Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 1 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R6705.07
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG ,Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
AG
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
124, 124C, 124T, 170, 171, 201, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50742 110 Nm
202, 203, 203CL, 203K, 208, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
209, 210, 210K, H0
172, 204, 204K, 207, 211, 212, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm
245, 245G, 246 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
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Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 2 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 205/45R16 A01)bis A10)K03a)
(nur Ausführungen bis Bj. K04a)K12)
84 ,Serie 14-Zoll) 225/45R16
K31)L25)
215/40R16
G01)
C750 860/940 5/112/66,5
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750; C750/1; C750/2; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 205/50R16 A01)bis A10)K03a)K04a)
K12)K31)L25)
125 bis 150 190E 2.3 – 16, 225/45R16
190E 2.5 – 16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01)bis A10)K03a)K04a)
L25)K12)K31)V00)
C750/NT9E-C750/1/NT6E- 830/930-840/930-860/940-860/940 5/112/66,5
C750/2/NT7E-C750/3/NT3E
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Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 3 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 140 E-Klasse Lim. 205/50R16 A01)bis A10)
E41)F22)K03a)K12)
205/55R16 K32)
215/55R16
225/50R16
225/45R16
G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)F22)
K03a)K12)K32)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 205 E-Klasse Lim. 205/55R16 A01)bis A10)
E41)K03a)K12)
215/55R16 K32)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)
K03a)K12)K32)V00)
1015/10151085/10251125/1115 5/112/66,6
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Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 4 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 138 E- Klasse Kombi 205/55R16 A01)bis A10)
E41)K03a)K12)
215/55R16 K32)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)F22)
K03a)K12)K32)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 162 E- Klasse Kombi 205/55R16 A01)bis A10)
E41)K03a)K12)K32)
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)
F22)K03a)K12)K32)
V00)
E081/NT7E 1080/1230
Typ: 124C
ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 162 E- Klasse Coupe, 205/50R16 A01)bis A10)
E- Klasse Cabriolet K03a)K12)
205/55R16 K32)
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)K03a)K12)
K32)
E499/1/NT05 1010/1170 5/112/66,6
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Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 5 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: H0
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse Limousine 205/50R16 A02)bis A10)
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)
V00)
G363/NT12 970/1030(1110) 5/112/66,5
e1*92/53*0001*26E
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C- Klasse Kombi 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)
V00)
e1*93/81*0034*18E 960/1070(1150) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 6 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 150 E-Klasse Limousine 205/55R16 A02) bis A10)
A90)E83) E06)
215/55R16
A90)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)E83)
V00)
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)E06)
V00)
e1*93/81*0022*24E 1095/1165(1225) 5/112/66,5
Typ: 210K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 125 E-Klasse Kombi 215/55R16 A02)bis A10)
A90) E06)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
E83)V00)
215/55R16 235/50R16 A02)bis A10)
E06)V00)
e1*93/81*0033*22E 1110/1300(1340) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 7 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 SLK 205/50R16 A02)bis A10)
205/55R16
215/55R16
A01)G01)
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)
V00)
e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 145 CLK, 205/50R16 A02) bis A10)
CLK Cabrio
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 205 CLK, 205/55R16 A02)bis A10)E06)
CLK Cabrio
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
V00)
E1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 8 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 C- Klasse 205/50R16 A02) bis A10)E06)
205/55R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)E06)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
V00)
e1*98/14*0139*24E 1085/1075(1105) 5/112/66,5
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 C- Klasse Kombi 205/55R16 A02) bis A10)E06)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)E06)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
V00)
e1*98/14*0158*20E 1090/1165(1200) 5/112/66,5
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 C-Klasse Coupe, 205/50R16 A02) bis A10)E06)
CLC
205/55R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)E06)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
V00)
e1*98/14*0159*25E 1010/1010(1040) 5/112/66,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 9 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170 E-Klasse Limousine 205/60R16 A02) bis A10)
A94)E05) E59)
225/55R16
A94)
E1*98/14*0183*02 1005-1120/1140-1195(1245) 5/112/66,5
e1*2001/116*0183*21E
Typ: 209
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 CLK, 205/55R16 A02) bis A10)
CLK Cabrio
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)
V00)
e1*98/14*0184*16E 1085/1155(1195) 5/112/66,5
Typ: 171
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170 SLK 205/55R16 A02) bis A10)E06)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
V00)
e1*2001/116*0262*14E 900/940 5/112/66,5
Typ: 245
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 B- KLasse 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K04)K81)
e1*2001/116*0314*08E 1005/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 B- Klasse NGT 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K04)K81)
e1*2001/116*0470*02E 980/970(1000) 5/112/66,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 10 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 150; C-Klasse Limousine 195/60R16 A01) bis A10)E06)
170; 185; 215 K01)K04)E05)
205/55R16
K01)K04)
225/50R16
K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0431*21 11351165(1265) 5/112/66,5
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150 C-Klasse Coupe 195/60R16 A02) bis A10)E06)
(ab Genehmigungs Nr. E05)
e1*2001/116*0431*19)
205/55R16
A01)E59)K01)
205/55R16 M+S
A01)K01)
215/50R16
A01)E59)K01)K04)
215/55R16
A01)E59)K01)K04)K13)
225/45R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)K13)
e1*2001/116*0431*21 1075/1100(1185) 5/112/66,5
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 150; 170 C-Klasse Kombi 205/55R16 A01) bis A10)E06)
K01)K04)
225/50R16
K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0457*16 1160/1230 (1325) 5/112/66,5
RA-000498-C0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 11 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 212
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 E-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(außer 4- Matic) A94)E05) E06)
215/55R16
A94)E59)
225/55R16
A01)A94)K01)
235/50R16
A01)K01)
245/50R16
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0501*11 1135/1190 (1310) 5/112/66,5
Typ: 207
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Coupe) A94)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01)K01)
120 bis 150 E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Cabrio) A94)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01)K01)
e1*2001/116*0502*11 1140/1185 (1240) 5/112/66,5
RA-000498-C0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 12 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 172
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 150 SLK 205/55R16 A02) bis A10)
A94)E06)
215/50R16
225/50R16
e1*2007/46*0548*02 875-940/945-970(0) 5/112/66,5
Typ: 246
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115 B- Klasse 195/60R16 A02) bis A10)
205/55R16
A01)K04)
215/50R16
A01)K04)
215/55R16
A01)K04)K13)K22)K25)
225/50R16
A01)K01)K04)K13)K22)
e1*2007/46*0751*01 1100/955(995) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000498-C0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 13 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000498-C0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 14 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.
E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
F22) Nicht zulässig an 4-Matic-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Abnahmebestätigung nach §19(3)
eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
RA-000498-C0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 15 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und aufzuweiten ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffkanten sind entsprechend zu kürzen,
- der vordere Kotflügel ist durch Unterlegen der vorderen Kotflügelbefestigung
auszustellen,
- das innere Radhaus ist im Bereich vor der Vorderachse einzuformen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und die ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffkanten entsprechend zu kürzen,
- der Kotflügel ist durch Unterlegen des hinter der Achse gelegenen
Befestigungspunktes mit einer Unterlegscheibe von 15 mm / 20 mm Dicke
auszustellen.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
RA-000498-C0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 16 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
L25) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von 10
mm Dicke zu begrenzen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.06.2012
RA-000498-C0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R6705.docx