Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R8905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 54R8905.07
Radgröße: 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 780 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
172, 204X, 207, 211, 211 AMG, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm
211G, 211K, 211K AMG, 212, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
212K, 218, 246 mm
216, 221 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 150 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
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Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(Limousine) K03)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)
350 bis 378 E55 AMG, E63 AMG 245/40R18 M+S A01) bis A10)
(Limousine) K03)
e1*2001/1116*0183*21E 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5
Typ: 211 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
378 E63 AMG 245/40R18 M+S A01) bis A10)
(Limousine) K03)
e1*2001/116*0397*02 1165 / 1245 (0) 5/112/66,5
Typ: 211G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mercedes E-Klasse NGT 245/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, ww. Erdgas- K03)
Antrieb)
e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5
Typ: 211K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(T-Limousine) K03)
378 E63 AMG 245/40R18 M+S A01) bis A10)
(T-Limousine) K03)
e1*2001/1116*0213*17 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66,5
Typ: 211K AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
378 E63 AMG 245/40R18 M+S A01) bis A10)
(T-Limousine) K03)
e1*2001/116*0398*02 1110 / 1350 (0) 5/112/66,5
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Anlage-Nr. : 3a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ: 221
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes S-Klasse 235/50R18 A01) bis A10)
M00) K03)K04)
255/45R18
e1*2001/116*0335*14 1385/1375 (1430) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17Zoll) 265/40R18
275/40R18
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten N265)
Serienreifen in 18Zoll)
255/45R18 M+S
265/40R18
N275)
265/40R18 M+S
275/40R18
A01)K03)
275/40R18 M+S
A01)K03)
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Anlage-Nr. : 3a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10)
A01)K01)K02)M00)
245/50R18
A01)K01)K02)M00)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01)M00) K02) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen A01)K01)
mit kleinsten Serienreifen in
16Zoll) 225/45R18
A01)K01)M00)
235/40R18
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01)M00) K04) V00)
225/45R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01)M00) K02)K67) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K67) V00)
235/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K67) V00)
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K67) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K67) V00)
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Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen A01)K01)K04)
mit kleinsten Serienreifen in
17Zoll) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K67) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K67) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, Ausführungen mit A01)K01)M00)T95)
kleinsten Serienreifen 225/..)
235/40R18
A01)K01)K04)T95)
245/40R18
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01)M00) K04) V00)
225/45R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01)M00) K02)K67) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K67) V00)
235/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K67) V00)
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K67) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K67) V00)
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Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, Ausführungen mit A01)K01)K04)
kleinsten Serienreifen 245/..)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K67) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02)K67) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A01)K01)N235)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R18
17Zoll) A01)K01)K04)N245)
235/40R18
A01)G4Y)K01)K04)K15)K26)N245)
245/35R18
A01)K01)K04)K15)K26)N255)
255/35R18
A01)K01)K04)K15)K26)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)N235) K04)K15)K26)N255) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01)N235) K04)K15)K26) V00)
235/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K04)K15)K26) V00)
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A01)K01)K04)N245)T90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 235/40R18
A01)K01)K04)K15)K26)N245)
245/35R18
A01)K01)K04)K15)K26)N255)
255/35R18
A01)K01)K04)K15)K26)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K04)K15)K26) V00)
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Anlage-Nr. : 3a
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 310 Mercedes SLK 225/40R18 A02) bis A10)
N235)
235/35R18
A01)K03)N245)
235/40R18
A01)G7H)K03)K103)K25)K97)N245)
245/35R18
A01)K01)N255)
255/30R18
A01)K01)
255/35R18
A01)K01)K103)K104)K25)K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
N235) N255) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
N235) K103)K104) V00)
235/35R18 265/30R18 A01) bis A10)
K03) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A94)
Serienreifen 245/45R17)
255/40R18
A94)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R18 275/35R18 A02) bis A10)
A94) V00)
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes CLS 255/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A94)
Serienreifen 255/40R18)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115 Mercedes B- Klasse 235/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K02)K13)K20)K22)K25)K28)
K103)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G7H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000699-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
RA-000699-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000699-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012
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