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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     1 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    54R8905
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           54R8905.07
Radgröße:                                                  9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           780 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
172, 204X, 207, 211, 211 AMG,    Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                 ZP50705 130 Nm
211G, 211K, 211K AMG, 212,       Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
212K, 218, 246                   mm
216, 221                         Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                ZP50705 150 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                                 mm




RA-000699-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     2 / 13                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ:                         211
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 285   Mercedes E-Klasse        245/40R18                                            A01) bis A10)
              (Limousine)                                                                   K03)

Motorleistung           Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)
 350 bis 378             E55 AMG, E63 AMG           245/40R18 M+S                           A01) bis A10)
                        (Limousine)                                                         K03)
e1*2001/1116*0183*21E   1005-1225/1140-1255(1305)                                           5/112/66,5



Typ:                         211 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 378          E63 AMG                 245/40R18 M+S                                         A01) bis A10)
              (Limousine)                                                                   K03)
e1*2001/116*0397*02     1165 / 1245 (0)                                                     5/112/66,5



Typ:                           211G
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120          Mercedes E-Klasse NGT 245/40R18                                               A01) bis A10)
              (Limousine, ww. Erdgas-                                                       K03)
              Antrieb)
e1*2001/1116*0274*07E   1025/1295(1345)                                                     5/112/66,5



Typ:                         211K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 285   Mercedes E-Klasse      245/40R18                                             A01) bis A10)
              (T-Limousine)                                                                 K03)

 378                    E63 AMG                     245/40R18 M+S                           A01) bis A10)
                        (T-Limousine)                                                       K03)
e1*2001/1116*0213*17    975-1175/1320-1382(1435)                                            5/112/66,5



Typ:                         211K AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 378          E63 AMG                 245/40R18 M+S                                         A01) bis A10)
              (T-Limousine)                                                                 K03)
e1*2001/116*0398*02     1110 / 1350 (0)                                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     3 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ:                         221
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 285  Mercedes S-Klasse       235/50R18                                     A01) bis A10)
                                      M00)                                          K03)K04)

                                                 255/45R18

e1*2001/116*0335*14   1385/1375 (1430)                                              5/112/66,5



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                     e1*2001/116*0372*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
285                   Mercedes CL                 255/45R18                         A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten
                      Serienreifen in 17Zoll)     265/40R18

                                                 275/40R18
                                                 A01)K03)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                     e1*2001/116*0372*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380           Mercedes CL                 255/45R18                         A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten N265)
                      Serienreifen in 18Zoll)
                                                  255/45R18 M+S

                                                 265/40R18
                                                 N275)

                                                 265/40R18 M+S

                                                 275/40R18
                                                 A01)K03)

                                                 275/40R18 M+S
                                                 A01)K03)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/50R18                                   A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)M00)

                                            245/50R18
                                            A01)K01)K02)M00)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                            K01)M00)             K02)               V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             225/40R18                             A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A01)K01)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       225/45R18
                                              A01)K01)M00)

                                            235/40R18
                                            A01)K01)K04)

                                            245/40R18
                                            A01)K01)K04)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                            K01)M00)             K04)               V00)

                                            225/45R18              275/35R18        A01) bis A10)
                                            K01)M00)               K02)K67)         V00)

                                            235/40R18              265/35R18        A01) bis A10)
                                            K01)                   K02)K67)         V00)

                                            235/40R18              275/35R18        A01) bis A10)
                                            K01)                   K02)K67)         V00)

                                            245/40R18              265/35R18        A01) bis A10)
                                            K01)                   K02)K67)         V00)

                                            245/40R18              275/35R18        A01) bis A10)
                                            K01)                   K02)K67)         V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     5 / 13                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285     Mercedes E-Klasse             245/40R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A01)K01)K04)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll)                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              245/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                              K01)                 K02)K67)           V00)

                                             245/40R18             275/35R18          A01) bis A10)
                                             K01)                  K02)K67)           V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse              225/45R18                              A02) bis A10)
                (Kombi, Ausführungen mit A01)K01)M00)T95)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               235/40R18
                                               A01)K01)K04)T95)

                                             245/40R18
                                             A01)K01)K04)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             225/45R18            245/40R18           A01) bis A10)
                                             K01)M00)             K04)                V00)

                                             225/45R18             275/35R18          A01) bis A10)
                                             K01)M00)              K02)K67)           V00)

                                             235/40R18             265/35R18          A01) bis A10)
                                             K01)                  K02)K67)           V00)

                                             235/40R18             275/35R18          A01) bis A10)
                                             K01)                  K02)K67)           V00)

                                             245/40R18             265/35R18          A01) bis A10)
                                             K01)                  K02)K67)           V00)

                                             245/40R18             275/35R18          A01) bis A10)
                                             K01)                  K02)K67)           V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     6 / 13                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes E-Klasse              245/40R18                               A02) bis A10)
                (Kombi, Ausführungen mit A01)K01)K04)
                kleinsten Serienreifen 245/..)
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               245/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                               K01)                 K02)K67)           V00)

                                             245/40R18              275/35R18          A01) bis A10)
                                             K01)                   K02)K67)           V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           225/40R18                                  A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;             A01)K01)N235)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R18
                17Zoll)                     A01)K01)K04)N245)

                                             235/40R18
                                             A01)G4Y)K01)K04)K15)K26)N245)

                                             245/35R18
                                             A01)K01)K04)K15)K26)N255)

                                             255/35R18
                                             A01)K01)K04)K15)K26)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             225/40R18            245/35R18         A01) bis A10)
                                             K01)N235)            K04)K15)K26)N255) V00)

                                             225/40R18              255/35R18          A01) bis A10)
                                             K01)N235)              K04)K15)K26)       V00)

                                             235/40R18              255/35R18          A01) bis A10)
                                             K01)                   K04)K15)K26)       V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     7 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
300             Mercedes E-Klasse          235/35R18                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;            A01)K01)K04)N245)T90)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 18Zoll)    235/40R18
                                           A01)K01)K04)K15)K26)N245)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K04)K15)K26)N255)

                                           255/35R18
                                           A01)K01)K04)K15)K26)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 K04)K15)K26)       V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     8 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 310     Mercedes SLK            225/40R18                                  A02) bis A10)
                                        N235)

                                           235/35R18
                                           A01)K03)N245)

                                           235/40R18
                                           A01)G7H)K03)K103)K25)K97)N245)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)N255)

                                           255/30R18
                                           A01)K01)

                                           255/35R18
                                           A01)K01)K103)K104)K25)K97)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                           N235)                N255)              V00)

                                           225/40R18             255/35R18         A01) bis A10)
                                           N235)                 K103)K104)        V00)

                                           235/35R18             265/30R18         A01) bis A10)
                                           K03)                                    V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225     Mercedes CLS                245/40R18                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A94)
                Serienreifen 245/45R17)
                                            255/40R18
                                            A94)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/40R18            275/35R18          A02) bis A10)
                                                                A94)               V00)




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Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
300             Mercedes CLS                255/40R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A94)
                Serienreifen 255/40R18)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115      Mercedes B- Klasse       235/35R18                            A02) bis A10)
                                         A01)K01)K02)K13)K20)K22)K25)K28)
                                         K103)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000699-A0-104
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A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G7H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.




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K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
     entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Nr. :                       RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     13 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8905


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012




RA-000699-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8905.docx
						
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