Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    1/7                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 46R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         46R6705.37
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                         710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw.
                                      DaimlerChrysler AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
168                            Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                 ZP50742 110 Nm
                               Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 204, 204K, 245, 245G, 246 Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                 ZP50705   130 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                               mm
638, 638/1, 638/2              Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                 ZP50705   140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                               mm




RA-000567-B0-104-34~DB-5-112-66-ET50_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    2/7                                                                    M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         638
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0005*.., e9*98/14*0005*.., e9*2001/116*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 58 bis 105   Vito                     215/60R16                                A01) bis A10)
                                                                                K72)
                                       225/55R16
e9*20017116*0005*12E   1420/1330                                                  5/112/66,6



Typ:                         638/1
ABE / EG-Genehmigung:        K393
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 105   Vito                        215/60R16                               A01) bis A10)
                                                                                  K72)
                                          225/55R16
K393Nt07               1420/1330                                                  5/112/66,6


Typ:                         638/2
ABE / EG-Genehmigung:        e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.., e9*2001/116*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 128   Viano                    215/60R16                                  A01) bis A10)
                                                                                  K72)
                                       225/55R16
e9*2001/116*0020*09E   14200/1330(1400)                                           5/112/66,6



Typ:                         168
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 92    A-Klasse                 195/45R16                                  A01) bis A10)E20)
                                                                                  K03)
                                          195/50R16
                                          G82)K68)

                                          205/45R16
                                          K68)
 103                   A-Klasse           195/45R16 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                  K03)
                                          195/50R16 M+S
                                          K68)

                                          205/45R16
                                          K68)
e1*96/79*0073*16E      810/850(870)                                               5/112/66,6




RA-000567-B0-104-34~DB-5-112-66-ET50_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    3/7                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   A-Klasse                195/55R16                          A02) bis A10)

                                         205/50R16
                                         A01)K15)
e1*2001/116*0288*14   980/900(935)                                       5/112/66,5



Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142   B-Klasse                205/55R16                          A02) bis A10)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)K04)

e1*2001/116*0314*08   1005/900(935)                                      5/112/66,5


Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85            B- Klasse NGT          205/55R16                          A02) bis A10)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)K04)
e1*2001/116*0470*02   980/970(1000)                                      5/112/66,5


Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung  Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 150;   C-Klasse                195/60R16                         A02) bis A10)E06)
 170; 185, 215                         A94)E24)E05)

                                         205/55R16
                                         A94)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
e1*2001/116*0431*21   1135/1165(1205)                                    5/112/66,5




RA-000567-B0-104-34~DB-5-112-66-ET50_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    4/7                                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 150   C-Klasse Coupe          195/60R16                           A02) bis A10)E06)
               (ab Genehmigungs Nr.    A94)E24)E05)
              e1*2001/116*0431*19)
                                       205/55R16
                                       A94)E59)

                                          215/50R16
                                          A94)E59)

                                          215/55R16
                                          A94)E59)

                                          225/50R16
                                          A94)

                                          235/50R16

e1*2001/116*0431*21                                                        5/112/66,5


Typ:                            204K
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 150; 170 C-Klasse (T-Modell)     205/55R16                         A02) bis A10)E06)
                                         A94)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
e1*2001/116*0457*16   1160/1200 (1275)                                                  5/112/66,5




Typ:                         246
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 115    B- Klasse              195/60R16                            A02) bis A10)
                                      E24)

                                           205/55R16

                                           215/50R16
                                           A93a)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
e1*2007/46*0751*      1100/955(995)                                        5/112/66,5




RA-000567-B0-104-34~DB-5-112-66-ET50_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    5/7                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


RA-000567-B0-104-34~DB-5-112-66-ET50_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    6/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Abnahmebestätigung nach §19(3)
     eingetragen werden.

G82) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 oder 185/55R15
     ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000567-B0-104-34~DB-5-112-66-ET50_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    7/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab
        Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.

K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen.


Die Anlage Nr. 34 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.04.2012




RA-000567-B0-104-34~DB-5-112-66-ET50_46R6705.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen