B0-104-40a~DB-5-112-66_5-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 12 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 171
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170 SLK 205/55R16 A02) bis A10)E06)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
V00)
e1*2001/116*0262*14 900/940(0) 5/112/66,5
Typ: 245
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 B-Klasse 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K04)K81)
e1*2001/116*0314*08 1005/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 B-Klasse NGT 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K04)K81)
e1*2001/116*470*02 980/970(1000) 5/112/66,5
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 150; C-Klasse 205/55R16 A01) bis A10)B57)
170; 185; 215; K01)K04) E06)
225
225/50R16
K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0431*20 11351165(1265) 5/112/66,5
RA-000531-B0-104-40a~DB-5-112-66_5-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 13 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 C-Klasse, Coupe 205/55R16 A02) bis A10)B57)
(ab Genehmigungs Nr. A01)E59)K01)K04) E06)
e1*2001/116*0431*20)
215/50R16
A01)E59)K01)K04)
215/55R16
A01)E59)K01)K04)K13)
225/45R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)K13)
e1*2001/116*0431*20 5/112/66,5
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 150; 170 C-Klasse (T-Modell) 205/55R16 A01) bis A10)B57)
K01)K04) E06)
225/50R16
K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0457*13 1160/1230 (1325) 5/112/66,5
Typ: 212
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 215 E-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(außer 4- Matic) A94)E05)
215/55R16
A01)A94)E59)K03)
225/55R16
A01)A94)K01)
235/50R16
A01)K01)K04)
245/50R16
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0501*08 1200/1240 (1345) - 5/112/66,5
RA-000531-B0-104-40a~DB-5-112-66_5-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 14 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 212K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 215 E-Klasse 225/55R16 A02) bis A10)
(Kombi, außer 4- Matic) A01)A94)K01) E06)
235/50R16
A01)K01)K04)
e1*2007/46*0200*07 1125/1460(1560) 5/112/66,5
Typ: 207
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 E-Klasse Coupe 205/55R16 A02) bis A10)
A94) E06)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
A01)K01)
235/50R16
A01)K01)
125 bis 200 E-Klasse Cabrio 215/55R16 A02) bis A10)
E06)
225/50R16
A01)K01)
e1*2001/116*0502*07 1110/1115 (1165) 5/112/66,5
Typ: 172
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 150 SLK 205/55R16 A02) bis A10)
A94) E06)
215/50R16
225/45R16
225/50R16
245/45R16
e1*2007/46*0548*00 920/965(0) 5/112/66,5
RA-000531-B0-104-40a~DB-5-112-66_5-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 15 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 246
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115 B- Klasse 205/55R16 A01) bis A10)
B69)K04)
215/50R16
K01)
215/55R16
K01)K13)K22)K25)
e1*2007/46*0751* 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000531-B0-104-40a~DB-5-112-66_5-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 16 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
zeugherstellers).
B38) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage (serienmäßig nur
17-Zoll): Achse 1: Festsattel, belüft. Bremsscheibe 330 x 28 mm;
Achse 2: belüft. Bremsscheibe 290 x 10 mm .
B46) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage (serienmäßig nur
17-Zoll): Achse 1: Faustsattel, belüft. Bremsscheibe 330 x 28 mm;
Achse 2: belüft. Bremsscheibe 290 x 10 mm .
B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe 322x32mm
Achse 2 mit massiver Bremsscheibe 300x22 mm
B69) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage:Achse 1 mit belüfteter Brems-
scheibe Ø 295x28mm
Achse 2 mit massiver Bremsscheibe Ø 276x9 mm
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T , mit langem Radstand oder Sonderaufbau
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.
E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000531-B0-104-40a~DB-5-112-66_5-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 17 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr-
zeuges zugelassen sind.
E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen :
- Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge haben serienmäßig zulässige Achslasten von mehr
als 1400 kg an Achse 2 )
E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
F22) Nicht zulässig an 4-MATIC-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
RA-000531-B0-104-40a~DB-5-112-66_5-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 18 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmä-
ßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erfor-
derlich sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und aufzuweiten ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffkanten sind entsprechend zu kürzen,
- der vordere Kotflügel ist durch unterlegen der vorderen Kotflügelbefestigung auszustel-
len,
- das innere Radhaus ist im Bereich vor der Vorderachse einzuformen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und die ggf. ins Radhaus ragen-
de Kunststoffkanten entsprechend zu kürzen,
- der Kotflügel ist durch Unterlegen des hinter der Achse gelegenen Befestigungs punktes
mit einer Unterlegscheibe von 15 mm Dicke auszustellen.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
RA-000531-B0-104-40a~DB-5-112-66_5-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 40a
Seite : 19 / 19 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoß-
fänger komplett um- und anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kür-
zen oder nach hinten/oben zu biegen.
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus an-
zulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe
von 10 mm Dicke zu begrenzen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 40a mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R675 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 23.11.2011
RA-000531-B0-104-40a~DB-5-112-66_5-ET35_42R675.docx